Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst den Neubau und wesentliche Änderungsmaßnahmen einzelner Betriebsanlagen der Eisenbahnen, wie z. B. Personen-, Güter- und Rangierbahnhöfe, Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs, Stellwerke, Betriebshöfe, Telekommunikations-, Signalanlagen, Bahnstromanlagen wie Umform-/Umrichterwerke und Unterwerke sowie vergleichbare Anlagen (für Bahnkraftwerke und Gemeinschaftskraftwerke s. dagegen Projekttyp "Kraftwerke").
Dazu zählen ggf. auch die dazugehörigen Zufahrtsstraßen und Erschließungswege, Stellplätze, Einrichtungen für den Güterumschlag, Hof- und Lagerflächen, Seitendeponien, Ver- und Entsorgungsleitungen (auch Kanalisation mit Gullys), Beleuchtungsanlagen, Entwässerungsgräben und -mulden, Umzäunungen und (temporären) Brachflächen. Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen können Verlegungen von Gewässern, Straßen oder Versorgungsleitungen, die Anlage von Versickerungs- oder Entwässerungseinrichtungen, Rodungen von Brandschutzstreifen u. a. notwendig werden. Z. T. stellen diese eigenständige Projekttypen dar. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustellen und Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinen und -abstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien. Zum Baubetrieb gehören außer der Ausführung der spezifischen Maschinenarbeiten auch Baufeldberäumung incl. Abrissmaßnahmen, Baustellenverkehr und -beleuchtung, Grundwasserabsenkungs- und -haltungsmaßnahmen sowie Gewässer- und Uferbaumaßnahmen. Bei den betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind v. a. die vom Schienenverkehr ausgehenden Emissionen (Nähr- und Schadstoffe), Lärm, Licht, optische Störwirkungen sowie Erschütterungen relevant. Außerdem geht von dem Betrieb ein Kollisionsrisiko aus. Auch die regelmäßige Unterhaltung und die aus der Verkehrssicherungspflicht ggf. resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Bereichen sind zu berücksichtigen (siehe dazu auch eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Schienenwegen). |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
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1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 2 |
Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen führt durch die anlagebedingten Vorhabensbestandteile der Gebäude und dazugehörigen Nebenanlagen (s. Bemerkung) regelmäßig zur Überbauung/Versiegelung von Flächen.
Zeitweilige Überdeckung und teilweise Versiegelung finden bereits im Vorfeld während der Baumaßnahmen im Bereich der Baustellen, Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien statt. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 2 |
Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Hierzu zählen die Maßnahmen der Baufeldberäumung und Vegetationsbeseitigung und der Baustellenverkehr auf ggf. befahrenen Nebenflächen. Durch Baumaßnahmen kann es zur Verletzung von ober- und unterirdischen Bestandteilen von Bäumen, Sträuchern und krautiger Vegetation kommen, was zu Beeinträchtigungen der Vitalität und oft zum letztendlichen Absterben nach einigen Jahren führt. Strukturverluste kommen auch durch Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht an Zufahrtswegen usw. zustande. Werden Gewässerbaumaßnahmen fällig, so können dabei vorhandene Strukturen beschädigt und durch andere Strukturen abgelöst werden. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 1 |
Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann durch verkehrliche Zerschneidungs- bzw. Barrierewirkungen zu veränderten Nutzungsrhythmen oder zur Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege führen (s. Wirkfaktoren 2-4 bzw. 2-5) und somit auch Veränderungen der charakteristischen Dynamik von Lebensräumen zur Folge haben.
Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässerdynamik (in Fließgewässern oder Auen) ggf. ebenfalls relevant (vgl. Wirkfaktor 3-3). |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 1 | Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann zu einer Intensivierung der Nutzung führen, wenn z. B. durch projektbegleitende Wegeerschließung (ggf. auch im Rahmen der Flurneuordnung) die verkehrliche Erreichbarkeit von land-, forst- oder fischereilich nutzbaren Flächen direkt oder indirekt erhöht wird. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 1 |
Zu einer kurzzeitigen Aufgabe infolge des Baus sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann es insbesondere aufgrund bauprozessbedingter Sperrungen oder Barrieren kommen.
Baustellen, Baubetrieb oder auch bauprozessbedingte Sperrungen können zu verkehrlichen Zerschneidungs- bzw. Barrierewirkungen und somit zur erschwerten Zugänglichkeit von Flächen und zur kurzzeitigen Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen führen. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 1 |
Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann durch verkehrliche Zerschneidungs- bzw. Barrierewirkungen und somit erschwerte Zugänglichkeit von Flächen zur langfristigen Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen führen.
Durch das Abtrennen können zudem (sehr) kleine Restflächen verbleiben, für die eine wirtschaftliche Nutzung kaum bzw. nicht mehr möglich ist. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 2 | Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden. |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 1 | Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann ggf. aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zur Veränderung morphologischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an Mikro- oder Makrorelief, Geländeaufbau oder Gewässermorphologie führen, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 1 |
Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) die hydrologischen oder hydrodynamischen Verhältnisse beeinflussen, z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserständen, Druckverhältnissen, Fließrichtung, Strömungsverhältnissen oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.
Anlagebedingt können Baukörper oder Baugrubenumschließungen einen andauernden Aufstau, Umleitungen oder Absenkungen von Grundwasser bewirken. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 1 | Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zur Veränderung hydrochemischer Verhältnisse z. B. in Form einer Veränderung der Gewässerbeschaffenheit u. a. durch bau- oder betriebsbedingte Einleitungen von Wasser mit einer anderen Beschaffenheit in Grund-/Oberflächenwasser führen. Relevant sind hier u. a. auch Belastungen mit Schadstoffen, Nährstoffen, Schwebstoffen oder Salzen (vgl. auch Wirkfaktoren 6-1 bis 6-6). |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 1 |
Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zur Veränderung von Temperaturverhältnissen führen.
Mögliche Gründe hierfür: massive Gebäudestrukturen, die die Luftströmungen zwischen Warm- und Kaltluftgebieten beeinflussen, Schattenwirkung hoher Bauten, flächenhafte Versiegelung und Strahlungsreflexion. Der für Abkühlung sorgende Verdunstungsprozess wird durch eine Beseitigung der Vegetationsdecke wesentlich reduziert. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 1 |
Der Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zur Veränderung weiterer Standortverhältnisse führen.
Hier zugeordnet sind auch Änderungen an Beschattungs-/Belichtungsverhältnissen aufgrund von morphologischen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Verschattung durch Gebäude, Wände, Gehölzpflanzungen etc.) oder aufgrund einer Freistellung von Flächen durch Beseitigung der Baum- und Strauchschicht, z. B. beim Anschnitt von Wäldern. Hierzu zählen auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchtigkeit z. B. als mittelbare Folge der Beseitigung oder Verlegung von Gewässern oder veränderter Lichtverhältnisse (vgl. auch Wirkfaktoren 3-2 oder 3-5). |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 2 |
Beim Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen können baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr, durch offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, durch Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten.
Individuenverluste bei Tierarten können regelmäßig auch im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Je nach baulicher Gestaltung der sonstigen Bahnbetriebsanlagen kann anlagebedingte Mortalität bei Tieren relevant sein. Hierzu zählen z. B. Schächte, Kanäle oder Gruben mit Falleneffekten für bodengebundene Arten oder großflächige Glasfassaden für Vögel, sofern sie nicht entsprechend vogelschlagreduzierend gestaltet wurden.
Eine Barrierewirkung kann einerseits durch massive Gebäudestrukturen, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Faktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 | Bei bestimmten Bahnbetriebsanlagen kann es zu einem relevanten Verkehrsaufkommen kommen, das dann hinsichtlich betriebsbedingter Mortalität und Barrierewirkungen zu prüfen ist. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Beim Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann es während der Bauphase zur baubedingten Verlärmung mit z. T. sehr hohen Spitzenlärmpegeln durch Maschinen und Bauarbeiten kommen.
Betriebsbedingt kommt es an Personen- und Güterbahnhöfen zu Lärmemissionen des anhaltenden und abfahrenden Zugverkehrs, des öffentlichen Verkehrs an den Zufahrtsstraßen sowie durch Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden und auf den umliegenden Flächen. Die Intensität der Störung durch vorbeifahrende Züge hängt bei lärmempfindlichen Brutvogelarten u. a. vom Anteil der Ruhezeiten (Zeitspannen zwischen Vorbeifahrten) ab (Garniel et al. 2007). |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 1 |
Beim Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen können optische Reizauslöser relevant sein.
Zu den optischen Störreizen zählen bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken oder Strukturen ausgelöst werden können. Bei betriebsbedingt hervorgerufenen Störreizen handelt es sich um die menschliche Anwesenheit und Aktivität beim Betrieb und bei Wartungsarbeiten in den Anlagen und auf umliegenden Flächen. Andererseits kommt es zumindest temporär auch zu baubedingten Störreizen durch Baustellenverkehr und -betrieb. Zur Bewertung der Relevanz von optischen Reizen durch die Anwesenheit von Menschen während der Bauphase können Ansätze aus der Störungsbewertung und dem Bereich von Flucht- und Stördistanzen angewendet werden (z. B. Gassner et al. 2010). Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3. |
5-3 Licht | 1 |
Beim Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen können Lichtemissionen als Wirkfaktor relevant sein.
Lichtquellen sind z. B. die Signalanlagen; Außenbeleuchtungen der Anlagen; Beleuchtungen von Zufahrtswegen, Hof- und Stellflächen, KfZ-Beleuchtungen des betrieblichen Verkehrs. Im Zuge des Bauprozesses werden in der Regel künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt. Künstliche Lichtquellen führen für viele Tiere zu gravierenden Änderungen in ihrem Lebensumfeld und stellen damit ein ernstzunehmendes Umweltproblem dar, besonders beim Einsatz älterer (Nicht-LED-)Baustellenbeleuchtungen (vgl. Schroer et al. 2019). Betroffen hiervon sind v. a. Insekten, aber auch Vögel und Fledermäuse (Held et al. 2013). |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 1 |
Beim Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen können Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor ggf. relevant sein.
Insbesondere im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt werden. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 | Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation resultieren beim Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen zum einen aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter), zum anderen aus den Unterhaltungsarbeiten an den Zufahrtswegen und Anlagen-Nebenflächen. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 | Je nach Typ der Bahnbetriebsanlage und der damit verbundenen Vorhabensbestandteile kann der Wirkfaktor relevant sein. |
6-2 Organische Verbindungen | 1 | Je nach Typ der Bahnbetriebsanlage und der damit verbundenen Vorhabensbestandteile kann der Wirkfaktor relevant sein. |
6-3 Schwermetalle | 1 | Je nach Typ der Bahnbetriebsanlage und der damit verbundenen Vorhabensbestandteile kann der Wirkfaktor relevant sein. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 1 | Je nach Typ der Bahnbetriebsanlage und der damit verbundenen Vorhabensbestandteile kann der Wirkfaktor relevant sein. |
6-5 Salz | 0 | Stoffliche Einwirkungen durch Salz sind sehr selten, da an Bahnhöfen i. d. R. nur mit Kies und Split gestreut wird. Lediglich bei sehr extremen Verhältnissen (hartnäckige Vereisungen, Blitzeis) kann es zum Einsatz von Tausalz kommen. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 |
Beim Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen mit Nebenanlagen können Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub, Schwebstoffe, Sedimente) als Wirkfaktor relevant sein.
Baubedingt kann es zu Emissionen von Stäuben kommen. Durch Staubverwehungen bei Transport- und Verladearbeiten, die baubedingte Schaffung offener, vegetationsarmer Freiflächen oder das Befahren offener, sandiger Flächen im betroffenen Gebiet kann ein erhöhter Staub- und Feinstaubeintrag in die Umgebung verursacht werden. Einträge können hier auch in benachbarte Gewässer erfolgen. Betriebsbedingt kann der Zufahrtsverkehr zu sonstigen Bahnbetriebsanlagen ggf. zu einem gewissen Staubeintrag führen. Wirkungen von Stäuben auf Insekten und Pflanzen werden aktuell von der Universität Bayreuth untersucht (Projektverbund BayOekoTox - LfU 2020, vgl. Feldhaar & Otti 2020). |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 1 | In näherer Entfernung zu sonstigen Bahnbetriebsanlagen können Müll (Glas, Eisen, Papier, Textilien, Kunststoffe), Ladegut (Massengüter, wie Kohle, Dünger, Salz, Abraum, Getreide etc.) oder bei Unfällen bzw. Havarien auch in größerem Umfang und Wirkbereich flüssige oder gasförmige Gefahrgüter in die Umgebung gelangen (Roll 2004). |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 1 | Beim Bau sonstiger Bahnbetriebsanlagen kann die Bekämpfung von Organismen, u. a. durch Pestizide, als Wirkfaktor ggf. relevant sein. Dies ist z. B. bei einer regelmäßigen Bekämpfung des Bewuchses an Zufahrtswegen, Hof- und Lagerflächen mittels Herbizideinsatz sowie nicht-chemischer Verfahren (z. B. Hitze oder mechanisch: Mähen, Bankettpflege) der Fall. Durch mechanische Maßnahmen wie Mähen, Bankettpflege an Straßenrändern usw. wird aufkommender Bewuchs mit den dort lebenden Kleintieren beseitigt. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |