Erläuterung der Relevanzeinstufung

09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Geothermieanlage >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Während der Bauphase von Tiefengeothermieanlagen kommt es aufgrund der Bohrungen und bei der Nutzung des Hot-Dry-Rock-Verfahrens durch die notwendigen technischen Aufweitungen des Gesteins zu starken Erschütterungen. Teilweise haben diese die Stärke schwacher Erdbeben. Diese Erschütterungen können als Wirkfaktor ggf. relevant sein.

Bei der Errichtung von Oberflächengeothermieanlagen kommt es während der Bauphase durch den Einsatz schwerer Baumaschinen zu Erschütterungen (Thiele 2004: 52).

Bei der Tiefengeothermie kann die Wahrscheinlichkeit von spürbaren seismischen Ereignissen durch hydraulische und chemische Stimulation durch den Einsatz von seismischen Monitoringsystemen in Kombination mit einem Reaktionsplan minimiert werden (Plenefisch et al. 2015).


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