FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 10. Juni 2025
Bundesamt für Naturschutz
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beseitigung oder Veränderung typischer Vegetations- oder Biotopstrukturen kann zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen, im Extremfall bis hin zum Verlust der Habitatfunktion.

In bestehenden Habitaten kann auch die Neuschaffung von Strukturen - sofern sie den Ansprüchen der Art entgegenstehen oder nicht entsprechen - zu einer Beeinträchtigung der Habitatqualität führen.

Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. der Verlust von Teilhabitaten, die Verringerung der Fortpflanzungsrate bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-)Bestände sein.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beseitigung oder Veränderung typischer Vegetations- oder Biotopstrukturen kann zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen. Besonders negativ wirken häufige Mahd oder Beweidung sowie Gehölzpflanzungen und Aufforstungsmaßnahmen, aber auch Materialablagerungen jeder Art (Baumaterial, Bauschutt, Strohballen, Stallmist etc.).

Bei der direkten Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen spielt insbesondere die Nutzungsintensivierung und die Nutzungsaufgabe von Habitaten eine Rolle (s. a. Wirkfaktoren 2-3, 2-4 u. 2-5).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2006
Seite(n):

133
Qualifizierung der Quelle:
D
1.03 Biewald, G. & Steiner, A.
Die Art besiedelt verschiedene, sehr unterschiedliche Habitate, die jedoch bedeutsame Gemeinsamkeiten aufweisen. Die Art kommt zum einen in alluvialen Flussniederungen in teils versaumten Mesobrometen und wechseltrockenen mageren Mähwiesen vor. Zum anderen ist sie an steilen, wärmebegünstigten Hängen in Flussnähe zu finden.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1959
Seite(n):

484
Qualifizierung der Quelle:
E
1.04 König, F.
"In den letzten 20 Jahren konnte ich feststellen, dass überall wo die oben erwähnte Pflanzengesellschaft [Anm.: mit Peucedanum officinale] vorhanden ist, die Haarstrangwurzeln mehr oder weniger immer von Leucographa-Raupen [Anm.: G. borelii-Raupen] befallen sind."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2000
Seite(n):

4
Qualifizierung der Quelle:
A
1.05 Gibson, C.
Der Autor beschreibt die Auswirkungen von Mahd und Mulchung im englischen Vorkommen der Art: "There was very strong circumstantial evidence that adult moths or their eggs had been killed or injured, and there was direct observational evidence that previously-occupied foodplants [...] had been damaged or destroyed."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (m²) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung von Vegetations- oder Biotopstrukturen eines (Teil-)Habitats im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Habitatstrukturen.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen / Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige / dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007:83).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die heutigen Habitate von G. borelii in Deutschland sind nicht (mehr) von natürlicher Auedynamik abhängig; Überschwemmungen sowie Überstauung durch Druckwasser können vielmehr zum nachhaltigen Erlöschen isolierter Lokalpopulationen beitragen (s. a. Wirkfaktor 3-3). Die meisten Habitate bedürfen einer sporadischen Pflege und insoweit einer anthropogenen Dynamik (s. a. Wirkfaktor 2-5). Deren dauerhafter Wegfall würde zum Erlöschen des Vorkommens führen, wäre also mit einem günstigen Erhaltungszustand nicht vereinbar.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2005
Seite(n):

108
Qualifizierung der Quelle:
D
1.02 Schanowski, A.
Zur Erhaltung bzw. Entwicklung von Beständen starker Peucedanum officinale (Arznei-Haarstrang)-Pflanzen maximal einschürige Mahd im Juni unter Belassen von für die Eiablage günstige Saumstreifen oder Bracheflächen; zweimalige Mahd schwächt P. officinale, der typisch für Säume und magere, extensiv genutzte Streuwiesen ist (nach Schanowski 2005:108).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (m²) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung dynamischer Prozesse in einem (Teil-)Habitat im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Habitatstrukturen.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen / Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige / dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007:83).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Bei den in Deutschland bekannten G. borelii-Habitaten handelt es sich um trockene bis wechseltrockene, nur extensiv genutzte bzw. gepflegte oder sporadisch entbuschte Standorte. Jede landwirtschaftliche Intensivnutzung ist als erhebliche Beeinträchtigung zu werten, zumal die alleinige Wirtspflanze Peucedanum officinale als Saumart bereits bei jährlich 2-3 maliger Mahd ausfällt oder stark an Vitalität verliert.

Anmerkung: Pestizide werden separat unter Wirkfaktor 8-3 behandelt.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2004
Seite(n):

2
Qualifizierung der Quelle:
D
1.02 Anonymus
Zu den Gefährdungsfaktoren, denen sich diese Art gegenübersieht, gehören Änderungen der Landnutzung, z. B. landwirtschaftliche Intensivierung.
"The threats facing this species include changes in land use, such as agricultural intensification."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1998
Seite(n):

80-81
Qualifizierung der Quelle:
A
1.03 Steiner, A.
"Zum Teil geht der Rückgang auf die völlige Vernichtung der Fundorte mitsamt ihrer Flora zurück, etwa durch Urbarmachung für landwirtschaftliche Nutzung (Brühl, Koller-Insel). [...] Hinzu kommt [...] der Rückgang der Nahrungspflanze, die [...] aus den Wiesen schon lange verschwunden ist."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2005
Seite(n):

380
Qualifizierung der Quelle:
A
1.04 Ernst, M.
"Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung (Düngung / Vielschnitt) wirkt verdrängend auf die Larvalfutterpflanze und somit auf den Lebensraum der Art, ebenso wie das häufige Mulchen der Deichböschungen."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2006
Seite(n):

128-138
Qualifizierung der Quelle:
D
1.05 Biewald, G. & Steiner, A.
Gefährdungsursachen sind nach Biewald & Steiner (2006:135) Grünland- und Magerrasenintensivierung, falsche Mahdzeitpunkte, intensiver Weinbau und die Aufforstung von geeigneten Grünlandstandorten.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2004
Seite(n):

173-183
Qualifizierung der Quelle:
D
1.06 Ringwood, Z., Hill, J. & Gibson, C.
Nach Ringwood et al. (2004) entsteht in ihrem Untersuchungsgebiet in Südost-England eine Gefährdung durch ungünstige Mahdzeitpunkte im August oder im November bzw. durch Totalmahd der Flächen.

"Gortyna borelii lunata is a rare species of moth with a widespread, but localised distribution in Europe. In Britain, the moth is restricted to coastal grassland habitats that support its larval foodplant (Peucedanum officinale), in the southeast of England. Threats to G. borelii lunata in Britain include inappropriate management and sea-level rise. This study investigates how to secure the future of the moth in Britain by managing existing colonies appropriately and determining whether translocations of the species, away from the dangers of flooding, would be feasible. A mowing experiment and a translocation trial were conducted. Results from the mowing experiment indicate that cutting annually in either August or November is detrimental to the abundance of the moth. It is recommended that where sites must be mown this be performed on rotation, leaving much of the site uncut each year. The translocation of the moth and its foodplant to a site away from the threats of flooding was very successful, demonstrating that the species establishes well and can survive on higher ground. It is concluded that to secure the future of the moth in Britain, a sustainable network of interconnected sites for the species should be created. Also, an appropriate management plan should be formulated for each site."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (m²) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Art bzw. deren Habitat nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln ist, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder Nutzungsintensivierung in einem (Teil-)Habitat im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Habitatstrukturen.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen / Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige / dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007:83).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 0
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die typischen Habitatstrukturen unterliegen bei günstiger Ausprägung in kurzen Zeiträumen keinen sukzessionsbedingten Veränderungen, die zu Beeinträchtigungen führen könnten. Befristetes Brachfallen lässt vielmehr eine positive Entwicklung erwarten und wird deshalb für das Management von G. borelii-Habitaten empfohlen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 0
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1998
Seite(n):

85
Qualifizierung der Quelle:
D
1.02 Steiner, A.
"Die Pflegemaßnahmen bestehen aus einer in mehrjährigem Abstand durchgeführten Entbuschung, die in dieser Form beibehalten werden sollte. [...] Dagegen wäre eine Versaumung und selbst eine mäßige Verbuschung wohl kein Hemmnis für G. borelii, solange Peucedanum nicht zurückgeht."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Angaben oder Prognosen zum Sukzessionsverlauf der von G. borelii besiedelten Standorte bei längerfristiger Nutzungsaufgabe liegen nicht vor. Auf den meisten Standorten wäre langfristig jedoch Bewaldung, zumindest aber eine starke Verbuschung zu erwarten. Insofern ist ein länger andauernder Wegfall der für die Offenhaltung notwendigen Mindestpflege im Regelfall nicht mit einem günstigen Erhaltungszustand zu vereinbaren.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2000
Seite(n):

88
Qualifizierung der Quelle:
A
1.02 Joy, J.
Gefährdung durch Zerstörung des Offenlandes durch Verbuschung.
"Threats - [...] scrub invasion of grassland habitats."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2006
Seite(n):

135
Qualifizierung der Quelle:
D
1.03 Biewald, G. & Steiner, A.
"Zerstörung von wechseltrockenen oder tiefenfeuchten Trockenhängen in Weinbaugebieten [...] durch völlige Nutzungsaufgabe und nachfolgender Verbuschung."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2010
Seite(n):

254, 256, 258-260
Qualifizierung der Quelle:
A
1.04 Gardiner, T. & Ringwood, Z.
Skippers Island in Essex (England) ist ein wichtiges Habitat für Peucedanum officinale (Arznei-Haarstrang), welcher die einzige Raupennahrungspflanze für Gortyna borelii lunata (Haarstrangwurzeleule) darstellt. Allerdings ist die Pflanze dort durch den steigenden Meeresspiegel gefährdet. 2004 wurden P. officinale auf dem nahen Festland gepflanzt, um das Überleben der Haarstrangwurzeleulen zu sichern. Im Gegensatz zur Insel wird dort jedoch regelmäßig gemäht. Gardiner & Ringwood (2010:254, 256, 258-260) verglichen die Vorkommen von Haarstrangwurzeleulen und deren Eiablagepflanze P. officinale auf Skippers Island mit Standorten auf dem Festland. Im Fokus stand dabei die Reaktion von P. officinale auf Mahd. Beobachtungen aus den Jahren 2001 und 2004 legen nahe, dass es keine signifikanten Unterschiede zwischen den Vorkommen der beiden Arten auf der Insel und den Standorten auf dem nahe gelegenen Festland gibt: "The incidence of G. borelii lunata and its larval foodplant, P. officinale, were not significantly different between mainland and island sites (Table 3). This suggests that the sea walls that support this moth at Beaumont Quay and Old Moze have populations that are important in the Walton Backwaters. Therefore, Environment Agency (EA) mowing regimes on sea walls are crucial in maintaining the viability of the Walton Backwater"s metapopulation." Eine zu häufige Mahd könnte jedoch auch negative Folgen haben: "The low incidence of larval feeding signs (4%) on Bramble Island may be due to the regular mowing of the site during the summer months having a negative impact on the species."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (m²) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
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Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Art bzw. deren Habitat nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln ist, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jedem Ausfall der Nutzung oder Pflege mit möglichen negativen Veränderungen in einem (Teil-)Habitat im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
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Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Habitatstrukturen.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen / Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige / dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007:83).

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von