Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Neubau (Kanal) >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Einbau von Spundwänden oder beim Einbringen von Gründungspfählen o. Ä. werden Rammgeräte eingesetzt, die neben akustischen Reizen auch zu Vibrationen führen. In der Bauphase können somit Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor relevant sein.


ihre meinung

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