Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch Depositionen mit strukturellen Auswirkungen.
Wird der nötige Abstand von 10 m zu landwirtschaftlichen Flächen nicht eingehalten, kann es zu Sedimenteinträgen von Ackerflächen kommen, welche die Verlandung des Gewässers vorantreiben kann und zur Verschlechterung der Lebensbedingungen für am Grund lebende Gewässerorganismen führt. Verwirbelungen der Sedimenteinträge (sog. Treibmudde, z. B. durch Wind, aber auch Freizeitnutzung) führen außerdem zur dauerhaften Trübung des Gewässers und zur evtl. Resuspension von Phosphorverbindungen und damit zur internen Düngung des Sees. Dies wiederum fördert die Eutrophierung (NLWKN 2010). Die Trübung führt außerdem zum Lichtmangel und damit zur Beeinträchtigung des Pflanzenwachstums, welche allerdings zur Strömungsberuhigung und damit zur Wiederablagerung des Schlammes führen könnten anstatt zur weiteren Erosion und Mobilisierung (Müller o. J.).
Baubedingt kann es zu temporären Staubemission kommen, die ggf. relevant sind. Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen, die ggf. relevant sind (ARSU & NWP 2008).
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