Erläuterung der Relevanzeinstufung

09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Kraftwerke bzw. sonstige Energieerzeugungsanlage >> 3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Bau von Anlagen zur Energieerzeugung kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung der Temperaturverhältnisse führen.

Einleitungen von anders temperiertem Wasser aus Kühlsystemen (insbesondere bei der Durchlaufkühlung) und bestimmten Produktionsprozessen in Oberflächengewässer haben Temperaturänderungen der betroffenen Oberflächengewässer zur Folge. Die Einleitungen sind durch gesetzliche Grenzwerte beschränkt.

Verschattungen (z. B. durch hohe Kraftwerksgebäude) können zu verringerter Sonneneinstrahlung und somit im mikroklimatischen Maßstab zu reduzierten Temperaturen führen. Massive Baustrukturen können bei bestimmten Relief- und lokalklimatischen Verhältnissen ggf. einen Kaltluftstau auf angrenzenden Flächen bedingen.

Im Fall großflächiger Abholzungen vormals geschlossener Gehölzbestände bewirken diese erhöhten Lichteinfall und wärmere, trockenere mikroklimatische Verhältnisse. Ebenso kann es an betroffenen Oberflächengewässern durch Freistellungen in Uferbereichen, aber auch durch veränderte Gewässerführungen und reduzierte Fließgeschwindigkeiten zur mittelbaren Erwärmung kommen.


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