FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

11 Rohstoffgewinnung >> Sonstige Rohstoffgewinnung im Tagebau - Lockergestein nass

Bemerkung: Bei Vorhaben zum Nassabbau von Lockergesteinen im Tagebau handelt es sich häufig um Kies- oder Sandabbaugruben mittlerer Größe innerhalb von Talräumen. Der Abbau erfolgt bis unterhalb der Grundwasseroberfläche ohne künstliche Grundwasserabsenkung. Auf eine Grundwasserabsenkung wird verzichtet, da die Wasserleitfähigkeit des Materials in der Regel sehr hoch ist, so dass eine Grundwasserabsenkung mit einem hohen Aufwand verbunden wäre und stark die Umgebung beeinflussen würde. Für die Nassbaggerung werden in Abhängigkeit von der Abbaugröße verschiedene Systeme eingesetzt. Bei größeren Abgrabungen kommen in der Regel schwimmende Geräte zum Einsatz (Druckluftbagger, Schwimmbagger, Saugbagger). Gegenüber dem Schwimmbagger und dem Saugbagger besteht beim Druckluftbagger der Vorteil, dass bei kontinuierlichem Betrieb auch größere Abbautiefen erreicht werden können. Vom Land aus arbeiten vor allem Wurfkübelbagger, Eimerkettenbagger oder der sog. Schrapper. Der Schrapper, der mit einem von einem zum anderen Ufer gespannten Kabel arbeitet, hat gegenüber den anderen Geräten, die von einem Ufer rückschreitend die Lagerstätte ausbaggern, Nachteile, da der Schrapperweg max. 40 m und die Abbautiefe max. 7-8 m beträgt.

Typische anlagenbedingte Vorhabensbestandteile sind Abbaugrube, Fördergerät und Transportanlagen, Betriebswerkstätten, Materiallager, Sozial- und Verwaltungsgebäude. Hinzu kommen Abraumhalden / Bodenmieten für das Abraummaterial (siehe hierzu speziell den Projekttyp "Abraumhalde").

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind v. a. mit dem Abbauvorgang selbst und innerbetrieblichen sowie Lieferverkehren verbunden. Hierzu zählen u. a. Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen sowie hydrochemischen Verhältnisse, stoffliche Emissionen (Stäube) und nichtstoffliche Wirkungen (optische und akustische Störwirkungen, Erschütterungen, mechanische Einwirkungen). Weiterhin kann es zu betriebsbedingten Individuenverlusten kommen.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Abbau von Lockergestein im Tagebau (nass) führt regelmäßig zur anlagebedingten Versiegelung bzw. Überbauung von Flächen. Zu den typischen Vorhabensbestandteilen zählen v. a. Straßen und Betriebsflächen. Hinzu kommen ggf. Abraumhalden für Boden oder für nicht verwendbare Deckschichten.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Innerhalb des Abbaugebietes und im Bereich der übrigen Vorhabensbestandteile, v. a. Straßen und Betriebsflächen, kommt es regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen. Dies schließt neben der Beseitigung auch Bepflanzungsmaßnahmen oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen zum Schutz und zur Rekultivierung von Abbauflächen ein, die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Dies betrifft insbesondere auch die Böschungen und Abraumhalden, die nach Beendigung des Abbaubetriebs rekultiviert werden.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Insbesondere durch Waldanschnitt kann es im Umfeld des Abbaugeländes zum Verlust oder zur Änderung charakteristischer Dynamik kommen.

Als weiterer Vorhabensbestandteil kann eine Gewässerverlegung und -ausbau innerhalb des Abbaugebietes zum Verlust/zur Änderung charakteristischer Dynamiken führen (siehe auch Wirkfaktor 3-3).

Demgegenüber können sich innerhalb des Abbaugebietes im Zuge der Sukzession neue Habitatstrukturen mit eigener, charakteristischer Dynamik, z. B. Pionier- und Sonderstandorte ausbilden.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung1 Je nach Folgenutzung ist eine Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung nicht auszuschließen.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Zur kurzzeitigen Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen kann es wegen erschwerter Zugänglichkeit, z. B. aufgrund baubedingter Sperrungen oder Barrieren, beim Abbau von Lockergestein im Tagebau (nass) kommen.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Zur (länger) andauernden Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen kann es aufgrund anlagebedingter und somit dauerhafter Zerschneidung oder Barrieren beim Abbau von Lockergestein im Tagebau (nass) kommen. Durch das Abtrennen von Flächen durch die Abbaugrube oder Zuwegungen können (sehr) kleine Restflächen verbleiben, für die eine wirtschaftliche Nutzung kaum bzw. nicht mehr möglich ist.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Durch den Abbau von Lockergestein im Tagebau (nass) kommt es im Bereich der Abbaugrube zu einem lokalen Totalverlust von Boden und Untergrund. Die ehemals terrestrischen Flächen werden in eine Seefläche überführt mit entsprechenden Veränderungen des Substrates am Seegrund sowie im Seeufer. Die Ausprägung des Ufers ist sehr stark abhängig von der Ausgestaltung der Ufermorphologie sowie der Schwankungsamplitude des Wasserspiegels, die in der Regel mit dem Wasserstand des begleitenden Fließgewässers korrespondiert.

Im Bereich der Neben- und Betriebsflächen sowie im Bereich von Zuwegungen kommt es regelmäßig zu physikalischen Veränderungen von Bodenverhältnissen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Verdichtung, Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Eine Beeinträchtigung des Bodens durch Verdichtung wird aber nur dann unterstellt, wenn durch eine mechanische Auflast die Eigenstabilität des Bodens überschritten wird (Erstverdichtungsbereich) und somit irreversible, plastische Verformungen bzw. Verdichtungen des Bodens entstehen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse2 Durch den Abbau von Lockergestein im Tagebau (nass) kommt es zu einer grundsätzlichen Änderung der Geländemorphologie. Es entsteht eine neue abflusslose Hohlform mit einem neuen Geländeniveau und in der Regel steilen Böschungsbereichen, die sich mit Wasser füllt und einen in der Regel dauerhaften See bildet. Weitere geländemorphologische Veränderungen ergeben sich im Bereich von Mieten und Aufschüttungen nicht verwertbarer Deck- oder Zwischenschichten.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse2 Der Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) greift unmittelbar in den Grundwasserkörper ein. Das Grundwasser wird im Bereich der Abbaugrube freigelegt und damit für Verschmutzungen von außen leicht zugänglich. Die (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit etc. werden zumindest geringfügig beeinflusst, soweit es sich - und das ist die Regel - um ungespanntes Grundwasser handelt. Der größte Einfluss zeigt sich im Grundwasserstand. Die Grundwasseroberfläche wird im Zustrombereich zum See in der Regel abgesenkt und im Abstrombereich in der Regel erhöht. Dies kann Höhen von über einem Meter erreichen. Die Reichweite der Grundwasserabsenkung bzw. Aufhöhung ist abhängig von der Größe und Form, insbesondere der Länge des Sees in Fließrichtung (siehe Wohlrab et al. 1995: 81).

Gleichzeitig entsteht mit dem Abgrabungssee ein neues Oberflächengewässer, welches zunächst durch den Abbaubetrieb stark gestört und schwebstoffbelastet ist. Mit fortschreitendem Abbau sowie nach Beendigung des Abbaus entwickeln sich in Abhängigkeit von der Folgenutzung in der Regel zunehmend naturnahe Verhältnisse.

Regelmäßige Veränderungen der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse als abiotische Standortfaktoren ergeben sich bei Gewässerverlegung/-ausbau (ebd.).
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Beim Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) kann eine Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse als Wirkfaktor relevant sein.

Mit dem Nassabbau entsteht ein neues Oberflächengewässer, welches in direktem Kontakt zum umgebenden Grundwasserkörper hat. Der Baggersee wird in der Regel kontinuierlich von Grundwasser durchströmt. Der Chemismus des Baggersees ist daher stark abhängig vom Chemismus des Grundwasserkörpers. Zugleich ist der Grundwasserkörper im Bereich des Sees freigelegt und damit anfällig für Verschmutzungen. Mit zunehmender Tiefe und Größe des Sees besteht die Möglichkeit, dass sich nährstoffarme Verhältnisse erhalten, sobald die abbaubetriebsbedingte Schwebstoffbelastung abnimmt. Je nach der das Gewässer umgebenden Flächennutzung sowie Folgenutzung des Gewässers kommt es zu Nährstoffeinträgen, die den Nährstoffgehalt des Sees erhöhen.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Beim Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) kann eine Veränderung der Temperaturverhältnisse als Wirkfaktor relevant sein.

Abbauvorhaben im Nassabbau lassen mehr oder weniger großflächige Abgrabungsseen entstehen, die sich thermisch auf das Lokalklima auswirken.

Seeoberflächen haben einen ausgleichenden Einfluss auf die Lufttemperatur (im Sommer kühler, im Winter wärmer) und erhöhen die Luftfeuchtigkeit.

Anschnitte vormals geschlossener Gehölzbestände bewirken erhöhten Lichteinfall und wärmere, trockenere mikroklimatische Verhältnisse im neu entstandenen Waldrandbereich.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Beim Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) kann eine Veränderung anderer standort-/klimarelevanter Faktoren als Wirkfaktor relevant sein.

Anschnitte vormals geschlossener Gehölzbestände bewirken erhöhten Lichteinfall und wärmere, trockenere mikroklimatische Verhältnisse im neu entstandenen Waldrandbereich (siehe auch Wirkfaktor 3-5).
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Beim Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) können baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste im Abbaugebiet u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr auf Wegen und Straßen, im Bereich von Betriebsflächen, Mieten und Aufschüttungen sowie innerhalb von Anlagen (z. B. Gullys, Schächte, Gruben, Becken) mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten.

Individuenverluste können auch im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität2 Beim Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) sind regelmäßig anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste zu erwarten.

Barrierewirkungen entstehen in der Regel durch großflächige Abbaugebiete, massive Baukörper oder Zäune, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (z. B. vegetationsfreie, versiegelte Flächen). Zusätzlich können andere Störfaktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

Die Tötung von Tieren (z. B. Vögel, Amphibien, Insekten) ist i. d. R. auf die Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächte, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) können Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden: Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände und den Zufahrtsstraßen entstehen.

Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) kommt es regelmäßig zu Schallemissionen mit Störwirkungen und mit einer Vertreibung empfindlicher Tierindividuen und Tierarten. Relevante Vorhabensbestandteile im Abgrabungsgebiet sind Fahrzeuge und Maschinen, Abbaubetrieb, Transport und ggf. Verarbeitungsanlagen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) kommt es regelmäßig zu betriebsbedingen Störreizen durch Fahrzeuge, Maschinen oder Personen sowie ggf. im Sichtbereich der Betriebsanlagen auch zu visuellen Wirkungen bzw. zum Verlust von Teil- oder Gesamtlebensräumen von empfindlichen Vogelarten, da durch die Herstellung neuer Vertikalstrukturen eine Einengung des Sichtraumes erfolgen kann (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).
5-3 Licht1 Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) können Lichtemissionen mit Störwirkungen entstehen und zur Vertreibung empfindlicher Tierindividuen und Tierarten führen. Der Auswirkungsbereich kann gerade in Flussauen besonders groß sein, so dass der Betrachtungsraum entsprechend groß zu wählen ist. Relevante Vorhabensbestandteile im Abgrabungsgebiet sind Fahrzeuge und Maschinen, Abbaubetrieb, Transport und ggf. Verarbeitungsanlagen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu Erschütterungen und Vibrationen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt werden.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)2 Mechanische Einwirkungen sind v. a. im Zusammenhang mit Bodenverdichtungen als Wirkfaktor regelmäßig relevant (siehe Wirkfaktor 3-1). Relevante Vorhabensbestandteile liegen vor allem im Bereich von Wegen, Betriebsflächen und Mieten/Aufschüttungen.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-2 Organische Verbindungen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)2 Durch den Abbau von Lockergesteinen im Tagebau (nass) kommt es regelmäßig zu Staubentwicklung, insbesondere im Zuge der Aufbereitung und Sortierung des abgebauten Rohstoffes.

Zugleich verursacht der Abbaubetrieb im Wasser eine unvermeidbare Eintrübung des Baggersees.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten1 Es können sich indirekte Auswirkungen auf das Management gebietsheimischer Arten ergeben, wenn z. B. lage- oder zerschneidungsbedingte Änderungen der jagdlichen Praxis resultieren oder wenn dadurch Neuzuweisungen von Flächen für die Imkerei erforderlich werden.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Wenn bei der Bepflanzung und Pflege von Nebenflächen innerhalb des Betriebsgeländes gebietsfremde Arten oder Genotypen eingebracht und gefördert werden, kann im Weiteren ihre etwaige Ausbreitung im Abbaugebiet und in umliegende Flächen erfolgen.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Müller-Pfannenstiel, K., Tränkle, U., Beißwenger, T. & Müller, W. (2003): Empfehlungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Rohstoffabbauvorhaben. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Landwirtschaftsverlag, Münster, 149 S.

Wohlrab, B., Ehlers, M., Günnewig, D. & Söhngen, H.-H. (1995): Oberflächennahe Rohstoffe - Abbau, Rekultivierung, Folgenutzung - im Spannungsfeld zwischen gesicherter Versorgung und Umweltvertraeglichkeit. G. Fischer Verlag, Jena, Stuttgart, 304 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von