Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Ferien- und Fremdenbeherbergung >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.
Aus einer hochfrequenten Freizeitnutzung (Erholungsdruck) innerhalb eines gewissen Radius um Ferienanlagen und Hotels können Trittbelastungen durch Trampelpfade oder inoffizielle Fahrspuren entstehen. Insbesondere bei Anlagen in Küstennähe kann die Nutzung des Strandes zu Beeinträchtigungen führen (z. B. Dünen, Spülsäume). In besonders empfindlichen Lebensräumen, z. B. Gebieten mit Orchideen oder anderen Interesse weckenden, dabei aber seltenen Pflanzen, kann die absichtliche Entnahme über längere Zeit gesehen zu einer beträchtlichen Dezimierung der Bestände von Arten und Lebensgemeinschaften führen.
Aus dem Baubetrieb resultierende mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation ergeben sich aus dem Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeitskräfte.
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