FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

11 Rohstoffgewinnung >> Sonstige Rohstoffgewinnung im Tagebau - Festgestein

Bemerkung: Bei Vorhaben zum Abbau von Festgesteinen im Tagebau handelt es sich typischerweise um den Abbau von Kalk- oder Dolomitgestein, Sandstein oder Quarzit sowie vulkanischen und magmatischen Gesteinen (z. B. Basalt oder Granit). Unterschieden werden Hartsteine, die in der Regel gebrochen als Schotter, Splitt oder Gesteinsmehl im Verkehrswegebau eingesetzt werden, und Werksteine, die als Fassadenverblendung oder sonstige Hochbauelemente, als Pflaster oder als Grabsteine oder Dachschiefer eingesetzt werden.

Bei Festgesteinsabbauvorhaben fällt in der Regel kein größerer Abraum an. Erforderlich ist in jedem Fall eine Kulturbodenabschälung wie bei jedem anderen Abbauvorhaben im Tagebau.

Nach der Beseitigung des Abraums erfolgt der Abbau von Hartgestein mittels Sprengung (Bohrloch- oder Kammersprengverfahren) (Wohlrab et al. 1995). Handelt es sich um sehr mächtige zum Abbau vorgesehene Lagerstätten, erfolgt die Gewinnung auf mehreren Sohlen. Zu den jeweils stillgelegten Wänden verbleiben ausreichend breite Bermen. Die Wandböschungen sollen in der Regel einen Böschungswinkel von 60 Grad nicht überschreiten. Das gelöste Haufwerk wird nach dem Abtransport, der meist mittels Speziallader erfolgt, und ggf. nach Zwischenlagerung oft noch im Steinbruch zu unterschiedlich großen Körnungen bzw. Werkstücken verarbeitet. Massive Werksteine werden zum Teil als größere Blöcke aus dem anstehenden Block für Block herausgesägt.

Typische anlagenbedingte Vorhabensbestandteile sind Abbaugrube, Sprenggerät, Bohrgerät, Schneidegerät, Bagger und Speziallader für den Transport, Sortier- und Brechwerk, Betriebswerkstätten, Materiallager, Sozial- und Verwaltungsgebäude. Hinzu kommen Abraumhalden / Bodenmieten für das Abraummaterial (siehe hierzu speziell den Projekttyp "Abraumhalde").

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind v. a. mit dem Abbauvorgang selbst und innerbetrieblichen sowie Lieferverkehren verbunden. Hierzu zählen u. a. stoffliche Emissionen (Stäube, Salz) und nichtstoffliche Wirkungen (optische und akustische Störwirkungen, Erschütterungen, mechanische Einwirkungen). Weiterhin kann es zu betriebsbedingten Individuenverlusten kommen.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Abbau von Festgesteinen führt regelmäßig zur anlagebedingten Überbauung/Versiegelung von Flächen. Zu den typischen Vorhabensbestandteilen zählen neben der Abbaugrube vor allem Straßen und Betriebsflächen. Hinzu kommen ggf. Abraumhalden für Boden oder für nicht verwendbare Deckschichten.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Innerhalb des Abbaugebietes und im Bereich der übrigen Vorhabensbestandteile, v. a. Straßen und Betriebsflächen, kommt es regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen. Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein, die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Dies betrifft insbesondere auch die Abraumhalden, die nach Beendigung des Haldenbetriebs rekultiviert werden.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Insbesondere durch Waldanschnitt kann es im Umfeld des Abbaugeländes zum Verlust oder zur Änderung charakteristischer Dynamik kommen.

Als weiterer Vorhabensbestandteil kann eine Gewässerverlegung und -ausbau innerhalb des Abbaugebietes zum Verlust/Änderung charakteristischer Dynamiken führen (siehe auch Wirkfaktor 3-3).

Demgegenüber können sich innerhalb des Abbaugebietes im Zuge der Sukzession neue Habitatstrukturen mit eigener, charakteristischer Dynamik, z. B. Pionier- und Sonderstandorte ausbilden.

Änderungen charakteristischer Dynamiken können infolge der Änderungen des Wasserhaushaltes bei Abbauvorhaben mit Grundwasserabsenkung im Bereich von grundwassergeprägten Standorten auftreten (siehe auch Wirkfaktor 3-1).
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung1 Je nach Folgenutzung kann auf den rekultivierten Flächen eine Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung entstehen.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Zur kurzzeitigen Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen kann es wegen erschwerter Zugänglichkeit, z. B. aufgrund baubedingter Sperrungen oder Barrieren, beim Abbau von Festgestein im Tagebau kommen.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Zur (länger) andauernden Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen kann es aufgrund anlagebedingter und somit dauerhafter Zerschneidung oder Barrieren beim Abbau von Festgestein im Tagebau kommen. Durch das Abtrennen von Flächen durch die Abbaugrube oder Zuwegungen können (sehr) kleine Restflächen verbleiben, für die eine wirtschaftliche Nutzung kaum bzw. nicht mehr möglich ist.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Durch den Abbau von Festgestein im Tagebau kommt es im Bereich der Abbaugrube zu einem lokalen Totalverlust von Boden und Untergrund. Im Bereich der Neben- und Betriebsflächen sowie im Bereich von Zuwegungen kommt es regelmäßig zur physikalischen Veränderung von Bodenverhältnissen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Verdichtung, Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Eine Beeinträchtigung des Bodens durch Verdichtung wird aber nur dann unterstellt, wenn durch eine mechanische Auflast die Eigenstabilität des Bodens überschritten wird (Erstverdichtungsbereich) und somit irreversible, plastische Verformungen bzw. Verdichtungen des Bodens entstehen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).

Regelmäßige Veränderungen des Bodens bzw. Untergrundes innerhalb des Abbaugebietes und darüber hinaus ergeben sich insbesondere auch bei Abbauvorhaben mit Grundwasserabsenkung.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse2 Durch den Abbau von Festgestein im Tagebau kommt es zu einer grundsätzlichen Änderung der Geländemorphologie. Es entsteht eine neue zu allen Seiten geschlossene oder von drei Seiten umschlossene Hohlform mit einem neuen Geländeniveau und in der Regel steilen Felswänden. Weitere geländemorphologische Veränderungen ergeben sich im Bereich von Mieten und Aufschüttungen nicht verwertbarer Deck- oder Zwischenschichten.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Je nach der Wasserdurchlässigkeit des Gesteins ist beim Abbau von Festgestein im Tagebau eine Entwässerung des Abbaubereiches oder eine Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich. Häufig wird zumindest das hangparallele abfließende oberflächennahe Grundwasser (Hangwasser) angeschnitten. Dies führt zu Veränderungen der hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse im Umfeld. Dies betrifft (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit etc. Auch Veränderungen an vom Grundwasser beeinflussten Oberflächengewässern und von Boden- und Hangwasser treten auf.

Zum Teil müssen Oberflächengewässer verlegt werden oder es wird Wasser aus Oberflächengewässern entnommen, was mit entsprechenden Wirkungen verbunden ist.

Hinzukommen kann die betriebsbedingte Wasserableitung/-entnahme im Abbaugebiet, z. B. Niederschlagswasser, sonstiges anfallendes Oberflächenwasser, Fahrzeugwaschwasser, ggf. Rohstoffwaschwasser (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Abbau von Festgestein im Tagebau kann zur Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) von Oberflächengewässern und des Grundwassers führen.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Beim Abbau von Festgestein im Tagebau kann eine Veränderung der Temperaturverhältnisse als Wirkfaktor relevant sein.

Die meist in vielen Abbaugebieten zurückbleibenden und im Vergleich zur ursprünglichen Landschaft tiefen und mehrseitig geschlossenen Hohlformen können einen Einfluss auf das Mikroklima ausüben (Wohlrab et al. 1995, Müller-Pfannenstiel et al. 2003). Wirksam sind neben einem verringerten Kaltluftabfluss/Kaltluftstau vor allem die Exposition und die (reflexionswirksame) Farbe von Gestein und Rohboden sowie deren Wärmeleitfähigkeit (Wohlrab et al. 1995).

Bei Abbauvorhaben mit Grundwasserabsenkung kann die Entstehung von Wasserflächen nach Bauende zur Veränderung des Geländeklimas führen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).

Bei direkter Sonneneinstrahlung kommt es innerhalb der Abbaugruben zu einer starken Erwärmung. Im Winter und in Strahlungsnächten sammelt sich Kaltluft. Die Böschungen sind je nach Exposition entweder besonnt und damit wärmer als die Umgebung oder verschattet und damit kälter als die Umgebung.

Großflächige Abholzungen und Anschnitte vormals geschlossener Gehölzbestände bewirken erhöhten Lichteinfall und wärmere, trockenere mikroklimatische Verhältnisse.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Beim Abbau von Festgestein im Tagebau kann eine Veränderung anderer standort-/klimarelevanter Faktoren als Wirkfaktor relevant sein (siehe Ausführungen zu Wirkfaktor 3-5).

Mit der Rohstoffabbautätigkeit entstehen aufgrund der Veränderung der Oberflächengestalt völlig neue Licht- und Beschattungsverhältnisse, die Einfluss auf die Temperatur und den Wasserhaushalt des Bodens und der Vegetationsdecke haben.

Bei direkter Sonneneinstrahlung kommt es innerhalb der Abbaugruben zu einer starken Erwärmung. Im Winter und in Strahlungsnächten sammelt sich Kaltluft. Die Böschungen sind je nach Exposition entweder besonnt und damit wärmer als die Umgebung oder verschattet und damit kälter als die Umgebung.

Nach Abschluss der Abbautätigkeit kommt es im Zuge der Rekultivierung durch Pflanzmaßnahmen oder natürliche Sukzession in der Regel zu Gehölzaufwuchs. Dies führt zu einer zunehmenden Verschattung der Grubensohle und der Böschungen mit entsprechenden Auswirkungen auf das Mikroklima.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Beim Abbau von Festgesteinen können baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste im Abbaugebiet u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr auf Wegen und Straßen, im Bereich von Betriebsflächen, Mieten und Aufschüttungen sowie innerhalb von Anlagen (z. B. Gullys, Schächte, Gruben, Becken) mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten.

Individuenverluste können auch im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag, Sprengungen etc.) auftreten.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität2 Beim Abbau von Festgesteinen sind regelmäßig anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste zu erwarten.

Barrierewirkungen entstehen in der Regel durch großflächige Abbaugebiete, massive Baukörper oder Zäune, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (z. B. vegetationsfreie, versiegelte Flächen). Zusätzlich können andere Störfaktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

Die Tötung von Tieren (z. B. Vögel, Amphibien, Insekten) ist i. d. R. auf die Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächte, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Durch den Abbau von Festgesteinen können auch betriebsbedingt Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden. Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch Sprengungen, innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände und den Zufahrtsstraßen entstehen. Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen.

Werden zu Betriebszwecken entsprechend große Wassermengen aus Fließgewässern entnommen, können damit Individuenverluste in der betroffenen Fisch- und auch Gewässerfauna verbunden sein.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Durch den Abbau von Festgesteinen treten regelmäßig Schallemissionen mit Störwirkungen auf, die zur Vertreibung empfindlicher Tierindividuen und Tierarten führen können. Relevante, schallintensive Maßnahmen sind in erster Linie die notwendigen Gesteinssprengungen. Hinzu kommt der Fahrzeugverkehr, der Maschinenbetrieb, Transport und Verarbeitungsanlagen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Durch den Abbau von Festgesteinen kommt es regelmäßig zu betriebsbedingen Störreizen durch Fahrzeuge, Maschinen oder Personen sowie ggf. im Sichtbereich der Betriebsanlagen auch zu visuellen Wirkungen bzw. zum Verlust von Teil- oder Gesamtlebensräumen von empfindlichen Vogelarten, da durch die Herstellung neuer Vertikalstrukturen eine Einengung des Sichtraumes erfolgen kann (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).
5-3 Licht1 Durch den Abbau von Festgesteinen können Lichtemissionen mit Störwirkungen entstehen und zur Vertreibung empfindlicher Tierindividuen und Tierarten führen. Relevante Vorhabensbestandteile im Abgrabungsgebiet sind Fahrzeuge und Maschinen, Abbaubetrieb, Transport und ggf. Verarbeitungsanlagen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).
5-4 Erschütterungen / Vibrationen2 Im Zuge des Bauprozesses treten regelmäßig durch den Einsatz schwerer Maschinen und bei Abbauvorhaben mit Sprengungen zumindest temporär Erschütterungen und Vibrationen auf.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Mechanische Einwirkungen können im Zusammenhang mit Bodenverdichtungen als Wirkfaktor relevant sein (siehe Wirkfaktor 3-1). Relevante Vorhabensbestandteile liegen vor allem im Bereich von Wegen, Betriebsflächen und Mieten/Aufschüttungen.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-2 Organische Verbindungen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz1 Bei Vorhaben mit Grundwasserabsenkung kann es zum Aufdringen von salzhaltigem Tiefengrundwasser, geogen oder durch Vorbelastungen (Kaliabbau) bedingt kommen (Müller-Pfannenstiel et al. 2003).
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)2 Durch den Abbau von Festgesteinen kommt es regelmäßig zu Staubemissionen infolge des Abbaubetriebs (Sprengungen, Transport) und der Aufbereitungstechnik (Müller-Pfannenstiel et al. 2003). Die Stäube werden in die nähere Umgebung verfrachtet und deponieren dort auf Vegetationsoberflächen und ggf. Wasseroberflächen von Fließ- und Stillgewässern. Sie können in Gewässern Trübungsfahnen bilden, die zur Überdeckung anderer Sedimente, z. B. Sand- und Kiesbänke, Benthosstrukturen sowie Makrophyten führen.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten1 Es können sich indirekte Auswirkungen auf das Management gebietsheimischer Arten ergeben, wenn z. B. lage- oder zerschneidungsbedingte Änderungen der jagdlichen Praxis resultieren oder wenn dadurch Neuzuweisungen von Flächen für die Imkerei erforderlich werden.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Wenn bei der Bepflanzung und Pflege von Nebenflächen innerhalb des Betriebsgeländes gebietsfremde Arten oder Genotypen eingebracht und gefördert werden, kann im Weiteren ihre etwaige Ausbreitung im Abbaugebiet und in umliegende Flächen erfolgen.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Müller-Pfannenstiel, K., Tränkle, U., Beißwenger, T. & Müller, W. (2003): Empfehlungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Rohstoffabbauvorhaben. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Landwirtschaftsverlag, Münster, 149 S.

Wohlrab, B., Ehlers, M., Günnewig, D. & Söhngen, H.-H. (1995): Oberflächennahe Rohstoffe - Abbau, Rekultivierung, Folgenutzung - im Spannungsfeld zwischen gesicherter Versorgung und Umweltvertraeglichkeit. G. Fischer Verlag, Jena, Stuttgart, 304 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von