Erläuterung der Relevanzeinstufung

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung / Herstellung von Energierohstoffen / -produkten >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt werden.


ihre meinung

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