Erläuterung der Relevanzeinstufung

12 Abfall/Abwasser >> Zeitweilige Lagerung von Schlämmen >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Bau von Lagern für Schlämme können Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor ggf. relevant sein.

Im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt oder Sprengungen erforderlich werden.


ihre meinung

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