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Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung standort- bzw. klimarelevanter Faktoren.
Durch Anlage eines Gewässers kommt es zu Veränderungen in der Luftfeuchtigkeit.
Hier zugeordnet sind auch Änderungen an Beschattungs-/Belichtungsverhältnissen aufgrund von morphologischen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Verschattung durch Dämme, Gehölzpflanzungen etc.).
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