FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 10. Juni 2025
Bundesamt für Naturschutz
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Als monophage Art ist G. borelii direkt vom Vorkommen der Wirtspflanze Peucedanum officinale abhängig. Veränderungen von Bodenparametern, die zur Beeinträchtigung der Wirtspflanze führen, sind somit auch für G. borelii als Beeinträchtigung zu werten.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
G. borelii lebt am Arznei-Haarstrang (Peucedanum officinale). Peucedanum officinale weist folgende ökologischen Ansprüche auf: Zeigerwerte (nach Ellenberg 1979):
Lichtzahl: 7 = Halblichtpflanze; Temperaturzahl: 7 = Wärmezeiger; Kontinentalitätszahl: 5 = See-/Steppen-Übergangsklima zeigend; Feuchtezahl: 4 = Trockenheits- bis Frischezeiger; Feuchtewechsel: stark wechselnde Feuchte zeigend; Reaktionszahl: 8 = Schwachbasen- bis Basen-/Kalkzeiger; Stickstoffzahl: 2 = ausgesprochene Stickstoffarmut bis Stickstoffarmut zeigend; Salzzahl: 0 = nicht salzertragend; Schwermetallresistenz: nicht schwermetallresistent.

Projekte, die die Standortverhältnisse für die Futterpflanze deutlich aus den genannten ökologischen Vorzugsbereichen verschieben, können den Schmetterling daher beeinträchtigen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1959
Seite(n):

482
Qualifizierung der Quelle:
D
1.03 König, F.
"In den heute schon seltenen Parklandschaften im östlich-nordöstlichen Teil der Theisebene gibt es stark sodahaltige Lehm- und Mergelschichten, welche in meist beschränkten Flächen auf der Oberfläche erscheinen. [...] Die chemische Zusammensetzung des Bodens und die dadurch entstehende Wasserdichtigkeit erlauben das Aufkommen nur weniger, äusserst angepasster Pflanzen, unter denen die gewöhnliche Stromhaarstrangpflanze /Peucedanum officinale/ die leitende Rolle spielt."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (m²) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

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E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Art bzw. deren Habitat nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln ist, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder möglichen negativen Veränderung der Bodenverhältnisse in einem (Teil-)Habitat im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Bodenverhältnisse.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen / Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige / dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007:83).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Veränderungen der morphologischen Verhältnisse können dann von Bedeutung sein, wenn sie sich auf die Klimaparameter auswirken. Begünstigen die Veränderungen des Geländereliefs einen Kaltluftstau, so dürfte sich dies negativ auswirken. Wird hingegen die Luftzufuhr in den besiedelten Standorten erhöht, können die Temperatur und die Luftfeuchte in den Habitaten sinken und dadurch die zur Eiablage benötigten mikroklimatischen Bedingungen beeinträchtigt werden (s. a. Wirkfaktor 3-5).

G. borelii ist eine wärmebedürftige Art.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1959
Seite(n):

482, 488
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D
1.02 König, F.
Der Autor beschreibt, dass die Wirtspflanze große, von Schmelzwasser überschwemmte Flächen der Theisaue besiedelt, dann stellt er fest: "Die Pflanze erobert auch die nächste Umgebung, dort stehen aber die einzelnen Stöcke immer weiter zerstreut. Wie wir weiter sehen werden, sind gerade diese peripherischen, etwas höher liegenden Bestände für H. leucoprapha [Anm.: G. borelii] von größter Wichtigkeit. [...] In schweren Fällen [Anm.: von sommerlicher Überschwemmung] überleben nur die in den peripherischen Zonen der Haarstrangfelder befindlichen Raupen diese Juniregen."

Dies trifft auch auf das am Oberrhein befindliche Vorkommen zu. Die etwas höher gelegenen, nicht von Druckwasser überstauten Habitatflächen sind für das Überleben der Population sehr wichtig [Anm. BearbeiterInnen FFH-VP-Info].

Werden diese leicht erhöhten Bereiche durch Maßnahmen tiefer gelegt, kann dies relevante Auswirkungen auf ganze Populationen haben.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

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E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (m²) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Art bzw. deren Habitat nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln ist, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder möglichen negativen Veränderung der morphologischen Verhältnisse in einem (Teil-)Habitat im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der morphologischen Verhältnisse.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen / Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige / dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007:83).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Obwohl ein charakteristischer Besiedler der Stromtäler (Rhein, Saale), scheint G. borelii empfindlich gegenüber länger andauernden Hochwasserereignissen zu sein.

Trotzdem besteht - in Grenzen - offenbar ein gewisses Anpassungspotenzial an periodisch auftretende Hochwässer.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1998
Seite(n):

81
Qualifizierung der Quelle:
D
1.02 Steiner, A.
"Am Rußheimer Altrhein ist die Art wahrscheinlich durch Hochwasser mit lang anhaltender Überflutung vernichtet worden (Ebert 1978a)."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1959
Seite(n):

488
Qualifizierung der Quelle:
D
1.03 König, F.
"Zwischen dem 5.-15. Juni tritt regelmäßig eine Regenperiode ein. Die tagelang andauernden Regenfälle haben für die Raupen eine katastrophale Folge. [...] die leicht versponnene Öffnung des Raupenkanals verhindert das Eindringen des Wassers nicht. [...] Die Leucographa-Raupen [...], die zwei Tage lang im wassergefüllten Kanal verbracht haben, kamen [...] wieder zu sich, nachdem sie trockengelegt wurden. [...] am vierten Tag gab es noch [...] welche, die nicht tot waren. Ein sehr großer Teil der Raupen geht [...] zu Grunde und der [...] Bestand der Puppen [...] hängt [...] von der Intensität der Juniregen ab. In schweren Fällen überleben nur die in den peripherischen Zonen der Haarstrangfelder befindlichen Raupen [...]."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2005
Seite(n):

381
Qualifizierung der Quelle:
D
1.04 Ernst, M.
Im Zusammenhang mit Überflutungen der Rhein-Altaue heißt es: "Solange die Überflutungen nur bis Anfang April anhält und die Raupen der Haarstrangwurzeleule noch nicht geschlüpft sind, sind die Eier i. d. R. sicher, da die Grashalme über die Wasseroberfläche hinausragen. Problematisch wird die Situation erst dann, wenn die Überflutung über Mitte April hinausgeht und die Raupen ihre Futterpflanzen nicht erreichen können."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2006
Seite(n):

135
Qualifizierung der Quelle:
D
1.05 Biewald, G. & Steiner, A.
Hauptgefährdungsursachen stellen Änderungen des Wasserhaushaltes wie "Grundwasserabsenkungen (z. B. durch Eintiefung von Gewässern, Deichbau) und Entwässerungen (z. B. Meliorationsgräben) [...] aber auch lang anhaltende oder starke Überschwemmungen an Orten, wo dies vorher nicht der Fall war" dar.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2005
Seite(n):

109
Qualifizierung der Quelle:
D
1.06 Schanowski, A.
Bei Sommerhochwasser des Rheins stellen die oberflächliche Überflutung bzw. Überstauung der Habitate durch Druckwasser einen Gefährdungsfaktor für die Raupen dar.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (m²) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Art bzw. deren Habitat nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln ist, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder möglichen negativen Veränderung der hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse in einem (Teil-)Habitat im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse. Konkrete Orientierungs- oder Richtwerte hierfür liegen bislang nicht vor.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen / Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige / dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007:83).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 1
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Veränderungen der hydrochemischen Verhältnisse können insbesondere über Nährstoffbelastung oder Salzfracht in zuführendem Oberflächen- oder Grundwasser in besiedelten Feuchtstandorten der Art relevant werden (s. a. Wirkfaktoren 6-1, 6-5).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Veränderungen der Temperaturverhältnisse, insbesondere Zunahme der Beschattung, Abmilderung der Extreme sowie Förderung von Kaltluftbildung, stehen dem Wärmebedürfnis von G. borelii entgegen und sind insofern als potenzielle Beeinträchtigungen zu werten.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1998
Seite(n):

85
Qualifizierung der Quelle:
A
1.02 Steiner, A.
Zur Wärmebedürftigkeit von G. borelii: "Die Vorkommen im Neckarland liegen im Bereich mittlerer Jahrestemperaturen von 8-9 °C, am Rhein von > 9 °C. Der Haarstrangbestand am Zeller Horn, wo G. borelii nicht vorkommt, liegt im Klimabereich von 6-7 °C [...]. Hinzu kommt, dass G. borelii [...] nur im Flach- und Hügelland vorkommt, so dass ihr höher gelegene Haarstrang-Standorte unzugänglich bleiben."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1980
Seite(n):

128
Qualifizierung der Quelle:
D
1.03 Tuunainen, P., Ikonen, E. & Auvinen, H.
Nicht nur G. borelii selbst, sondern auch die Wirtspflanze ist wärmebedürftig. Temperaturzahl: 7 (= Wärmezeiger).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2005
Seite(n):

382
Qualifizierung der Quelle:
D
1.04 Ernst, M.
Als Empfehlung für G. borelii-Habitate heißt es: "Zurücknahme beschattender Gehölze zur Erhaltung von Haarstrang-Beständen und zur Sicherung von Populationen der Haarstrangwurzeleule auf Brachflächen."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2004
Seite(n):

6
Qualifizierung der Quelle:
A
1.05 Hoare, D., Davis, T., Parsons, M. & Bourn, N.
Auch globale Klimaänderungen können den Fortbestand von G. borelii-Vorkommen gefährden. In England ist G. borelii durch den Anstieg des Meeresspiegels vom Aussterben bedroht. Die küstennahen Habitate drohen hier überflutet zu werden: "The moth and its foodplant are severely threatened by extinction in Britain due to flooding as a consequence of sea-level rise [...]."
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (m²) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Art bzw. deren Habitat nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln ist, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung der Temperaturverhältnisse in einem (Teil-)Habitat im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Temperaturverhältnisse. Konkrete Orientierungs- oder Richtwerte hierfür liegen bislang nur eingeschränkt vor (s. Datensätze).

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen / Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige / dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007:83).
4035 Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 1
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die bekannten Lebensräume sind ausnahmslos stark besonnt. Besonnung und das Erreichen hoher Wärmesummen sind sowohl für die Entwicklung der Präimaginalstadien wie auch für die Wirtspflanze Schlüsselfaktoren (vgl. Wirkfaktor 3-5). Eine auch nur teilweise Verschattung von Habitaten, z. B. durch Errichtung hoher Gebäude oder Aufforstung angrenzender Flächen, ist deshalb prinzipiell als erhebliche Beeinträchtigung zu werten.

Das Thema "Beschattung" wird unter Wirkfaktor 3-5 behandelt.

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