Erläuterung der Relevanzeinstufung
05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Wirtschaftsweg - Ausbau >> 6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Ausbau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.
Beim Ausbau von Wirtschaftswegen kann es baubedingt (Kies-/Schotterausbringung, Steinfräsung) zu temporären Staubemission kommen, die ggf. relevant sind.
Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen.
Betriebsbedingt kommt es bei nicht asphaltierten Wegen zu Staubemissionen, insbesondere beim Befahren mit hohen Geschwindigkeiten.
Anlage- und betriebsbedingte Wassererosion der Wege kann, v. a. bei Extrem-Wetter-Ereignissen, zur Beeinträchtigung von Gewässern durch Sediment-/Schwebstoffeintrag führen. Dies tritt vor allem in Gebieten mit stärkerem Relief, bei ungebundener Schotter- oder Kiesbauweise, teils auch bei wassergebundenen Decken und insbesondere bei in Gefällerichtung angelegten Wegen auf (Landesamt für Flurneuordnung Baden-Württemberg 2008). Auch bei nicht asphaltierten, durchnässten Waldwegen besteht Erosionsgefahr. Ggf. sind Nebenbestimmungen für gewässernahe Wege zu treffen (vgl. Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt 2016).
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