Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Fischzucht in bestehenden Gewässern >> 6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Einrichtung/Erschließung von Fischteichen/Fließgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Depositionen mit strukturellen Auswirkungen.

Bei entsprechenden Besatzzahlen können sich Schlamm und Schwebstoffe aus den Abfallprodukten von Futterresten, Fischkot, durch Gründeln am Teichboden und Aufwirbeln durch schwimmende Fische usw. am Gewässergrund absetzen. Durch Verschlammung kann es zum Zusetzen der Interstitialräume und dem Verlust von Laich- und Jungfischhabitaten kommen. Dadurch kann die ökologische Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässerabschnitte (z. B. als Laichhabitat) stark verringert sein (Lewin et al. 2010: 53).

Beim Abfischen, besonders von Karpfenteichen, kann Schlamm aufgewirbelt bzw. aus dem Teich ausgetragen werden, wodurch schützenswerte Gewässer beeinträchtigt werden können (BLW 2001: 24ff.); Teichräumungen können zu Beeinträchtigungen des Ufers bzw. von Ablagerungsflächen führen (BLW 2001: 29f.).

Baubedingt kann durch den Aushub oder das Befahren mit großen Fahrzeugen ein Schlammaustrag verursacht werden.


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