FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

01 Straßen >> Straßen - Neu- u. Ausbau von Nebenanlagen, Nebenbetrieben, Mautstellen, Anschlussstellen und Ähnlichem

Bemerkung: Dem Projekttyp werden folgende Baumaßnahmen zugeordnet: Nebenanlagen der Straßenbauverwaltung: Straßen-, Autobahn- und Fernmeldemeistereien, Gerätehöfe, Lager, Lagerplätze, Entnahmestellen, Hilfsbetriebe und -einrichtungen bzw. Betriebseinrichtungen wie z. B. Fernmeldeanlagen, Einrichtungen zur Verkehrsbeeinflussung, Stromversorgungs- und Beleuchtungsanlagen; Nebenbetriebe für Verkehrsteilnehmer: Tankstellen, Parkplätze, Raststätten, Werkstätten, Verlade- und Umschlagsanlagen; Mautstellen; (kleinere) Neu- und Umbauten von Anschlussstellen, Autobahndreiecken und -kreuzen; Deckenüberbauten mit ausschließlich baubedingter Veränderung von Grundflächen; kleinere Kurvenbegradigungen; Ersatzneubauten von Brücken (mit und ohne Erweiterung) etc.

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen neben den eigentlichen Nebenanlagen und Nebenbetrieben sowie den asphaltierten Fahrbahnen von Anschlussstellen auch (ggf. im Zusammenhang mit diesen errichtete) z. B. Dammschüttungen; Auftragsböschungen; Einschnittböschungen; Stützmauern; Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen; Brückenbauwerke; Durchlassbauwerke für Wege und/oder Gewässer; Entwässerungseinrichtungen: Gräben, Mulden, Rohrleitungen; Abwasserbehandlungseinrichtungen: Absetzbecken, Regenklärbecken, Leichtstoffabscheider; Einrichtungen zur hydraulischen Wasserrückhaltung: Regenrückhaltebecken, -gräben, Stauraumkanäle; Retentionsbodenfilter; Sickerbecken; Unterhaltungswege; Lärmschutzwände oder -wälle; Schutzplanken, Leitpfosten, Wildschutzzäune; Blend- oder Spritzschutzeinrichtungen; Verkehrszeichen bzw. Verkehrsleitanlagen; Beleuchtungsanlagen und Rettungsplätze bei Tunnelbetrieb. Sie stellen z. T. eigenständige Projekttypen dar.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustellen bzw. Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtungen.

Bei den betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind zusätzliche oder verstärkte Emissionen relevant (Abriebs- und Auspuffemissionen (Nähr- und Schadstoffe), Lärm, Licht, optische Störwirkungen sowie Erschütterungen). Außerdem kann sich ggf. das Kollisionsrisiko erhöhen. Auch die regelmäßige Unterhaltung und die aus der Verkehrssicherungspflicht ggf. resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Bereichen sind zu berücksichtigen (siehe dazu auch eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen).

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Projekte dieser Gruppe führen regelmäßig zur Überbauung/Versiegelung von Flächen. Die Überbauung wird durch die Anschlussstellen und weitere Bestandteile des Bauvorhabens (s. unter Bemerkung) bedingt: so z. B. Dammschüttungen bzw. Auftragsböschungen, Brückenbauwerke, Durchlassbauwerke für Wege und/oder Gewässer, Leichtstoffabscheider, Park- und Rastanlagen, Unterhaltungswege, Lärmschutzwände oder -wälle, Verkehrsleitanlagen und Rettungsplätze bei Tunnelbetrieb.

Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung): Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Projekte dieser Gruppe führen aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein (z. B. Straßenbegleitgrün), die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.

Auch die regelmäßige Unterhaltung ist zu berücksichtigen. Auf den Randstreifen werden Vegetationsstrukturen schon aus Gründen der Verkehrssicherheit vom Straßenbau regelmäßig gepflegt. Auf Banketten, Sichtfeldern an Knotenpunkten, in Innenkurven u. a. wird regelmäßig gemäht. Gehölze werden zur Wahrung des Lichtraumprofils und der Sichtflächen zurückgeschnitten und z. T. vollständig und flächenhaft auf den Stock gesetzt. Bei der Reprofilierung von unbefestigten Seitenstreifen und Gräben wird mit dem Bodenmaterial auch die Vegetationsschicht abgeschoben (FGSV 2006: 19). Relevant sind indirekt auch die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Gehölzbeständen.

Durch Baumaßnahmen kann es zur Verletzung von ober- und unterirdischen Bestandteilen insb. von Bäumen und Sträuchern kommen, was zu Beeinträchtigungen der Vitalität und oft zum letztendlichen Absterben nach einigen Jahren führt.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Projekte dieser Gruppe können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung der charakteristischen Dynamik von Lebensräumen führen.

Die verstärkten Zerschneidungs- bzw. Barrierewirkungen infolge veränderter Anschlussstellen können zu veränderten Nutzungsrhythmen oder zur Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege führen (s. Wirkfaktoren 2-4 bzw. 2-5). Oft handelt es sich auch um Folgeeffekte bestimmter Wirkfaktoren (z. B. die Veränderung der Sukzessionsdynamik infolge einer aufgrund der Zerschneidungswirkungen extensivierten Nutzung).

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässerdynamik (in Fließgewässern oder Auen) ggf. ebenfalls relevant (vgl. Wirkfaktor 3-3).
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung1 Der Neu- oder Ausbau von bestimmten Nebenanlagen (z. B. Anschlussstellen, Über-/Unterführungen) kann zur Intensivierung der wirtschaftlichen Nutzung von Lebensräumen führen, z. B. wenn die verkehrliche Erreichbarkeit von land-, forst- oder fischereilich genutzten Flächen durch das Projekt direkt oder indirekt erhöht wird. Ggf. wird eine Nutzung mit größeren, schwereren Maschinen ermöglicht.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Durch Projekte dieser Gruppe kann es ggf. zu einer kurzzeitigen Nutzungsaufgabe infolge bauprozessbedingter Sperrungen oder Barrieren kommen. Diese können zu einer erschwerten Zugänglichkeit von Flächen und somit zu einer temporären Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen führen.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Zu einer langfristigen Nutzungsaufgabe infolge von Projekten dieser Gruppe kann es ggf. aufgrund anlagebedingter und somit dauerhafter Zerschneidungs- bzw. Barrierewirkungen infolge neu hinzugekommener Anlagen kommen. Verkehrliche Zerschneidungs- bzw. Barrierewirkungen können zu einer erschwerten Zugänglichkeit von Flächen (z. B. für Weidetiere) und somit zur Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen führen.

Durch das Abtrennen können zudem (sehr) kleine Restflächen verbleiben, für die eine wirtschaftliche Nutzung kaum bzw. nicht mehr möglich ist.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Projekte dieser Gruppe führen aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Projekte dieser Gruppe können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung morphologischer Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Projekte dieser Gruppe können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Projekte dieser Gruppe können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung der Gewässerbeschaffenheit führen. So kann z. B. während der Bauarbeiten oder betriebsbedingt über zusätzliche Entwässerungsgräben, Sickerbecken etc. Wasser mit einer anderen Beschaffenheit in Grund-/Oberflächenwasser eingeleitet werden. Relevant sind hier u. a. auch Belastungen mit Schadstoffen, Nährstoffen, Schwebstoffen oder Salzen (vgl. auch Wirkfaktoren 6-1 bis 6-6).
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Projekte dieser Gruppe können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung von Temperaturverhältnissen führen.

Dies kann unmittelbar erfolgen, wenn z. B. vom Straßenbelag oder in Rückhaltebecken erwärmtes Wasser in Oberflächengewässer eingeleitet wird. Zu einer mittelbaren Erwärmung von Oberflächengewässern kann es auch durch veränderte Gewässerführungen, reduzierte Fließgeschwindigkeiten oder strukturelle Freistellungen und somit erhöhte Sonneneinstrahlung kommen. Dies gilt im Hinblick auf mikroklimatische Verhältnisse auch für Schneisen oder Freistellungen in vormals geschlossenen Gehölzbeständen.

Umgekehrt können Verschattungen (durch Brücken, Dämme, Lärmschutzwände etc.) auch zu verringerten Belichtungsverhältnissen und somit mikroklimatisch reduzierten Temperaturverhältnissen führen. Trassierungen in Dammlage oder andere massive Baustrukturen können bei bestimmten Relief- und lokalklimatischen Verhältnissen ggf. einen Kaltluftstau auf angrenzenden Flächen zur Folge haben.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Projekte dieser Gruppe können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung weiterer mikroklimatisch relevanter Standortverhältnisse führen.

Hier zugeordnet sind auch Änderungen an Beschattungs-/Belichtungsverhältnissen aufgrund von morphologischen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Verschattung durch Brücken, Dämme, Gehölzpflanzungen etc.) sowie die Freistellung durch Beseitigung von Baum- und Strauchschicht (z. B. beim Anschnitt von Wäldern).

Hierzu zählen auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchtigkeit z. B. als mittelbare Folge der Anlage oder Beseitigung von Gewässern oder veränderter Lichtverhältnisse (vgl. auch Wirkfaktoren 3-2; 3-5).
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität2 Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten bei Projekten dieser Gruppe zuerst im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Bei Projekten dieser Gruppe kann es zu anlagebedingten Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverlusten kommen.

Die Tötung von Tieren ist regelmäßig auf eine Kollision mit (zusätzlich errichteten) baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Brücken, Glaswänden) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullis, Schächte, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.

Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann einerseits durch Trassenteile oder die zusätzlich errichteten Bauwerke (Damm- oder Einschnittlagen, Wildzäune, Lärmschutzwände oder -wälle), andererseits aber auch durch verschlechterte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (größere Offenheit und Strukturfreiheit der Trasse) hervorgerufen werden.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. Auch eine erhöhte Mortalitätsrate steht mit der Barrierewirkung im Zusammenhang.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Bei Projekten dieser Gruppe können betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste auftreten.

Die Tötung von Tieren ist i. d. R. auf eine Kollision mit Fahrzeugen zurückzuführen. Im Einzelfall können hier auch die Straßenunterhaltung (z. B. Winterdienst, Böschungspflege, Baumschnitt) oder Verkehrsunfälle (z. B. beim Transport gefährlicher Stoffe) eine Rolle spielen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine hohe Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung der Bereiche in der Umgebung der Anschlussstelle etc. führen.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Bei Projekten dieser Gruppe treten akustische Reize (Schall) insbesondere durch die baubedingte Verlärmung regelmäßig auf. Teilweise werden sehr hohe Spitzenlärmpegel erreicht, wenn ggf. Sprengen, Rammen etc. erforderlich wird.

Sofern es sich um regelmäßig befahrene verkehrliche Anlagen handelt, wie Tank- und Raststellen oder Anschlussstellen, ist in deren Umkreis auch ein erhöhtes Lärmpotenzial zu erwarten.

Dabei handelt es sich einerseits um betriebsbedingte Geräusche des Straßenverkehrs, die sich aus Antriebsgeräuschen (Motor-, Getriebe-, Ansaug- und Auspuffgeräuschen), dem Reifen-Fahrbahngeräusch, aerodynamischen Geräuschen sowie akustischen Signalen (z. B. Hupen) zusammensetzen. Andere Einflussgrößen sind das Geländeprofil einschließlich ggf. (nicht) vorhandener Lärmschutzwände und die Fahrweise (exponentielle Zunahme der Schallintensität mit der Geschwindigkeit).

Die Unterhaltung und Grünflächenpflege z. B. auf den Straßenbegleitflächen verursachen ebenfalls temporäre Lärmbelastungen.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Bei Projekten dieser Gruppe treten optische Reizauslöser aus verschiedenen Gründen regelmäßig auf.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um durch Kraftfahrzeuge (Bewegung, Reflektionen), ggf. auch durch andere menschliche Anwesenheit und Aktivität betriebsbedingt hervorgerufene Störreize.

Temporär resultieren baubedingte Störreize aus dem Baustellenverkehr und -betrieb.

Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen, hier z. B. von Tank- und Rastanlagen, Gastronomiegebäuden, Brückenbauwerken, Verkehrsleitanlagen, Lärmschutzwänden oder Wildschutzzäunen.

Zu licht- und beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3.
5-3 Licht1 Bei Projekten dieser Gruppe kann Licht als Wirkfaktor z. B. durch die Beleuchtung der auf den Anschlussstellen, Brücken, Rastplätzen, Tankstellen usw. sowie von fahrenden oder haltenden Fahrzeugen relevant sein.

Andere Lichtquellen sind ggf. zusätzlich installierte Straßenbeleuchtungen; Verkehrsleiteinrichtungen; die (Werbe-)Beleuchtungen der Tank- und Rastanlagen sowie der Gastronomiegebäude; Straßenmeistereien; Lagerhöfen u. a. Nebenanlagen.

Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen zum Teil von hoher Intensität eingesetzt.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Bei Projekten dieser Gruppe können Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor insbesondere bei hohen Verkehrsaufkommen und hohem LKW-Anteil relevant sein. Erschütterungen resultieren an befahrenen Anlagen vorrangig aus dem Verkehr, z. B. an Anschlussstellen, Brückenbauwerken, Lagerplätzen, Park- und Rastanlagen.

Auch im Zuge des Bauprozesses kann es temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren (z. B. Rammen) eingesetzt oder Sprengungen erforderlich werden.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)2 Bei Projekten dieser Gruppe sind mechanische Einwirkungen als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Die betriebsbedingt auftretenden Luftverwirbelungen bei vorbeifahrenden Fahrzeugen werden unter dem Wirkfaktor 4-3 subsumiert.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Bei Projekten dieser Gruppe können Nährstoffeinträge, insb. in Form von Stickstoffverbindungen, als Wirkfaktor relevant sein.

Im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsprüfungen hat sich zur Bewertung der Empfindlichkeit von Vegetationsbeständen gegenüber Nährstoffeinträgen der Maßstab der Critical Loads fachlich etabliert. Alle relevanten methodischen Fragen dazu sind im sogenannten H PSE-Leitfaden behandelt (Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen) (FGSV 2019).

Zu den relevanten Stickstoffverbindungen, die vom Straßenverkehr emittiert werden, zählen Stickoxide und Ammoniak. Außerdem Abfälle (z. B. von Nahrungsmitteln), die z. B. an Rastplätzen relativ diffus bzw. unkontrolliert freigesetzt werden können.

Bei Baumaßnahmen an Gewässern können weitere Nährstoffeinträge durch Staub- und Sedimenteinträge entstehen (vgl. auch Wirkfaktor 6-6).
6-2 Organische Verbindungen1 Bei Projekten dieser Gruppe können organische Verbindungen als Wirkfaktor relevant sein.

In den Kraftstoffen oder ihren Verbrennungsprodukten finden sich verschiedene z. T. flüchtige organische Verbindungen (z. B. Benzol, polyzyklische aromatische Verbindungen wie Benzpyren), die als Emissionen an befahrenen Anschlussstellen, Rast- und Tankanlagen, Straßenmeistereien usw. auftreten.
6-3 Schwermetalle1 Bei Projekten dieser Gruppe können Schwermetalle als Wirkfaktor relevant sein.

In den Kraftstoffen finden sich verschiedene Schwermetalle (z. B. Pb, Zn, Cu, Cr, Cd) in unterschiedlichen Mengenverhältnissen, die als Emissionen an befahrenen Anschlussstellen, Rast- und Tankanlagen, Straßenmeistereien usw. auftreten können.

Sie werden aber in der Regel ausschließlich im unmittelbaren Nahbereich der Straße in den Boden eingetragen oder sie gelangen über die Straßenentwässerung in den Vorfluter. Aufgrund der Fähigkeit der Böden, Schwermetalle zu binden, kommt es in der Regel nicht zu Grundwasserbelastungen infolge von straßenbürtigen Schwermetallimmissionen. Nach Wessolek & Kocher (2003) sind Lösungskonzentrationen von Schwermetallen auch auf sauren Böden an stark befahrenen Straßen als unproblematisch nach dem BBodSchG einzustufen. Bei den kritischen Elemente Cu, Cd und Zn treten erhöhte Werte lediglich bis in 5 - 10 m Entfernung vom Fahrbahnrand auf.

Bei Reprofilierungen an Seitenstreifen fällt an Anschlussstellen, Autobahnkreuzen u. a. Projekten dieser Gruppe ggf. auch schwermetallhaltiges Bankett- und Grabenräummaterial (Pb, Zn, Cu, Cd) an. Bankettschälgut wird in Seitenstreifen z. T. wiederverwendet (BMVBS 2010).
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe1 Bei Projekten dieser Gruppe können sonstige durch Verbrennungsprozesse entstehende Schadstoffe als Wirkfaktor relevant sein.

Durch den Verbrennungsprozess im Motor entstehen verschiedene Verbindungen (z. B. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Schwefeldioxid), die dann auch als Emissionen an Anschlussstellen, Tank- und Rastanlagen, Straßenmeistereien usw. auftreten.

Rußpartikel werden von Diesel- in höheren Mengen als von Benzinfahrzeugen ausgestoßen.

Aus emittierten Vorläufersubstanzen (Stickstoffoxiden) entsteht das für Organismen giftige Ozon.

Additiva aus den Kraftstoffen und der Fahrzeugpflege (Antiklopfmittel, z. B. MTBE (Methyl-tertiär-butyl-Ether), Toluol, Benzol; Korrosionsinhibitoren; Alterungsstabilisatoren; Schmierstoffe; Frostschutzmittel; Reinigungsadditiva, Tenside, Pflegewachse etc.) finden sich ebenfalls in den Emissionen wieder.

Durch den Oberflächenverschleiß von Materialien werden Straßenbelags-, Bremsbelags- und Reifenabrieb freigesetzt und mit dem Oberflächenwasser oder auf dem Luftweg weitergetragen.
6-5 Salz1 Bei Projekten dieser Gruppe ist Salz als Wirkfaktor ggf. relevant, z. B. beim Bau von Anschlussstellen und Instandsetzungsmaßnahmen.

Im Zuge des Winterdienstes an Anschlussstellen, Brückenbauwerken, Tank- und Rastanlagen, Straßenmeistereien usw. treten Streusalzimmissionen relativ regelmäßig auf.

Streusalzimmissionen werden entweder im Straßenseitenraum versickert oder in Entwässerungsanlagen gefasst und einem Vorfluter zugeführt. Die auftretenden Salzkonzentrationen sind regelmäßig geeignet, sowohl Oberflächengewässer oder das Grundwasser zu verunreinigen. Daher ist bei der Zunahme der Salzmenge ggf. eine genauere Betrachtung der Verdünnungseffekte erforderlich.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Bei Projekten dieser Gruppe sind Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) ggf. als Wirkfaktor relevant.

Sowohl betriebsbedingt als auch baubedingt kann es zu Emissionen von Stäuben kommen. Betriebsbedingte Stäube sind allerdings in der Regel aufgrund der geringen Intensitäten nicht geeignet, Schutzgegenstände in FFH-Gebieten erheblich zu beeinträchtigen.

Während der Bauphase kann es zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, an Gewässern zu Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder der Sedimentationsprozesse kommen.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Zur Pflege und Unterhaltung von Straßenbegleitgrün s. Wirkfaktor 2-1.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Bei Projekten dieser Gruppe kann die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten bei bestimmten Begrünungsmaßnahmen als Wirkfaktor relevant sein.

Risiken der Förderung oder Ausbreitung gebietsfremder Arten bzw. gebietsfremder Genotypen bestehen durch den Einsatz nicht gereinigter Maschinen, die Verbringung von Fremddiasporen enthaltenden Substraten oder andere Ansaat- und Bepflanzungsmaßnahmen (Reif & Nickel 2000).
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)1 Bei der Pflege der Grünflächen an Anschlussstellen, Straßenmeistereien, Tank- und Rastanlagen usw. kann die Bekämpfung von Organismen mit Pestiziden ggf. relevant sein.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) (2010): Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut. Bonn, 26 S.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) (2011): Straßenausstattung und Fallenwirkung für Tiere. Bericht zum Forschungs- und Entwicklungsvorhaben FE 02.262/2005/LRB des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven, 155 S.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) (2011): Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP). ARS Straßenbau Nr. 13/2011.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) (2004): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau. Bonn, 84 S. + CD-ROM.

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (Hrsg.) (2006): Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst: Teil: Grünpflege. FGSV 390/1, Köln.

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf (2019): Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen (H PSE) "Stickstoffleitfaden Straße" (Ausgabe 2019), Anhang, FGSV Verlag GmbH, Köln, 356 S.

Garniel, A., Mierwald, U. & Ojowski, U. (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Bonn, 115 S.

Reif, A. & Nickel, E. (2000): Pflanzung von Gehölzen und "Begrünung" - Ausgleich oder Eingriff in Natur und Landschaft? Naturschutz und Landschaftsplanung 32 (10): 299-308.

Wessolek, G. & Kocher, B. (2003): Verlagerung straßenverkehrsbedingter Stoffe mit dem Sickerwasser. Forschung Straßenbau Straßenverkehrstechnik, H. 864. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Abt. Straßenbau, Straßenverkehr (Hrsg.), Berlin.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von