Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Parkanlagen, Kleingartenanlage, Friedhöfe >> 3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Neuschaffung von Park- und Gartenanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung weiterer Standortverhältnisse führen.
Hier zugeordnet sind auch Änderungen an Beschattungs-/Belichtungsverhältnissen aufgrund von morphologischen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Verschattung durch Gehölzpflanzungen etc.) oder aufgrund einer Freistellung von Flächen durch Beseitigung der Baum- und Strauchschicht, z. B. beim Anschnitt von Wäldern, der Anlage von Wegen, Sichtachsen o. ä.
Hierzu zählen auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchtigkeit im (landschafts-)gärtnerisch gestalteten Bereich oder z. B. als mittelbare Folge der Anlage oder Beseitigung von Gewässern oder veränderter Lichtverhältnisse.
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