Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Wellenschlag als Form der mechanischen Einwirkung ist beim Ausbau von Wasserstraßen regelmäßig als Wirkfaktor relevant.

Durch schiffserzeugten Wellenschlag kann es zu Beschädigungen der Ufervegetation oder der ufernahen Gewässervegetation kommen, so dass sich die Zusammensetzung ändern kann und Lebensraumtypen direkt beeinflusst werden können. Auch Fischlarven und Jungfische können durch eine erhöhte Frequenz und/oder Intensität des Wellenschlags geschädigt werden.

Ebenso ist in engeren Fahrrinnen mit Auswirkungen auf Fischlarven und Jungfische zu rechnen, die aufgrund ihrer beschränkten Schwimmleistung nicht in der Lage sind, den schiffserzeugten Schwall- und Sunkströmungen zu entgehen. Kommt es ausbaubedingt zu einer Beseitigung vielfältig strukturierter Ufer- und Sohlbereiche, so sind für diese Altersgruppen ggf. nicht mehr ausreichend strömungsgeschützte Habitate vorhanden.


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