Erläuterung der Relevanzeinstufung
05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Lärmschutzwände und -wälle >> 6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.
Beim Bau von Lärmschutzwällen kann es zu Staubemissionen beim Befahren und Schütten des Materials kommen, die ggf. relevant sind.
Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen, die ggf. relevant sind.
Anlagebedingt kann es zu Staub und Sedimentdepositionen am Hangfuß von Lärmschutzwällen und in Gewässern kommen, wenn die Befestigung des Walls nicht ausreichend ist (z. B. unvollständige Begrünung).
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