Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Wohnbauflächen und -gebiete >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neubau von Wohnbauflächen- und Gebieten führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Beim Bau von Wohnsiedlungsgebieten können mechanische Einwirkungen durch Trittbelastungen aus einer +/- hochfrequenten Sport- und Freizeitnutzung (Erholungsdruck), Trampelpfade oder inoffizielle Fahrspuren entstehen.

In besonders empfindlichen Lebensräumen, z. B. Gebieten mit Orchideen oder anderen Interesse weckenden, dabei aber seltenen Pflanzen, kann die absichtliche Entnahme über längere Zeit gesehen zu einer beträchtlichen Dezimierung der Bestände von Arten und Lebensgemeinschaften führen.

Aus dem Baubetrieb resultierende mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation ergeben sich aus dem Befahren mit schweren Fahrzeugen oder dem regelmäßigen Betreten durch Arbeitskräfte.


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