Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen bzw. Vibrationen.
Durch die nötige Verdichtung des Bodens werden z. B. Rüttelplatten eingesetzt, die zu Erschütterungen bzw. Vibrationen führen (Scheel & Jentschke 2017).
Beim Einbau von Spundwänden, z. B. zur vertikalen Abdichtung, werden ggf. Geräte eingesetzt, die neben akustischen Reizen auch zu Erschütterungen/Vibrationen führen (Pro Natura 2014).
Des Weiteren können zur Erstellung von Kleinstgewässern z. B. im Steinbruch durch Stemmhammer Vibrationen ausgelöst werden (Scheel & Jentschke 2017). Auch die Nutzung von schweren Baumaschinen wie Forsttreckern kann zu Vibrationen führen.
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