Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Anlagen an Gewässern >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkungen.

Die Nutzung der Gewässer durch Angler und Badende (durch die Stege) kann zu Ufervertritt führen und damit zur Tötung von Libellenlarven, ähnliches gilt für die Beladung sowie das Ein- und Ausbooten von Kanus. Das Kanufahren selbst kann aufgrund der direkten Nähe zur Bodenoberflächen durch Schrammen zur Vernichtung von Laichhabitaten, zur Verletzung/Tötung von Insektenlarven sowie zur Aufwirbelung von Sediment führen (Sternberg & Buchwald 2000: 325).

Durch schiffserzeugten Wellenschlag kann es zu wiederkehrenden Beschädigungen der Ufervegetation oder der ufernahen Gewässervegetation kommen, wodurch sich die Zusammensetzung ändern kann und Lebensraumtypen direkt beeinflusst werden können.


ihre meinung

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