Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Wirtschaftsweg - Ausbau >> 6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Ausbau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.

Beim Ausbau von Wirtschaftswegen kann es baubedingt (Kies-/Schotterausbringung, Steinfräsung) zu temporären Staubemission kommen, die ggf. relevant sind.

Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen.

Betriebsbedingt kommt es bei nicht asphaltierten Wegen zu Staubemissionen, insbesondere beim Befahren mit hohen Geschwindigkeiten.

Anlage- und betriebsbedingte Wassererosion der Wege kann, v. a. bei Extrem-Wetter-Ereignissen, zur Beeinträchtigung von Gewässern durch Sediment-/Schwebstoffeintrag führen. Dies tritt vor allem in Gebieten mit stärkerem Relief, bei ungebundener Schotter- oder Kiesbauweise, teils auch bei wassergebundenen Decken und insbesondere bei in Gefällerichtung angelegten Wegen auf (Landesamt für Flurneuordnung Baden-Württemberg 2008). Auch bei nicht asphaltierten, durchnässten Waldwegen besteht Erosionsgefahr. Ggf. sind Nebenbestimmungen für gewässernahe Wege zu treffen (vgl. Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt 2016).


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