Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Einzelhäuser oder einzelne Gebäude >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neubau von Einzelgebäuden führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung.) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Im Einzelfall können aus einer hochfrequenten (Freizeit)Nutzung innerhalb eines gewissen Radius um Einzelgebäude Trittbelastungen durch Trampelpfade oder inoffizielle Fahrspuren entstehen. In besonders empfindlichen Lebensräumen, z. B. Gebieten mit Orchideen o. a. Interesse weckenden, dabei aber seltenen Pflanzen, kann die absichtliche Entnahme über längere Zeit gesehen zu einer beträchtlichen Dezimierung der Bestände von Arten oder Lebensgemeinschaften führen.

Bei landwirtschaftlichen Gebäuden (z. B. Ställe, Alphütten) kann die Trittbelastung im Umfeld des Gebäudes (auch durch Nutztiere) sehr hoch sein.

Aus dem Baubetrieb resultierende mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation ergeben sich aus dem Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßigem Betreten durch Arbeitskräfte.


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