![]() |
Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
![]() |
Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst Anlagen zur mechanischen, biologischen, chemischen oder physikalischen Behandlung von Abfällen. Die Abfall-Vorbehandlung erfolgt lt. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit dem Ziel, die Volumen, Schadstoff- und Organikgehalte des zu deponierenden Abfalls zu reduzieren, Abfall biologisch zu inaktivieren (keine Deponiegasbildung mehr), zu inertisieren und der stofflichen oder der thermischen Verwertung zuzuführen. Der Projekttyp wird im Folgenden mit Abfallbehandlungsanlagen bezeichnet.
Zu behandelnde Abfallarten sind z. B. Abfälle des DSD Deutschland, Siedlungsabfälle, produktionsspezifische Abfälle aus Industrie und Gewerbe, Schredderfraktionen von Autoschrott, Klinikabfälle, Baggergut, Bau- und Abbruchabfälle, Altholz, Hausmüllverbrennungsasche, Ofenschlacke, Straßenkehricht, Schlacken, Asbestrückstände, Filterrückstände, Klärschlamm, Abwässer, Altöle, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Rauchgas, gefährliche Abfälle u. a. Als mechanische und physikalische Verfahren sind z. B. Sichtung, (Grob-)Sortierung, Magnetabtrennung zur Metallrückgewinnung, Trocknung, Zerkleinerung, Siebung, Filterung, Homogenisierung, Trockenstabilisierung, Pressung und Pelletierung üblich. In biologischen Verfahren werden die organischen Abfallbestandteile vorrangig zum Zweck der (Ersatz-)Brennstoff- (z. B. Gas) oder Kompostgewinnung bearbeitet. Hierzu zählen aerobe Kompostierung, Vererdung, saure und anaerobe Vergärung z. T. in gekapselten Systemen, aerobe Rotte (auch Kompostierung, Vererdung), Fermentation, Pasteurisierung u. a. Die chemischen Verfahren dienen der Reinigung (von Abgas, Luft, auch Wasser) und (Rück-)Gewinnung von Wertstoffen. Sie beinhalten solche Verfahren wie Waschverfahren, Neutralisation, Ausfällung (z. B. von Metallen), Aufbereitung mit Lösemitteln, Einsatz von Katalysatoren, (Nass-)Oxidation, Reduktion, Destillation, Filtrierung, Sedimentation und Ionenaustausch. Thermische Behandlungsverfahren sind schwerpunktmäßig im Projekttyp Abfallverwertung oder -beseitigung inbegriffen. Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen bei einer Abfallbehandlungsanlage: - die Anlieferung, Schleusen, LKW-Waage, (Zwischen-)Lagerung des Abfalls und der Zusatzstoffe in Behältern (z. B. Behältern, Bunkern, Tanks), Beschickungs-, Förder- und Verteilsysteme, Belüftung; - die Vorbehandlung der Abfälle z. B. Sortierung, Sortierbagger, Sieb- und Mischanlagen, Zerkleinerungsmaschinen, Abscheider für Schwer- und Leichtstoffe und für Eisen- und Nichteisenmetalle, Vorwärmung, Trocknung; - Reaktoren / Fermentoren (Gärspeicher); Intensiv- und Nachrottesysteme (z. B. Mieten); - diverse Filteranlagen; - Konfektionierung, Hallen für Vermarktung u. a.; - ggf. Brenner, Kessel und Anlagen zur Nutzung anfallender Energie; - Lagerung und Behandlung der anfallenden Rückstände, z. B. Gaswäscher, Entwässerung, Abwasserbehandlung und -ableitung, Regen- und Schmutzwasserspeicher; - die Systeme zur Steuerung und Überwachung, Labors, Werkstätten, Garagen, Lager, Wirtschafts-, Versorgungs-, Verwaltungsgebäude, Energie- und Wasserversorgung, Rückhaltebecken für Feuerlöschwasser etc.; - die Zufahrtsstraße, der Betriebshof, Stellflächen u. a. Betriebsflächen von Abfallbehandlungsanlagen müssen in allen Bereichen mit geschlossenem Betonboden versiegelt werden. Die Ablagerung vorbehandelter Abfälle bzw. niederkalorischer Fraktionen erfolgt auf Deponien der Deponieklasse II und ist in § 4 der Abfallablagerungsverordnung geregelt. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
---|---|---|
1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 2 |
Der Bau von Abfallbehandlungsanlagen führt aufgrund der anlagebedingten Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur anlagebedingten Überbauung bzw. Versiegelung von Flächen.
Zeitweilige Überdeckung und teilweise Versiegelung können bereits im Vorfeld z. B. während der Baumaßnahmen im Bereich der Baustellen, Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien stattfinden (s. unter Bemerkung). |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 2 | Der Bau von Abfallbehandlungsanlagen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 1 | Zur kurzzeitigen Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen kann es beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen wegen erschwerter Zugänglichkeit z. B. aufgrund baubedingter Sperrungen oder Barrieren kommen. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 2 | Der Bau von Abfallbehandlungsanlagen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden. |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 1 | Der Neubau von Abfallbehandlungsanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung morphologischer Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an Relief und Geländeaufbau, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 1 |
Eine Veränderung der hydrologischen Verhältnisse kann sich z. B. ergeben, falls im Zuge der Baumaßnahmen für die Abfallbehandlungsanlagen eine Senkung des Grundwasserspiegels durch Abpumpen, Aufstau oder Fließgewässerverlegungen erforderlich ist. Besonders ist dies der Fall, wenn tief gründende bauliche Anlagen, z. B. Fundamente großer Gebäude oder Bunker, den Grundwasserhorizont erreichen.
Während der Bauzeit kann es zur Einleitung von Niederschlags- und Brauchwasser oder zur Grundwasserhaltung kommen. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 1 |
Der Bau von Abfallbehandlungsanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung hydrochemischer Verhältnisse führen, z. B. durch baubedingte Einleitungen von Wasser mit einer anderen Beschaffenheit in Grund-/Oberflächenwasser.
Bei der Einleitung der behandelten Abfallbehandlungsanlagen-Abwässer mit einer anderen Beschaffenheit in Fließgewässer kann es zu geringfügigen Verschiebungen oder Schwankungen der hydrochemischen Werte, z. B. für den Sauerstoffgehalt und pH-Wert kommen. So können die Abwässer der biologischen Abfallbehandlung mit sauerstoffzehrenden Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen belastet sein. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 1 |
Der Bau von Abfallbehandlungsanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung der Temperaturverhältnisse führen.
Verschattungen (durch hohe Betriebsgebäude etc.) können zu verringerter Sonneneinstrahlung und somit im mikroklimatischen Maßstab zu reduzierten Temperaturen führen. Massive Baustrukturen können bei bestimmten Relief- und lokalklimatischen Verhältnissen ggf. einen Kaltluftstau auf angrenzenden Flächen bedingen. Großflächige Abholzungen vormals geschlossener Gehölzbestände bewirken erhöhten Lichteinfall und wärmere, trockenere mikroklimatische Verhältnisse. Ebenso kann es an betroffenen Oberflächengewässern durch Freistellungen in Uferbereichen, aber auch durch veränderte Gewässerführungen und reduzierte Fließgeschwindigkeiten zur mittelbaren Erwärmung kommen. Einleitungen von anders temperiertem Wasser aus der Abwasseraufbereitung oder bestimmten Produktionsprozessen haben Temperaturänderungen der entsprechenden Oberflächengewässer zur Folge. Diese sind durch gesetzliche Grenzwerte beschränkt. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 1 |
Der Bau von Abfallbehandlungsanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung weiterer Standortverhältnisse führen.
Aus der Flächenausdehnung (versiegelter Flächen) und Bauhöhe der Abfallbehandlungsanlage können lokalklimatische Folgen, wie Windschatten, Verschattung, Beeinflussung der Kaltluftentstehung und -strömung resultieren. Hier zugeordnet sind auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchte aufgrund von strukturellen Veränderungen, z. B. Verschattung durch Wände, Gehölzpflanzungen etc.; Freistellung durch Beseitigung der Baum- und Strauchschicht, z. B. beim Anschnitt von Wäldern. Hierzu zählen auch Änderungen der Luftfeuchtigkeit z. B. als mittelbare Folge einer etwaigen Anlage oder Beseitigung von Gewässern oder veränderter Lichtverhältnisse. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen können baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr, durch offene Schächte, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, durch Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke verursacht werden.
Individuenverluste kommen regelmäßig auch im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) vor. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen können anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste vorkommen.
Die Tötung von Tieren kann auf eine Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens zurückzuführen sein (Vögel, Insekten) oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullis, Schächte, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden (z. B. Amphibien). Eine Barrierewirkung kann einerseits durch großflächige Betriebsgelände, massive Baukörper oder Zäune, andererseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Faktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Durch Abfallbehandlungsanlagen können betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden.
Eine Barrierewirkung kann ggf. durch erhöhte Mortalität, v. a. aber durch zusätzliche Störwirkungen (s. unter Wirkfaktorengruppe 5) entstehen, die zur Meidung des Betriebsgeländes und seiner Umgebung führen. Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände entstehen. Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen. Auch vom Zulieferverkehr gehen betriebsbedingte Auswirkungen aus. Bei großen Abfallbehandlungsanlagen werden die Wirkungen den dafür genutzten Verkehrswegen zugerechnet. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 2 |
Lärmbelästigungen durch den Betrieb gehören zu den regelmäßigen Auswirkungen von Abfallbehandlungsanlagen.
Betriebsbedingte Lärmemissionen entstehen durch den Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände und den Zufahrtsstraßen. Außerdem bringen Reinigungs- und Wartungsarbeiten, ggf. Notstromaggregate oder Pumpen und bestimmte Betriebsabläufe in nicht eingehausten Anlagebestandteilen Lärmbelastungen mit sich. Zudem ist die Bauphase mit ihrer baubedingten Verlärmung (z. B. durch Baumaschinen, Baustellenverkehr etc.) mit z. T. sehr hohen Spitzenlärmpegeln zu berücksichtigen. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen können optische Reizauslöser als Wirkfaktor relevant sein. Dabei handelt es sich um durch Kraftfahrzeuge (Bewegung, Reflektionen) und menschliche Anwesenheit und Aktivität bau- und betriebsbedingt hervorgerufene Störungen.
Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken und höheren Gehölzpflanzungen im Betriebsgelände oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen können. |
5-3 Licht | 1 |
Von den Beleuchtungsanlagen kann besonders bei groß dimensionierten Abfallbehandlungsanlagen intensive und/oder aus einer großen Anzahl von Lichtquellen herrührende Lichtstrahlung emittiert werden. Diese kann zu Irritationen, Schreckreaktionen oder zur Meidung von bestimmten Bereichen führen.
Bei der Baustellenbeleuchtung sind ebenfalls hohe Lichtstärken üblich. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen können Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor ggf. relevant sein.
Im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt werden. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen sind mechanische Einwirkungen als Wirkfaktor ggf. relevant.
Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter), ggf. auch aus dem Betrieb. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen sind Nährstoffeinträge als Wirkfaktor ggf. relevant. Die Abwässer und die Abluft der Abfallbehandlung können erhöhte Nährstoffgehalte aufweisen.
In behandelten Abwässern von Abfallbehandlungsanlagen wurden verbleibende Gehalte von 110-3500 mg/l Gesamt-N, 10-2500 mg/l NH3, 0,01-10 mg/l Nitrit 0,9-10 mg/l Nitrat und bis 2,6 mg/l Gesamt-Phosphor ermittelt (UBA 2006: 503). In untersuchten Abgasbehandlungsanlagen wurden 350 mg/m3 NO2 in die Luft abgegeben (UBA 2006: 432). Der Nitritgehalt im Abwasser kann unter Anwendung von BVT auf < 0,2 mg/l reduziert werden (UBA 2006: 373). Der NH3-Gehalt in der Abluft kann unter Anwendung von BVT auf < 1-20 mg/m3 reduziert werden (UBA 2006: 525). |
6-2 Organische Verbindungen | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen sind organische Verbindungen als Wirkfaktor ggf. relevant.
Bei der Abfallbehandlung können eine Vielzahl verschiedener, teils unbekannter organischer Stoffverbindungen und komplexer Gemische entstehen. In behandelten Abwässern von Abfallbehandlungsanlagen wurden z. B. Kohlenwasserstoffen, AOX sowie VOC ermittelt (UBA 2006: 503). In untersuchten Abgasbehandlungsanlagen wurden 20 mg/m3 VOC in die Luft abgegeben (UBA 2006: 432). Unter Anwendung von BVT können VOC-Gehalte in der Abluft von 7-20 mg/m3 erreicht werden (UBA 2006: 521). Bei flüssigen und gasförmigen Materialien können auch Undichtigkeiten der Lagersysteme, Rohrleitungen, Absetzbecken oder Abwasserbehandlungsanlagen die Ursache dafür sein, dass organische Stoffe entweichen. |
6-3 Schwermetalle | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen sind Schwermetalle als Wirkfaktor ggf. relevant. Die Abwässer und die Abluft der Abfallbehandlung können erhöhte Schwermetallgehalte aufweisen.
In behandelten Abwässern von Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlagen wurden z. B. Gehalte von 0,001-0,01 mg/l Hg sowie < 0,01-0,1 mg/l Cr (VI) mg/l ermittelt (UBA 2006: 503). Unter Anwendung von BVT können z. B. noch 1-10 Mikrogramm/l Hg, 5000 Mikrogramm/l Cd im behandelten Abwasser enthalten sein (UBA 2006: 433). |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen sind sonstige Schadstoffe als Wirkfaktor ggf. relevant.
Bei der Abfallbehandlung können eine Vielzahl verschiedener, teils unbekannter organischer Stoffverbindungen und komplexer Gemische entstehen. In behandelten Abwässern von Abfallbehandlungsanlagen wurden z. B. Gehalte von 0,1-1,9mg /l an Phenolen sowie < 0,01-0,1 mg/l freies Cyanid ermittelt (UBA 2006: 503). |
6-5 Salz | 1 |
In den Abwässern der Abfallbehandlung können erhöhte Salzgehalte auftreten, zumal Salze in bestimmten Verfahren als Zusatzstoffe eingesetzt werden. Es kann zur Aufsalzung des Abwassers kommen.
In behandelten Abwässern von Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlagen wurden z. B. Gehalte von 65-1070 mg/l Sulfat ermittelt (UBA 2006: 503). |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 |
Beim Bau von Abfallbehandlungsanlagen sind Depositionen mit strukturellen Auswirkungen als Wirkfaktor ggf. relevant. Staubhaltige Abgase, die z. B. beim Zerkleinern, Absieben und Umsetzen des Abfallguts entstehen, können durch die Luftströmung in die Umgebung von Abfallbehandlungsanlagen verfrachtet werden. Während der Bauzeit freiwerdende Stäube führen ebenfalls zu einer Staubfracht.
In Abgasbehandlungsanlagen wurde ein Gehalt von 20 mg/m3 Gesamt-Staub in der Abluft ermittelt (UBA 2006: 432). Für behandelte Abwässer von Abfallbehandlungsanlagen wurden z. B. Gehalte von 0,1-79 mg/l an suspendierten Feststoffen ermittelt (UBA 2006: 503). |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 2 |
In die Umgebung ausströmende Geruchsimmissionen gehören bei der heterogenen Zusammensetzung, den großen Mengen zu bearbeitender Abfallgemische und der Vielfalt der Behandlungstechnologien zu den vorrangigen Auswirkungen von Abfallbehandlungsanlagen.
So entstehen bei der Bearbeitung organischer Abfälle geruchsintensive, leichtflüchtige Faul- und Gärstoffwechselprodukte, wie Schwefelwasserstoff, Mercaptane und Thiophene. Wichtig ist daher die Optimierung der Gärprozesse und der effektive Betrieb von Belüftungs- und Filteranlagen, da bei Funktionsausfall starke Geruchsemissionen stattfinden würden. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 1 | Viele Chemikalien können bei Tieren (z. B. Fischen, Amphibien) ggf. eine endokrine Wirkung hervorrufen. Angesichts der Vielzahl möglicher Emissionen kann eine Relevanz nur im Einzelfall entschieden werden. |
6-9 Sonstige Stoffe | 1 |
Bei Abfallbehandlungsanlagen können aufgrund der breiten inhaltlichen Varianz eine Vielzahl sonstiger Stoffe auftreten. Dies kann nur projektspezifisch beurteilt werden.
Z. B. besteht bei der biologischen Abfallbehandlung, insbesondere bei Gärrückständen von Biogasanlagen, das Risiko einer Pathogenfreisetzung (tierpathogene Bakterien, z. B. Salmonellen, pathogene Pilze). Krankheitserreger können im Abfallmaterial, Abwasser, Abgas, den Stäuben, Aerosolen oder an Fahrzeugen vorhanden sein. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 1 | Wenn bei der Bepflanzung und Pflege von Nebenflächen im Betriebsgelände gebietsfremde Arten oder Genotypen eingebracht und gefördert werden, kann im Weiteren ihre etwaige Ausbreitung in umliegende Flächen erfolgen. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |