FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

11 Rohstoffgewinnung >> Untertagebau

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst die Rohstoffgewinnung im Tiefbau z. B. von Steinkohle, Salz, Grafit etc.
Anlagen für den Untertagebergbau bestehen aus unterirdischen und oberirdischen Anlagenteilen (Untertageanlagen und Tagesanlagen).

Die unterirdischen Anlagen bestehen im Allgemeinen aus senkrechten Schächten und waagerechten Stollen, die zu den abbauwürdigen Gesteinsschichten führen. Das Zielgestein sowie der Abraum werden über Förderbänder oder Fahrzeuge zu den Schächten gebracht und dort zu Tage gefördert. Beim Salzbergbau muss zwischen Nassabbau (solende Gewinnung) und Trockenabbau (bergmännnische Gewinnung) unterschieden werden. Beim Nassabbau wird das Salz mit Hilfe von Wasser ausgelaugt und die Lauge wird flüssig zu Tage gefördert. Für den Untertagebergbau ist eine kontrollierte Belüftung (Bewetterung) und Entwässerung der Untertaganlagen erforderlich. Nach Beendigung des aktiven Abbaus werden die Stollen und Schächte wiederverfüllt oder als Lagerstätten für Abfälle nachgenutzt.

Typische oberirdische anlagenbedingte Vorhabensbestandteile (Tagesanlagen) sind Fördereinrichtungen und Fördergerüste (Fördertürme), Aufbereitungsanlagen zur Weiterbearbeitung der geförderten Rohstoffe, Grubenlüfter, Betriebswerkstätten, Materiallager, Sozial- und Verwaltungsgebäude sowie Transportanlagen.
Hinzu kommen Abraumhalden für das Bergematerial (siehe hierzu speziell den Projekttyp "Abraumhalde").

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen gehen v. a. von den oberirdischen Anlagen und von innerbetrieblichen Transporten aus. Relevant sind hier stoffliche Emissionen (Schadstoffe, Stäube) und nichtstoffliche Wirkungen (insb. optische und akustische Störwirkungen, Erschütterungen).

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Bau von oberirdischen Anlagen (Tagesanlagen) für den Untertagebergbau führt regelmäßig zur anlagebedingten Überbauung bzw. Versiegelung von Flächen. Zu den typischen oberirdischen Vorhabenbestandteilen, die zu einer Überbauung/Versiegelung führen, zählen u. a. die Fördereinrichtungen und Fördergerüste bzw. Fördertürme, Aufbereitungsanlagen zur Weiterbearbeitung der geförderten Rohstoffe, Grubenlüfter, Betriebswerkstätten, Materiallager, Sozial- und Verwaltungsgebäude sowie Transportanlagen. Hinzu kommen Abraumhalden für das Bergematerial.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Anlagen für den Untertagebergbau führen aufgrund verschiedener oberirdischer Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen. Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein, die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Dies betrifft insbesondere auch die Abraumhalden, die nach Beendigung des Haldenbetriebs rekultiviert werden.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Der Bau von Anlagen für den Untertagebergbau kann aufgrund verschiedener oberirdischer Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) etwa im Umfeld von Abraumhalden zum Verlust oder zur Änderung charakteristischer Dynamik führen. Allerdings kommt es in der Regel im Bereich der Anlagen zu einem Komplettverlust bestehender Vegetationsstrukturen und neuen Nutzungsformen.

Auswirkungen auf die Grundwasserdynamik werden unter dem Wirkfaktor 3-3 behandelt.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Der Bau von Anlagen für den Untertagebergbau führt aufgrund verschiedener oberirdischer Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Im Bereich von Abraumhalden kommt es aufgrund der Vorbereitung des Untergrundes, z. B. Untergrundabdichtung, Drainage, ebenfalls zu einer Änderung der Bodenverhältnisse.

Die unterirdischen Anlagenteile (Schächte, Stollen, Kavernen) führen ebenfalls zu einer Veränderung der physikalischen und hydrologischen Verhältnisse des Untergrundes. In der Folge kann es zu Setzungserscheinungen (Bergsenkungen) mit Folgewirkungen für den Wasserhaushalt (siehe Wirkfaktor 3-3) kommen.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Neubau von oberirdischen Anlagen für den Untertagebergbau kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. des Reliefs und des Geländeaufbaus führen, die durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.

Zudem kann es als mittel- bis langfristige Folge der Bergbautätigkeit zu Bergsenkungen kommen, die die Morphologie der Oberfläche geringfügig verändern. Als mittelbare Bergsenkungsfolge ergeben sich häufig Änderungen in der Bodenfeuchte, im Grundwasserstand sowie in der Hydrodynamik von Fließgewässern.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse2 Beim Untertagebergbau sind Veränderungen der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

Eine Veränderung der hydrologischen Verhältnisse kann sich z. B. ergeben, falls im Zuge der Baumaßnahmen für die bergbaulichen Anlagen eine Senkung des Grundwasserspiegels durch Abpumpen, Aufstau oder Fließgewässerverlegungen erforderlich ist. Besonders ist dies der Fall, wenn tief gründende bauliche Anlagen, z. B. Fundamente großer Gebäude, bis in den Grundwasserhorizont ragen. Eine eventuelle Entnahme bzw. Zuleitung von Fluss- oder Grundwasser, das zur Produktion benötigt wird, aus benachbarten Gewässern kann zur Verschiebung deren hydrologischer/hydrodynamischer Verhältnisse führen.

Mittel- bis langfristig kann es als Folge der untertägigen Bergbautätigkeit zu Bergsenkungen kommen, die die Morphologie der Oberfläche und damit einhergehend die hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse des Grund- und Oberflächenwassers ändern. Bergsenkungen finden häufig schleichend und langfristig statt, so dass auch die Änderungen im Grundwasserstand und damit einhergehend die Änderungen der Bodenfeuchte schleichend und kaum wahrnehmbar stattfinden. Daher sind langfristig angelegte Beweissicherungsprogramme empfehlenswert, um derartige Veränderungen nachweisen oder ausschließen zu können.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Untertagebergbau kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung hydrochemischer Verhältnisse führen.

Durch die Einleitung von stofflich belasteten (z. B. salzhaltigen) Grubenwässern und Laugen sowie bei unterirdischer Verpressung von Salzlaugen kann es zu Einträgen in das Grundwasser und Oberflächengewässer kommen. In der Folge kann es zu chemischen Veränderungen, zu Trübungen und Lichtentzug kommen, die mit Beeinträchtigungen von Gewässerorganismen und der Nutzbarkeit des Wassers für den Menschen verbunden sind.

Eine Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse kann sich auch ergeben, falls im Zuge der Baumaßnahmen für die bergbaulichen Anlagen eine Senkung des Grundwasserspiegels durch Abpumpen, Aufstau oder Fließgewässerverlegungen erforderlich ist. Eine eventuelle Entnahme bzw. Zuleitung von Fluss- oder Grundwasser, das zur Produktion benötigt wird, aus benachbarten Gewässern kann zur Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse führen. Mittel- bis langfristig kann es als Folge der untertägigen Bergbautätigkeit zu Bergsenkungen kommen, die die Morphologie der Oberfläche und damit einhergehend auch die hydrochemischen Verhältnisse des Grund- und Oberflächenwassers ändern.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Untertagebergbau kann aufgrund verschiedener Produktionsprozesse bzw. Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung von Temperaturverhältnissen führen.

Einleitungen von anders temperiertem Grubenwasser aus der Grube oder Prozesswasser haben Temperaturänderungen der entsprechenden Oberflächengewässer zur Folge. Diese sind durch gesetzliche Grenzwerte beschränkt.

Verschattungen (durch hohe Gebäude, Abraumhalden etc.) können zu verringerter Sonneneinstrahlung sowie zu Umleitung und Stau von Kaltluft und somit im mikroklimatischen Maßstab zu reduzierten Temperaturen führen.

Ebenso kann es an betroffenen Oberflächengewässern durch Freistellungen in Uferbereichen, aber auch durch veränderte Gewässerführungen und reduzierte Fließgeschwindigkeiten zur mittelbaren Erwärmung kommen.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Untertagebergbau kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung weiterer Standortverhältnisse führen.

Hier zugeordnet sind auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchte aufgrund von strukturellen Veränderungen, z. B. Verschattung durch Gebäude, Haldenkörper etc.; Freistellung durch Beseitigung der Baum- und Strauchschicht, z. B. beim Anschnitt von Wäldern. Hierzu zählen auch Änderungen der Luftfeuchtigkeit z. B. als mittelbare Folge einer etwaigen Anlage oder Beseitigung von Gewässern (siehe auch Wirkfaktor 3-5).
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Beim Untertagebergbau können baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste vorkommen.

Diese können u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr, durch offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, durch Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten.

Individuenverluste können regelmäßig auch im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Beim Untertagebergbau können anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste vorkommen.

Eine Barrierewirkung kann einerseits durch großflächige Betriebsgelände, massive Baukörper oder Zäune, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (z. B. vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Störfaktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

Die Tötung von Tieren (z. B. Vögel, Amphibien, Insekten) kann auf eine Kollision mit oberirdischen Vorhabensbestandteile zurückzuführen sein oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächten, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Beim Untertagebergbau können Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden.

Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände und den Zufahrtsstraßen entstehen.

Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen.

Werden zu Betriebszwecken entsprechend große Wassermengen aus Fließgewässern entnommen, können damit Individuenverluste in der betroffenen Fisch- u. a. Gewässerfauna verbunden sein.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Kontinuierliche Geräuschemissionen entstehen regelmäßig beim Betrieb der oberirdischen Vorhabensbestandteile. Dazu zählen v. a. Fördereinrichtungen, Aufbereitungsanlagen zur Weiterbearbeitung der geförderten Rohstoffe, Grubenlüfter, Betriebswerkstätten sowie Transportanlagen.

Zudem ist die Bauphase mit ihrer baubedingten Verlärmung (z. B. durch Baumaschinen, Baustellenverkehr etc.) mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln zu berücksichtigen.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)1 Beim Untertagebergbau können Wirkungen durch Bewegung / optische Reizauslöser im Bereich der oberirdischen Vorhabensbestandteile auftreten.

Möglich sind durch Kraftfahrzeuge (Bewegung, Reflektionen) und menschliche Anwesenheit sowie Aktivität bau- und betriebsbedingt hervorgerufene Störungen.

Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die vor allem von höheren Bauwerken und von Abraumhalden für das Bergematerial ausgehen können.
5-3 Licht1 Beim Untertagebergbau können Lichtemissionen im Bereich der oberirdischen Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) auftreten.

Von den Beleuchtungsanlagen auf dem Betriebsgelände und an -gebäuden sowie den Fahrzeugbeleuchtungen der Betriebsfahrzeuge im Betriebsgelände und Zufahrtsverkehr können Lichtemissionen ausgehen.

Zudem ist die Bauphase mit Lichtquellen durch Baustelleneinrichtung, Baumaschinen, Baustellenverkehr ggf. zu berücksichtigen.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen2 Beim Untertagebergbau treten regelmäßig Erschütterungen / Vibrationen durch unterschiedliche Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) auf.

Im Zuge des Bauprozesses ist zumindest temporär mit Erschütterungen / Vibrationen zu rechnen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt werden. Zu prüfen sind ebenso mögliche Erschütterungen und Vibrationen, die von unterirdischen Anlagenteilen (Schächte, Stollen, Kavernen) ausgehen.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Beim Untertagebergbau sind mechanische Einwirkungen als Wirkfaktor ggf. relevant.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung können aus dem Baubetrieb (z. B. Befahren mit schweren Fahrzeugen) und aus dem Bau und dem Betrieb der unterirdischen Anlagenteile (Schächte, Stollen, Kavernen) sowie aus Setzungserscheinungen (Bergsenkungen) resultieren.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-2 Organische Verbindungen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-3 Schwermetalle1 Beim Untertagebergbau sind ggf. Schwermetallimmissionen durch Auswaschung oder Staubentwicklung im Bereich oberirdischer Abraumhalden relevant.

Zur Mobilisierung von Schwermetallen im Untergrund kann es z. B. im Bereich von Halden mit Steinkohle-Aufbereitungsrückständen kommen durch die Entstehung sogenannter Sauerwässer durch Pyridoxidation.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 In gewissem Umfang treten Schadstoffemissionen durch den Baustellenverkehr auf.

Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor, sofern die üblichen technischen Standards eingehalten werden.
6-5 Salz1 Beim Untertagebergbau zum Zwecke der Salzgewinnung (z. B. Kalidüngerproduktion) sind stoffliche Einwirkungen durch Salze relevant.

Im Bereich von Abraumhalden können Salze über den Luftpfad (Staubentwicklung, Verwehung) oder Wasserpfad (Auswaschung) in die Umgebung oder den Untergrund freigesetzt werden (siehe auch Projekttyp "Abraumhalde").

Durch salzhaltige Einleitungen in Oberflächengewässer sowie bei unterirdischer Verpressung von Salzlaugen kann es zu Einträgen in Oberflächengewässer und Grundwasser kommen, die u. a. Belastungen der Lebensraumfunktionen von Oberflächengewässern bewirken können.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Durch Untertagebergbau sind ggf. Depositionen mit strukturellen Auswirkungen relevant.

Relevant sind insbesondere Staubemissionen im Bereich von Abraumhalden, die zur Deposition von ggf. salz- oder schadstoffbelasteten Stäuben in der Umgebung führen.

Relevant sein kann auch Stickstoff- oder Säuredeposition durch die Abluft aus Verbrennungsanlagen zur Energieerzeugung, die Teil der Bergwerksanlage sind.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Müller-Pfannenstiel, K., Tränkle, U., Beißwenger, T. & Müller, W. (2003): Empfehlungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Rohstoffabbauvorhaben. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Landwirtschaftsverlag, Münster, 149 S.

Spreetzen, E. (Hrsg.) (1994): Rohstoffe und Umwelt. Berlin.

Umweltbundesamt (UBA) (2004): BVT-Merkblatt zum "Management von Bergbauabfällen und Taubgestein".

Umweltbundesamt (UBA) (2014): Versalzung von Werra und Weser - Beseitigung der Abwässer aus der Kaliproduktion mittels "Eindampfungslösung". Stellungnahme Oktober 2014.

Umweltbundesamt (UBA) (2016): Die Nutzung natürlicher Ressourcen. Bericht für Deutschland 2016.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von