Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren ggf. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Betriebsbedingt treten ggf. mechanische Einwirkungen in Form von Tritt auf, die bei wenig tritttoleranten Arten und Lebensraumtypen zu Beeinträchtigungen führen können.

Beeinträchtigungen gehen von Besuchern oder Sporttreibenden aus (v. a. auf Grünflächen), können aber auch durch Tiere (z. B. Beweidungsflächen bei Reiterhof) hervorgerufen werden.

Eine mögliche verstärkte (Freizeit-)Nutzung angrenzender Gebiete, z. B. durch die Erschließungswirkung von Parkplätzen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.


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