Erläuterung der Relevanzeinstufung

09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Geothermieanlage >> 5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-5 Mechanische Einwirkung (Tritt, Wellenschlag)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Bei der Errichtung von Geothermieanlagen kann es während der Bauphase durch den Einsatz von Maschinen und Personen zu mechanischen Schädigungen durch Tritt oder Befahren kommen; ebenso sind mechanische Einwirkungen durch den Bohrturm, das Bohrgestänge und deren Lagerung möglich (Thiele 2004: 58, Rhoden 2015: 53).


ihre meinung

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