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Erläuterung der Relevanzeinstufung
13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung / Herstellung von Energierohstoffen / -produkten >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Bei Anlagen zur Herstellung von Energierohstoffen können mechanische Einwirkungen als Wirkfaktor relevant sein.
Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Bauausführende), ggf. auch aus dem Betrieb.
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