Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen bzw. Vibrationen.

Durch die nötige Verdichtung des Bodens werden z. B. Rüttelplatten eingesetzt, die zu Erschütterungen bzw. Vibrationen führen (Scheel & Jentschke 2017).

Beim Einbau von Spundwänden, z. B. zur vertikalen Abdichtung, werden ggf. Geräte eingesetzt, die neben akustischen Reizen auch zu Erschütterungen/Vibrationen führen (Pro Natura 2014).

Des Weiteren können zur Erstellung von Kleinstgewässern z. B. im Steinbruch durch Stemmhammer Vibrationen ausgelöst werden (Scheel & Jentschke 2017). Auch die Nutzung von schweren Baumaschinen wie Forsttreckern kann zu Vibrationen führen.


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de