Erläuterung der Relevanzeinstufung

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung / Herstellung von Energierohstoffen / -produkten >> 3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Bau und Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Energierohstoffen kann aufgrund verschiedener Produktionsprozesse bzw. Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung von Temperaturverhältnissen führen.

Einleitungen von anders temperiertem Wasser aus Kühlsystemen und bestimmten Produktionsprozessen in Oberflächengewässer haben Temperaturänderungen der entsprechenden Oberflächengewässer zur Folge. Diese sind durch gesetzliche Grenzwerte beschränkt.

Verschattungen (durch hohe Gebäude etc.) können zu verringerter Sonneneinstrahlung und somit im mikroklimatischen Maßstab zu reduzierten Temperaturen führen. Massive Baustrukturen können bei bestimmten Relief- und lokalklimatischen Verhältnissen ggf. einen Kaltluftstau auf angrenzenden Flächen bedingen.

Großflächige Abholzungen und Anschnitte vormals geschlossener Gehölzbestände bewirken einen erhöhten Lichteinfall und wärmere, trockenere mikroklimatische Verhältnisse. Ebenso kann es an betroffenen Oberflächengewässern durch Freistellungen in Uferbereichen, aber auch durch veränderte Gewässerführungen und reduzierte Fließgeschwindigkeiten zur mittelbaren Erwärmung kommen.


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