Erläuterung der Relevanzeinstufung

04 Flugplätze >> Landeplätze und Segelfluggelände >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkungen.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren ggf. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Betriebsbedingt kommt es bei Segelfluggeländen auf Graspisten zu Trittbelastungen. Beeinträchtigungen gehen besonders von Personen und Flugzeugen aus. Tritt führt zum Verlust trittempfindlicher Arten (bis hin zu vollständigem Vegetationsverlust) und zur Förderung tritttoleranter Arten.


ihre meinung

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