Erläuterung der Relevanzeinstufung

16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen für den Anbau im Freiland >> 8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen


Wirkfaktorengruppe:
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
   
Wirkfaktor:
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen ist regelmäßig Bestandteil dieses Projekttyps.

Durch die Freisetzung von GVO auf den Anbauflächen kann es auch zur weiteren Verbreitung in angrenzende Flächen (Verschleppung von Samen über Tiere; Auswaschung von Samen in Gewässer; Transport der Samen über Gewässer) (Venter & Bohn 2016, Pott et al. 2018) kommen. Pollen können durch Wind und Bestäuber auch in weiter entfernte Flächen (< 5 km) gelangen. Dadurch kann es zur Auskreuzung mit konventionell angebauten Pflanzen als auch mit Wildarten kommen (z. B. Raps in andere Senfgewächse) und damit zur Verdrängung dieser, wenn die GVO-Hybride eine höhere Fitness aufweisen (Daniels et al. 2005, Greenpeace 2007).


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de