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Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
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Bemerkung: | Bei Vorhaben zum Abbau von Lockergesteinen im Tagebau handelt es sich häufig um Kies- oder Sandabbaugruben sowie Tongruben. Vorhaben mit Trockenabbau liegen in der Regel außerhalb rezenter Flussauen auf Terrassenflächen am Rand von Flusstälern, in fluvioglazialen Sandablagerungsflächen aus dem Quartär oder auf älteren, teilweise bereits leicht verfestigten Sandvorkommen. Bei der Trockengewinnung steht das Fördergerät entweder vor der Grubenwand und baut im Hochschnitt ab oder es steht auf der Geländeoberfläche und gräbt die Lagerstätte im Tiefschnitt ab mittels Seilbagger mit Schleppschaufel, Tieflöffel- oder Eimerkettenbagger (Wohlrab et al. 1995). Vor dem Abbau ist der Abraum - Boden und etwaige nicht verwertbare Deckschichten - abzutragen.
Typische anlagenbedingte Vorhabensbestandteile sind Abbaugrube, Fördergerät und Transportanlagen, Betriebswerkstätten, Materiallager, Sozial- und Verwaltungsgebäude. Hinzu kommen Abraumhalden / Bodenmieten für das Abraummaterial (siehe hierzu speziell den Projekttyp "Abraumhalde"). Für den Trockenabbau ist häufig eine Grundwasserabsenkung bzw. eine ständige Grund- und Stauwasserentnahme und -ableitung erforderlich. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung. Mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind v. a. mit dem Abbauvorgang selbst und innerbetrieblichen sowie Lieferverkehren verbunden. Hierzu zählen u. a. stoffliche Emissionen (Stäube, Salz) und nichtstoffliche Wirkungen (optische und akustische Störwirkungen). Weiterhin kann es zu betriebsbedingten Individuenverlusten kommen. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
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1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 2 | Der Abbau von Lockergestein im Tagebau (trocken) führt regelmäßig zur anlagebedingten Überbauung/Versiegelung von Flächen. Zu den typischen Vorhabensbestandteilen, die zu Überbauung und Versiegelung führen, zählen neben der Abbaugrube vor allem Straßen und Betriebsflächen. Hinzu kommen ggf. Abraumhalden für Boden oder für nicht verwendbare Deckschichten. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 2 | Innerhalb des Abbaugebietes und im Bereich der übrigen Vorhabensbestandteile, v. a. Straßen und Betriebsflächen, kommt es regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen. Dies schließt neben der Beseitigung auch Bepflanzungsmaßnahmen oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen zum Schutz und zur Rekultivierung von Abbauflächen ein, die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Dies betrifft insbesondere auch die Böschungen und Abraumhalden, die nach Beendigung des Abbaubetriebs rekultiviert werden. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 1 |
Insbesondere durch Waldanschnitt kann es im Umfeld des Abbaugeländes zum Verlust oder zur Änderung charakteristischer Dynamik kommen.
Als weiterer Vorhabensbestandteil können eine Gewässerverlegung und -ausbau innerhalb des Abbaugebietes zum Verlust/Änderung charakteristischer Dynamiken führen (siehe auch Wirkfaktor 3-3). Demgegenüber können sich innerhalb des Abbaugebietes im Zuge der Sukzession neue Habitatstrukturen mit eigener, charakteristischer Dynamik, z. B. Pionier- und Sonderstandorte ausbilden. Änderungen charakteristischer Dynamiken können infolge der Änderungen des Wasserhaushaltes bei Abbauvorhaben mit Grundwasserabsenkung im Bereich von grundwassergeprägten Standorten auftreten (siehe auch Wirkfaktor 3-1). |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 1 | Je nach Folgenutzung kann es nach der Rekultivierung zu einer Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung kommen. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 1 | Zur kurzzeitigen Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen kann es wegen erschwerter Zugänglichkeit z. B. aufgrund baubedingter Sperrungen oder Barrieren beim Abbau von Lockergestein im Tagebau (trocken) kommen. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 1 | Zur (länger) andauernden Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen kann es aufgrund anlagebedingter und somit dauerhafter Zerschneidung oder Barrieren beim Abbau von Lockergestein im Tagebau (trocken) kommen. Durch das Abtrennen von Flächen durch die Abbaugrube oder Zuwegungen können (sehr) kleine Restflächen verbleiben, für die eine wirtschaftliche Nutzung kaum bzw. nicht mehr möglich ist. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 2 |
Durch den Abbau von Lockergestein im Tagebau (trocken) kommt es im Bereich der Abbaugrube zu einem lokalen Totalverlust von Boden und Untergrund. Im Bereich der Neben- und Betriebsflächen sowie im Bereich von Zuwegungen kommt es regelmäßig zu physikalischen Veränderungen von Bodenverhältnissen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Verdichtung, Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
Eine Beeinträchtigung des Bodens durch Verdichtung wird aber nur dann unterstellt, wenn durch eine mechanische Auflast die Eigenstabilität des Bodens überschritten wird (Erstverdichtungsbereich) und somit irreversible, plastische Verformungen bzw. Verdichtungen des Bodens entstehen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003). Regelmäßige Veränderungen des Bodens bzw. Untergrundes innerhalb des Abbaugebietes und darüber hinaus ergeben sich insbesondere auch bei Abbauvorhaben mit Grundwasserabsenkung auf Standorten mit grundwassergeprägten Böden. |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 2 | Durch den Abbau von Lockergestein im Tagebau (trocken) kommt es zu einer grundsätzlichen Änderung der Geländemorphologie. Es entsteht eine neue, in der Regel abflusslose Hohlform mit einem neuen Geländeniveau und in der Regel steilen Böschungsbereichen. Weitere geländemorphologische Veränderungen ergeben sich im Bereich von Mieten und Aufschüttungen nicht verwertbarer Deck- oder Zwischenschichten. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 1 |
Teilweise ist auch beim Trockenabbau von Lockergesteinen im Tagebau eine Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich. Dies führt zu Veränderungen der hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse im Umfeld. Dies betrifft (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit etc. Auch Veränderungen an vom Grundwasser beeinflussten Oberflächengewässern und von Boden- und Hangwasser treten auf.
Zum Teil müssen Oberflächengewässer verlegt werden oder es wird Wasser aus Oberflächengewässern entnommen, was mit entsprechenden Wirkungen verbunden ist. Hinzukommen kann die betriebsbedingte Wasserableitung/-entnahme im Abbaugebiet, z. B. Niederschlagswasser, sonstiges anfallendes Oberflächenwasser, Fahrzeugwaschwasser, ggf. Rohstoffwaschwasser (Müller-Pfannenstiel et al. 2003). |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 1 |
Der Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (trocken) kann zur Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) von Oberflächengewässern und vom Grundwasser führen.
Zu den relevanten Wirkungen zählen u. a. Stäube im Zuge von Abbaubetrieb und Aufbereitungstechnik (Müller-Pfannenstiel et al. 2003). Diese können in Fließ- und Stillgewässern zu Trübungsfahnen und zur Überdeckung anderer Sedimente, z. B. Sand- und Kiesbänke, Benthosstrukturen sowie Makrophyten führen. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 1 |
Die meist in vielen Abbaugebieten zurückbleibenden und im Vergleich zur ursprünglichen Landschaft tiefen und allseitig geschlossenen Hohlformen können einen Einfluss auf das Mikroklima ausüben (Wohlrab et al. 1995, Müller-Pfannenstiel et al. 2003). Wirksam sind neben einem verringerten Kaltluftabfluss/Kaltluftstau vor allem die Exposition und die (reflexionswirksame) Farbe von Gestein und Rohboden sowie deren Wärmeleitfähigkeit (Wohlrab et al. 1995).
Bei Abbauvorhaben mit Grundwasserabsenkung kann die Entstehung von Wasserflächen nach Bauende zur Veränderung des Geländeklimas führen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003). Bei direkter Sonneneinstrahlung kommt es innerhalb der Abbaugruben zu einer starken Erwärmung. Im Winter und in Strahlungsnächten sammelt sich Kaltluft. Die Böschungen sind je nach Exposition entweder besonnt und damit wärmer als die Umgebung oder verschattet und damit kälter als die Umgebung. Großflächige Abholzungen und Anschnitte vormals geschlossener Gehölzbestände bewirken erhöhten Lichteinfall und wärmere, trockenere mikroklimatische Verhältnisse. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 1 |
Beim Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (trocken) kann die Veränderung standort-/klimarelevanter Faktoren als Wirkfaktor relevant sein (siehe auch Ausführungen zu Wirkfaktor 3-5).
Mit der Rohstoffabbautätigkeit entstehen aufgrund der Veränderung der Oberflächengestalt völlig neue Licht- und Beschattungsverhältnisse, die Einfluss auf die Temperatur und den Wasserhaushalt des Bodens und der Vegetationsdecke haben. Bei direkter Sonneneinstrahlung kommt es innerhalb der Abbaugruben zu einer starken Erwärmung. Im Winter und in Strahlungsnächten sammelt sich Kaltluft. Die Böschungen sind je nach Exposition entweder besonnt und damit wärmer als die Umgebung oder verschattet und damit kälter als die Umgebung. Nach Abschluss der Abbautätigkeit kommt es im Zuge der Rekultivierung durch Pflanzmaßnahmen oder natürliche Sukzession in der Regel zu Gehölzaufwuchs. Dies führt zu einer zunehmenden Verschattung der Grubensohle und der Böschungen mit entsprechenden Auswirkungen auf das Mikroklima. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Beim Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (trocken) können baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste im Abbaugebiet u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr auf Wegen und Straßen, im Bereich von Betriebsflächen, Mieten und Aufschüttungen sowie innerhalb von Anlagen (z. B. Gullys, Schächte, Gruben, Becken) mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten.
Individuenverluste können auch im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 2 |
Beim Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (trocken) sind regelmäßig anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste zu erwarten.
Barrierewirkungen entstehen in der Regel durch großflächige bzw. langgestreckte Abbaugebiete mit oder ohne Abzäunung, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (z. B. vegetationsfreie, versiegelte Flächen). Zusätzlich können andere Störfaktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. Eine direkte Tötung von Tieren (z. B. Vögel, Amphibien, Insekten) tritt evtl. durch fallenartig wirkende Anlagenbestandteile (z. B. Gullys, Schächte, Gruben, Becken) auf, aus denen die Tiere nicht mehr entkommen können und verenden. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (trocken) können Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden: Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände und den Zufahrtsstraßen entstehen. Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen.
Werden zu Betriebszwecken größere Wassermengen aus Fließgewässern entnommen, können damit Individuenverluste in der betroffenen Fisch- und auch Gewässerfauna verbunden sein. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 2 | Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (trocken) ergeben sich regelmäßig Schallemissionen mit Störwirkungen und mit einer Vertreibung empfindlicher Tierindividuen und Tierarten. Relevante Vorhabensbestandteile im Abgrabungsgebiet sind Fahrzeuge und Maschinen, Abbaubetrieb, Transport und ggf. Verarbeitungsanlagen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003). |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 2 | Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (trocken) kommt es regelmäßig zu betriebsbedingen Störreizen durch Fahrzeuge, Maschinen oder Personen sowie ggf. im Sichtbereich der Betriebsanlagen auch zu visuellen Wirkungen bzw. zum Verlust von Teil- oder Gesamtlebensräumen von empfindlichen Vogelarten, da durch die Herstellung neuer Vertikalstrukturen eine Einengung des Sichtraumes erfolgen kann (Müller-Pfannenstiel et al. 2003). |
5-3 Licht | 1 | Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (trocken) können Lichtemissionen mit Störwirkungen entstehen und zur Vertreibung empfindlicher Tierindividuen und Tierarten führen. Relevante Vorhabensbestandteile im Abgrabungsgebiet sind Fahrzeuge und Maschinen, Abbaubetrieb, Transport und ggf. Verarbeitungsanlagen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003). |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 2 | Im Zuge des Bauprozesses treten regelmäßig durch den Einsatz schwerer Maschinen bzw. entsprechende Verfahren zumindest temporär Erschütterungen und Vibrationen auf. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 2 | Mechanische Einwirkungen sind v. a. im Zusammenhang mit Bodenverdichtungen als Wirkfaktor regelmäßig relevant (siehe Wirkfaktor 3-1). Relevante Vorhabensbestandteile liegen vor allem im Bereich von Wegen, Betriebsflächen und Mieten/Aufschüttungen. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-2 Organische Verbindungen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-3 Schwermetalle | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 1 | Bei Vorhaben mit Grundwasserabsenkung kann es zum Aufdringen von salzhaltigem Tiefengrundwasser, geogen oder durch Vorbelastungen (Kaliabbau) bedingt kommen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003). |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 2 | Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (trocken) kommt es regelmäßig zu Depositionen mit strukturellen Auswirkungen. Zu den relevanten Vorhabenswirkungen zählen Stäube im Zuge von Abbaubetrieb und Aufbereitungstechnik. |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 1 | Es können sich indirekte Auswirkungen auf das Management gebietsheimischer Arten ergeben, wenn z. B. lage- oder zerschneidungsbedingte Änderungen der jagdlichen Praxis resultieren oder wenn dadurch Neuzuweisungen von Flächen für die Imkerei erforderlich werden. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |