Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Ausbau / Verlegung von Fließgewässern >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Ausbau oder die Verlegung von Fließgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) gegebenenfalls zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen oder Vibrationen.

Beim Fließgewässerausbau werden in der Bauphase, z. B. beim Einbau von Spundwänden o. Ä., Geräte eingesetzt, die neben akustischen Reizen auch zu Erschütterungen bzw. Vibrationen führen können.


ihre meinung

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