Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc. >> 3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren
| Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
| Wirkfaktor: |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren |
| Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Bau von Einkaufszentren und deren Zufahrtsstraßen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) Beeinträchtiungen durch die Veränderung weiterer Standortverhältnisse zur Folge haben.
Hier zugeordnet sind auch veränderte Beschattungs-/Belichtungsverhältnisse aufgrund von morphologischen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Verschattung durch Gebäude, Wände, Gehölzpflanzungen etc.) oder aufgrund einer Freistellung von Flächen durch Beseitigung der Baum- und Strauchschicht, z. B. beim Anschnitt von Wäldern.
Hierzu zählen auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchtigkeit im bebauten bzw. versiegelten Bereich oder z. B. als mittelbare Folge der Anlage oder Beseitigung von Gewässern oder veränderter Lichtverhältnisse (vgl. auch Wirkfaktoren 3-2 od. 3-5).
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