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Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
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Bemerkung: | Der Projekttyp beschreibt die Elektrifizierung von Bahnstrecken oder anderen Schienenwegen mittels der Verlegung von Oberleitungen, in Deutschland typischerweise mit Wechselstrom von 16,7 Hz und einer Spannung von 15 kV.
Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Leitungen einschl. Zuleitungen, Masten und deren Fundamente. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle, bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung. Bei den betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind v. a. die vom Schienenverkehr ausgehenden Emissionen (Nähr- und Schadstoffe), Lärm, Licht, optische Störwirkungen sowie Erschütterungen relevant. Außerdem geht von dem Betrieb ein Kollisionsrisiko aus. Auch die regelmäßige Unterhaltung und die aus der Verkehrssicherungspflicht ggf. resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Bereichen sind zu berücksichtigen (siehe dazu auch eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Schienenwegen). |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
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1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 2 | Der Neubau von Fahr- und Speiseleitungen an Schienenwegen führt durch die Errichtung von Masten oder auch aufgrund verschiedener möglicher Nebenanlagen (s. Bemerkung) regelmäßig zur Überbauung/Versiegelung von Flächen. Zeitweilige Überdeckung und teilweise Versiegelung finden bereits während der Baumaßnahmen im Bereich der Baustellen und Baunebenflächen (s. Bemerkung) statt. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 1 | Im Umfeld der Masten sowie der Oberleitungen/Speiseleitungen ist ggf. aus Verkehrssicherungspflicht ein gehölzfreier Streifen anzulegen, welcher dauerhaft von Gehölzen freizuhalten ist. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 1 | Im Umfeld neu errichteter Masten oder Nebenanlagen und insbesondere auf den Baueinrichtungsflächen können Veränderungen in der Bodenstruktur möglich sein. |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Beim Bau von Masten und der Lagerung und Verlegung von Oberleitungen können baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste u. a. durch Bauzäune, Baustellen- und Baustraßen(-verkehr), durch offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, durch Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten. Individuenverluste bei Tierarten können regelmäßig auch im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten.
Eine Barrierewirkung kann zudem durch zusätzliche baubedingte Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung der Schienentrasse bzw. der trassennahen Bereiche führen. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 2 | Beim Neubau von Masten und infolge neu installierter Ober- bzw. Speiseleitungen treten Individuenverluste regelmäßig auf. Die Tötung von Tieren/Barrierewirkung kann einerseits auf eine Kollision von Vögeln mit den Oberleitungen zurückzuführen sein oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. nicht geschlossenen Kabelgräben oder -trögen) nicht mehr entkommen können und darin verenden. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Beim Neubau von Fahr- und Speiseleitungen an Schienenwegen können betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste z. B. wegen höherer Zugfrequenzen und/oder Fahrgeschwindigkeiten auftreten.
In den meisten Fällen ist die Tötung von Tieren auf eine Kollision mit Schienenfahrzeugen zurückzuführen, besonders in Anschnitten, Dammlagen, Kurven, Beschleunigungsstrecken und Bereichen mit dicht anschließendem Gehölzbestand. Die Tiere kollidieren z. B. beim Überqueren der Bahntrasse, bei der Nahrungssuche im Gleisbereich oder infolge von Wirbelschlepp- und Sogeffekten. Nach § 41 BNatSchG sind "neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind"; diese Vorschrift gilt auch für neu zu errichtende Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen. Weiterhin kann hier auch die ausgeweitete Trassenunterhaltung (z. B. Baumschnitt zur Herstellung von Sicherheitsabständen) eine Rolle spielen. Eine gewisse Barrierewirkung kann aus einer hohen Mortalitätsrate resultieren. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Durch die Umrüstung von Diesel- auf Elektrobetrieb verringern sich die betriebsbedingten Lärmemissionen, da elektrobetriebene Triebwagen leiser sind als Dieselloks.
Beim Ausbau von Schienenwegen bzw. Gleisanlagen treten aber ggf. vermehrte Lärmemissionen infolge höherer Zugfrequenzen und/oder Fahrgeschwindigkeiten auf. Dabei handelt es sich einerseits um betriebsbedingte Geräusche des Schienenverkehrs, die sich aus Antriebsgeräuschen (Motor, Getriebe), Rollgeräuschen der Schienenlaufräder, aerodynamischen Geräuschen (ab 200 km/h), Kurvenquietschen, Bremslärm sowie akustischen Signalen (z. B. Hupen) zusammensetzen. In der Umgebung größerer Bahnhöfe ist ein ständig hoher Lärmpegel zu erwarten. Andere Einflussgrößen sind das Geländeprofil einschließlich ggf. (nicht) vorhandener Lärmschutzwände und die Fahrweise (Beschleunigung). Die ggf. verstärkte Unterhaltungspflege auf den Sicherheitsstreifen verursacht ebenfalls temporäre Lärmbelastungen. Hinzu kommen zumindest temporär auch baubedingte Lärmeinwirkungen, die z. B. im Falle von Sprengungen oder Rammungen auch mit sehr hohen Spitzenlärmpegeln verbunden sein können. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 2 |
Bei der Errichtung von Masten und der Verlegung der Oberleitungen kommt es in der Bauphase aufgrund der Bautätigkeit sowie in der Betriebsphase durch Wartungsarbeiten zu optischen Reizen.
Durch die Errichtung von Masten und Verlegung von Oberleitungen kommt es anlagebedingt zudem zur Schaffung von Vertikal- und Horizontalstrukturen und der visuellen Beeinträchtigung der Landschaft. Für solche Vertikalstrukturen sind aufgrund ihrer sog. Kulissenwirkung vor allem für bestimmte Vogelarten des Offenlandes Störwirkungen nachgewiesen, die durch Meidung auch zu Lebensraumverlusten führen können. |
5-3 Licht | 1 |
Bei der Errichtung von Masten und der Verlegung der Oberleitungen kommt es in der Bauphase aufgrund der Baubeleuchtung ggf. zu Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverlusten.
Im Zuge des Bauprozesses werden in der Regel künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt. Künstliche Lichtquellen führen für viele Tiere zu gravierenden Änderungen in ihrem Lebensumfeld und stellen damit ein ernstzunehmendes Umweltproblem dar, besonders beim Einsatz von Nicht-LED-Baustellenbeleuchtungen (vgl. Schroer et al. 2019). Betroffen hiervon sind v. a. Insekten, aber auch Vögel und Fledermäuse (Held et al. 2013). |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 1 |
Die Elektrifizierung eines Schienenwegs kann zur Minderung betriebsbedingter Emissionen führen, im Falle einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens können aber auch für den Ausbau von Schienenwegen typische Effekte auftreten:
Beim Ausbau von Schienenwegen bzw. Gleisanlagen sind Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor regelmäßig relevant. Erschütterungen resultieren beim Schienenwegeausbau insbesondere aus dem erhöhten Verkehrsaufkommen und/oder Güterzuganteil. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 |
Bei der Errichtung von Masten und der Verlegung der Oberleitungen kommt es ggf. zu mechanischen Einwirkungen.
Zusätzliche mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation treten insbesondere in der Bauphase auf, z. B. durch Befahren mit schweren Fahrzeugen oder Rammarbeiten. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-2 Organische Verbindungen | 0 |
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
Voraussetzung ist dabei die Einhaltung der gängigen technischen Vorschriften zum Umgang mit Treibstoffen und Schmiermitteln während des Baues und der Wartung. |
6-3 Schwermetalle | 1 |
Emissionen treten durch den Metallabrieb der überwiegend aus Kupfer bestehenden Fahrleitungen und Stromabnehmern auf. Austräge in die an den Bahnkörper angrenzenden Flächen beschränken sich im Wesentlichen auf einen bis zu etwa 10 m breiten Streifen entlang der Strecke (Roll 2004).
Weitere Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 |
Die Elektrifizierung eines Schienenwegs kann zur Minderung betriebsbedingter Emissionen führen, im Falle einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens können aber auch für den Ausbau von Schienenwegen typische Effekte auftreten. Der Staubeintrag an ausgebauten Schienenwegen kann durch erhöhten Schienen- und Bremsabrieb sowie Aufwirbelungen von Schotterbestandteilen geringfügig erhöht sein (Roll 2004).
Wirkungen von Stäuben auf Insekten und Pflanzen werden aktuell von der Universität Bayreuth untersucht (Projektverbund BayOekoTox - LfU 2020, vgl. Feldhaar & Otti 2020). |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 1 |
Sofern die Verlegung der Oberleitung mit einem höheren Verkehrsaufkommen oder höheren Anteil entsprechender Gütertransporte verbunden ist, erhöht sich auch die Möglichkeit des Verbringens sonstiger Stoffe.
In näherer Entfernung zur Gleisanlage können Müll (Glas, Eisen, Papier, Textilien, Kunststoffe), Ladegut (Massengüter, wie Kohle, Dünger, Salz, Abraum, Getreide etc.) oder (bei Unfällen oder Havarien) ggf. auch in größerem Umfang und Wirkbereich freiwerdende flüssige oder gasförmige Gefahrgüter in die Umgebung gelangen (Roll 2004: 18f.). |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Bei der Bahnstromversorgung treten niederfrequente elektrische Wechselfelder auf. Hinweise auf eine naturschutzfachliche Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand aber nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |