FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 10. Juni 2025
Bundesamt für Naturschutz
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beseitigung oder Veränderung typischer Vegetations- oder Biotopstrukturen kann zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen, im Extremfall bis hin zum Verlust der Habitatfunktion.

In bestehenden Habitaten kann auch die Neuschaffung von Strukturen - sofern sie den Ansprüchen der Art entgegenstehen oder nicht entsprechen - zu einer Beeinträchtigung der Habitatqualität führen.

Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. der Verlust von Teilhabitaten, die Verringerung der Fortpflanzungsrate bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-)Bestände sein.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beseitigung oder Veränderung typischer Vegetations- oder Biotopstrukturen kann zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen. Besonders negativ wirken häufige Mahd oder Beweidung sowie Gehölzpflanzungen und Aufforstungsmaßnahmen, aber auch Materialablagerungen jeder Art (Baumaterial, Bauschutt, Strohballen, Stallmist etc.).

Bei der direkten Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen spielt insbesondere die Nutzungsintensivierung und die Nutzungsaufgabe von Habitaten eine Rolle (s. a. Wirkfaktoren 2-3, 2-4 u. 2-5).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2006
Seite(n):

133
Qualifizierung der Quelle:
D
1.03 Biewald, G. & Steiner, A.
Die Art besiedelt verschiedene, sehr unterschiedliche Habitate, die jedoch bedeutsame Gemeinsamkeiten aufweisen. Die Art kommt zum einen in alluvialen Flussniederungen in teils versaumten Mesobrometen und wechseltrockenen mageren Mähwiesen vor. Zum anderen ist sie an steilen, wärmebegünstigten Hängen in Flussnähe zu finden.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1959
Seite(n):

484
Qualifizierung der Quelle:
E
1.04 König, F.
"In den letzten 20 Jahren konnte ich feststellen, dass überall wo die oben erwähnte Pflanzengesellschaft [Anm.: mit Peucedanum officinale] vorhanden ist, die Haarstrangwurzeln mehr oder weniger immer von Leucographa-Raupen [Anm.: G. borelii-Raupen] befallen sind."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2000
Seite(n):

4
Qualifizierung der Quelle:
A
1.05 Gibson, C.
Der Autor beschreibt die Auswirkungen von Mahd und Mulchung im englischen Vorkommen der Art: "There was very strong circumstantial evidence that adult moths or their eggs had been killed or injured, and there was direct observational evidence that previously-occupied foodplants [...] had been damaged or destroyed."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (m²) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung von Vegetations- oder Biotopstrukturen eines (Teil-)Habitats im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Habitatstrukturen.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen / Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige / dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007:83).

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von