Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Anlagen an Gewässern >> 6-9 Sonstige Stoffe


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-9 Sonstige Stoffe
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Öle und Fette.

Waschplätze in Werften können durch den Oberflächenabfluss Öle und Fette in das Gewässer eintragen (MWAG 2004).

Freie in Anti-Fouling-Mitteln vorhandene Silikonöle (als Weichmacher, Verbesserer der Anti-Haft-Wirkung) sind direkt nicht giftig, sondern adsorbieren an Schwebstoffen. Deshalb stellen marine Sedimente eine Senke für diese dar. Da die Moleküle die Biomembranen nicht passieren können, kommt es nicht zur Bioakkumulation. Bei hohen Silikonölkonzentrationen kann es allerdings zu einem Ölfilm auf dem Sediment kommen. Dieser behindert den Porenwasseraustauch und schafft anoxische Bedingungen, was wiederum Effekte auf das Makrozoobenthos hat. Die Filtrierapparate der Filtrierer werden verklebt, wodurch es zur Abnahme des zooplanktischen Konsums und der Förderung von Phytoplanktonblüten kommt. Licht- und Sauerstoffmangel sind die Folgen, v. a. für Daphnien, Seepockenlarven und Muscheln. Die selten entstehenden Metaboliten hingegen können akkumulieren, weitreichend transportiert werden, sich in der Nahrungskette anreichern und toxische Wirkungen bilden (Nendza 2007).

Bei der Lackierung von Booten werden meist Lacke auf der Basis von Polyurethanen oder Epoxidharzen verwendet (Weißenberger 2010). Werden die Boote gestrahlt, kann es zur Emission von Lackstäuben kommen (MWAG 2004).


ihre meinung

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