Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Wirtschaftsweg - Neubau >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neubau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.

Erschütterungen/Vibrationen können beim Bau von befestigten Wirtschaftswegen temporär auftreten, wenn schwere Maschinen oder spezielle Verfahren eingesetzt werden (bspw. Sprengungen, Verdichtung durch Vibrationswalzen).

Betriebsbedingte Erschütterungen resultieren an Wirtschaftswegen vorrangig aus dem forst- und landwirtschaftlichen Verkehr, der z. T. aus Großmaschinen besteht.


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