Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Fischzucht in künstlichen Anlagen >> 6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Fischzucht in künstlichen Gewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Depositionen mit strukturellen Auswirkungen.

Aus den Abfallprodukten von Futterresten, Fischkot, durch Gründeln am Teichboden und Aufwirbeln durch schwimmende Fische (z. B. Karpfen), können sich Schlamm und Sedimente am Gewässergrund absetzen. Durch Verschlammung kann es zum Zusetzen der Interstitialräume und dem Verlust von Laich- und Jungfischhabitaten kommen. Somit kann die ökologische Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässerabschnitte (z. B. als Laichhabitat) stark verringert werden (Lewin et al. 2010: 53).

Baubedingt kann durch den Aushub oder das Befahren mit großen Fahrzeugen bei der Errichtung von Fischteichen und -becken ein Schlammaustrag verursacht werden.


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