Erläuterung der Relevanzeinstufung

17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Holzlagerplätze >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Die Anlage von Holzlagerplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Bei der Flächenvorbereitung von Holzlagerplätzen können mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch das Befahren mit schweren Fahrzeugen, das Schieben von Holz per Schiebeschild sowie häufiges Betreten der Nebenflächen durch Arbeitskräfte auftreten.

Betriebsbedingt können bei der Holzrückung und dem Aufsetzen der Holzstämme mechanische Einwirkungen stattfinden, insbesondere bei nassen Witterungsbedingungen, während der Vegetationszeit, bei ungenügend entasteten Stammabschnitten, zu langen Holzabschnitten, ungünstigem Winkel der Richtung der aufzusetzenden Stammabschnitte in Bezug auf die Rückerichtung, Fehlen sogenannter Stammabweiser sowie hohem Bodendruck der Zugmaschinen.

Außerdem können im Bereich um Holzlagerplätze zusätzliche Fahrspuren außerhalb angelegter Wege und Trampelpfade entstehen.


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