Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Geh- und Radweg - Neubau >> 6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neubau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.

Baubedingt (z. B. Kies-/Schotterausbringung, Steinfräsung, Baustellenverkehr) kann es zu temporären Staubemissionen kommen, die ggf. relevant sind.

Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen.

Anlage- und betriebsbedingte Wassererosion der Wege kann zur Beeinträchtigung von Gewässern durch Sediment-/Schwebstoffeintrag führen. Dies tritt vor allem in Gebieten mit stärkerem Relief, bei ungebundener Schotter- oder Kiesbauweise, teils auch bei wassergebundenen Decken, und insbesondere bei in Gefällerichtung angelegten Wegen auf (Landesamt für Flurneuordnung Baden-Württemberg 2008).


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