Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Wassersportanlagen >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren u. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Betriebsbedingt treten auf Wassersportanlagen (v. a. Grünanlagen) und in der näheren Umgebung häufig mechanische Einwirkungen in Form von Tritt auf, die bei wenig tritttoleranten Lebensraumtypen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können. Hierzu gehören die Schädigung der Ufervegetation (auch durch inoffizielle Wege und Badestellen) und Veränderungen der Gewässersohle und Vegetation im Badebereich. Zudem können Trittschäden im Uferbereich durch die Mahd von Gewässerpflanzen auftreten (v. a. (Ab-)Transport des Mähgeräts, Bergung des Mähguts).

Durch die Nutzung des Gewässers durch Wasserski- und Wakeboardfahrer, aber auch durch Jetskis, kann es zur Erhöhung des Wellengangs kommen. Durch verbaute Ufer kann es zur Wellenreflexion kommen. Dies kann nicht nur zu unmittelbaren Uferschädigungen, sondern auch zu Veränderungen etwas weiter entfernter Uferabschnitte führen (Ostendorp 2014).


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