Erläuterung der Relevanzeinstufung
17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Rodung von Wald >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Rodung von Wald führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.
Bei Holzeinschlagsarbeiten entstehen Erschütterungen durch den Betrieb schwerer Fahrzeuge, Holzernte und -bearbeitungsmaschinen und die Transportfahrten auf den Rückegassen, Fahrwegen und weiteren Transportstrecken. Da vielfach schwere Technik eingesetzt wird, können von den Maschinen und Geräten auch Erschütterungswirkungen ausgehen.
Bei entsprechend empfindlichen Tieren (z. B. Bodenbrütern wie Auer-, Birk-, Haselhuhn, Waldschnepfe) können Erschütterungswirkungen v. a. in der Brut- und Setzzeit und in sensiblen Zonen in der Nähe von Bruthabitaten störend auftreten. In der Brutzeit (Mitte April bis Ende August) sollten keine Fällarbeiten stattfinden.
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