FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Herstellung von Fahrzeugen etc.

Bemerkung: Zum Projekttyp gehören die industriellen Tätigkeiten zur Herstellung von Fahrzeugen, insbes. Kraft-, Schienenfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen, im Folgenden abgekürzt mit "Anlagen zur Fahrzeugherstellung".

Wesentliche Bestandteile des Produktionsprozesses sind die technische Entwicklung/Verwaltung etc.; Zulieferung (per Bahn, Straße oder Schiene mit eigener Gleisanbindung, ggf. Werksbahn); Lagerung, Bestückung von Produktionslinien; Herstellung von Motoren(-komponenten), (Presswerkzeugen); Formgebung (z. B. Pressen) von (Karosserie-)Teilen; Schmieden, Leichtmetallgießerei (z. B. von Aluguss); Kunststoffteilefertigung (z. B. mit Spritzgussmaschinen); Schmelzwerke (für Schrott), (Teil-)Montage; Lackierung inkl. thermischer Nachverbrennung; Kontrolle; der Probelauf sowie Auslieferung.

Häufig sind betriebseigene Ver- und Entsorgungseinheiten vorhanden: Tiefbrunnen zur Wasserversorgung, Energieversorgungseinheiten (z. B. Umspannwerke, Heizhäuser), Abluftreinigung, Abwasserbehandlungsbecken sowie Deponien (z. B. für Klärschlämme).

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen z. B.:
a) Infrastruktur zur Belieferung, Lagerflächen und -behälter, innerbetriebliche Transportsysteme,
b) die Energieversorgungseinheit, Anlagen zur Bereitstellung von benötigtem Wasser,
c) die Produktionsanlagen und -gebäude, Prozessleitsysteme,
d) Einrichtungen zur Verpackung und Verladung,
e) die Aufbereitungs- und Reinigungsanlagen für Abwässer, Abgase, feste Rückstände sowie deren Lagerungs- und Transportsysteme,
f) Betriebsfeuerwehr, Löschwasserbecken, Verwaltungs-, Versorgungsgebäude, Abstellflächen, Parkplätze, Unterhaltungswege, Zäune.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Der Betrieb der Anlagen umfasst v. a. den Produktionsprozess sowie innerbetriebliche und Zulieferverkehre. Hiermit sind insbesondere stoffliche Emissionen (Nähr- und Schadstoffe über Luft- oder Wasserpfad (Abwasser)) verbunden, außerdem treten akustische und optische Störwirkungen sowie ggf. Barriere- oder Fallenwirkungen / Individuenverluste auf.

Mit dem Bau und Betrieb einer Fahrzeug-Produktionsanlage kann zudem der Neu- oder Ausbau eines Straßen- oder Schienenverkehrsweges oder die Neuordnung des öffentlichen Straßennetzes in einem Industrie-/Gewerbegebiet einhergehen. Dies dient z. B. der kontinuierlichen Zulieferung von Ausgangsmaterialien, Brennstoffen sowie der Auslieferung der Fahrzeug(-teil)e und der entstandenen Abprodukte (vgl. entsprechende Projekttypen zur Verkehrsinfrastruktur).

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung führt aufgrund der anlagebedingten Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur anlagebedingten Überbauung bzw. Versiegelung von Flächen (bis zu mehreren km2).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen. Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein, die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Der Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung morphologischer Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Anlagen zur Fahrzeugherstellung können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zu Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit etc. führen. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, Bodenwasser und Grundwasser ein.

Werden Anlagen zur Fahrzeugherstellung (z. B. aufgrund von hohem Wasserbedarf und Abwasseraufkommen) in der Nähe von Fließgewässern gebaut, sind Veränderungen der dortigen hydrologischen/hydrodynamischen Parameter zu erwarten. Ggf. wird zur Eigenversorgung zusätzlich aus mehrere 100 m tiefen Brunnen örtliches Grundwasser entnommen. Dies kann den örtlichen Wasserhaushalt und die hydrogeologischen Verhältnisse beeinflussen.

Während der Bauzeit kann es zur Einleitung von Niederschlags- und Brauchwasser oder zur Grundwasserhaltung kommen.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Anlagen zur Fahrzeugherstellung können im Verlaufe verschiedener Verfahrensschritte (s. unter Bemerkung) Veränderungen hydrochemischer Verhältnisse bewirken.

Relevant sind hier u. a. bau- und betriebsbedingte Einleitungen von Wasser anderer Beschaffenheit in Grund- und Oberflächenwasser.

Je nach Reinigungsleistung der betrieblichen Abwasseraufbereitung sowie Art und Menge der Ableitung von Niederschlagswasser von den Betriebsflächen sind Auswirkungen auf das Einleitungsgewässer zu erwarten.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Der Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung kann aufgrund verschiedener Produktionsprozesse bzw. Vorhabenbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung von Temperaturverhältnissen führen.

Einleitungen von anders temperiertem Wasser aus Kühlsystemen und bestimmten Produktionsprozessen haben Temperaturänderungen der entsprechenden Oberflächengewässer zur Folge. Diese sind durch gesetzliche Grenzwerte beschränkt.

Verschattungen (durch hohe Gebäude etc.) können zu verringerter Sonneneinstrahlung und somit im mikroklimatischen Maßstab zu reduzierten Temperaturen führen. Massive Baustrukturen können bei bestimmten Relief- und lokalklimatischen Verhältnissen ggf. einen Kaltluftstau auf angrenzenden Flächen bedingen.

Großflächige Abholzungen und Anschnitte vormals geschlossener Gehölzbestände bewirken erhöhten Lichteinfall und wärmere, trockenere mikroklimatische Verhältnisse. Ebenso kann es an betroffenen Oberflächengewässern durch Freistellungen in Uferbereichen, aber auch durch veränderte Gewässerführungen und reduzierte Fließgeschwindigkeiten zur mittelbaren Erwärmung kommen.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Der Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung weiterer Standortverhältnisse führen.

Aus der Flächenausdehnung (versiegelte Flächen) und Bauhöhe der baulichen Anlagen können lokalklimatische Folgen wie Windschatten, Verschattung, Beeinflussung der Kaltluftentstehung und -strömung resultieren. Hier zugeordnet sind auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchte aufgrund von strukturellen Veränderungen, z. B. Verschattung durch Gebäude, Wände etc.; Freistellung durch Beseitigung der Baum- und Strauchschicht, z. B. beim Anschnitt von Wäldern. Hierzu zählen auch Änderungen der Luftfeuchtigkeit z. B. als mittelbare Folge einer etwaigen Anlage oder Beseitigung von Gewässern.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Beim Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung können baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr, durch offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, durch Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten. Individuenverluste können regelmäßig auch im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Durch bauliche Gestaltung von Anlagen zur Fahrzeugherstellung bedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können auftreten und sind je nach Art und Dimensionierung der Anlagebestandteile ausgeprägt.

Eine Barrierewirkung kann einerseits durch großflächige Betriebsgelände, massive Baukörper und Zäune, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (z. B. vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Störfaktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

Die Tötung von Tieren kann auf eine Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Glaswänden) zurückzuführen sein (z. B. Vögel, Insekten) oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächten, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden (z. B. Amphibien).
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Durch den Betrieb von Anlagen zur Fahrzeugherstellung können Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden.

Eine Barrierewirkung kann ggf. durch erhöhte Mortalität, v. a. aber durch zusätzliche Störwirkungen (s. unter Wirkfaktorengruppe 5) entstehen, die zur Meidung des Betriebsgeländes und seiner Umgebung führen.

Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände und den Zufahrtsstraßen entstehen. Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen.

Werden zu Produktionszwecken entsprechend große Wassermengen aus Fließgewässern entnommen, können damit Individuenverluste in der betroffenen Gewässerflora und -fauna verbunden sein.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Beim Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung treten akustische Reize regelmäßig auf.

Lärmemissionen entstehen z. B. durch den Betrieb der Anlagen (insbesondere z. B. in Presswerken), innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände und den Zufahrtsstraßen.

Zudem ist die Bauphase mit ihrer baubedingten Verlärmung (z. B. durch Baumaschinen, Baustellenverkehr etc.) mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln zu berücksichtigen.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Beim Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung treten optische Reize regelmäßig auf. Dabei handelt es sich um durch Kraftfahrzeuge (Bewegung, Reflektionen) und menschliche Anwesenheit und Aktivität bau- und betriebsbedingt hervorgerufene Störungen.

Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken (z. B. Werkshallen), höheren Gehölzpflanzungen im Betriebsgelände oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen können.
5-3 Licht1 Von den Beleuchtungsanlagen auf dem Betriebsgelände und an -gebäuden sowie den Fahrzeugbeleuchtungen der Betriebsfahrzeuge im Betriebsgelände und Zufahrtsverkehr können intensive und/oder zahlreiche Lichtemissionen ausgehen.

Zudem ist die Bauphase mit Lichtquellen durch Baustelleneinrichtung, Baumaschinen, Baustellenverkehr etc. zu berücksichtigen.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Beim Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung können Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor ggf. relevant sein, insbesondere z. B. in Presswerken.

Im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt werden.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Beim Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung können mechanische Einwirkungen als Wirkfaktor ggf. relevant sein.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Bauausführende), ggf. auch aus dem Betrieb.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Stickstoffoxide als typische Verbrennungsprodukte entstehen bei den mit Produktionsverfahren gekoppelten Verbrennungsprozessen, in der Fahrzeugherstellung, insbesondere aus dem Probelauf der Motoren. Je nach Wirkungsgrad der eingesetzten NOx-Minderungsverfahren sind verbleibende Anteile in den Luftemissionen der Produktionsanlagen enthalten.

In den Produktionsabwässern nach der Klärstufe verbleibende Restgehalte an Phosphaten und Stickstoffverbindungen könnten in den jeweiligen Einleitungsgewässern zur Erhöhung des Nährstoffgehaltes beitragen.
6-2 Organische Verbindungen1 Bei Fahrzeug-Produktionsanlagen können über Abgase (z. B. aus der katalytischen Nachverbrennung in der Lackiererei), an Stäube gebunden oder durch Undichtigkeiten bei Lagerung und Transport, organische, z. T. flüchtige Stoffe (z. B. Lösungsmittel) freigesetzt werden.
6-3 Schwermetalle1 Bei produktionsbedingtem Einsatz von bzw. Umgang mit schwermetallhaltigen Stoffen können Schwermetalle an Stäube oder Dämpfe gebunden sein, eine Gefahr des Entweichens besteht insbesondere bei den höher flüchtigen Schwermetallen.

Falls eine betriebliche Energieerzeugungseinheit mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, können auf dem Luftpfad Schwermetalle freigesetzt werden (vgl. ausführlicher bei: Projekttyp Kraftwerke, Wirkfaktor 6-3).

Wenn die Abwässer produktionsbedingt Schwermetallverbindungen enthalten, können wegen der geringen Abbaubarkeit ggf. auch nach der betrieblichen Abwasseraufbereitung Rückstände im Ableitungswasser enthalten sein. Hinzu kommen nicht vollständig eliminierbare, schwermetallhaltige Hilfsstoffe des Klärprozesses, welche in die Einleitungsgewässer gelangen.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe1 Im Produktionsprozess für Fahrzeuge kommt eine Vielfalt an potenziell toxischen Stoffen zum Einsatz, wie z. B. Emulsionen als Kühlschmierstoffe, Schmieröl, Motoröl, Lacke, Klebstoffe, Kältemittel, Glykol, Waschlauge u. a.

Sonstige Stoffe können während des Produktionsprozesses freigesetzt werden, z. B. Schweißrauch, Öl- und Emulsionsdämpfe, Abluftemissionen aus der Abluftreinigung (z. B. der Lackiererei), Abscheideranlagen u. a.

Das Spektrum sonstiger Schadstoffe, die ggf. aus den Produktionsanlagen, Energieerzeugungseinheiten und Abluft- und Abwasserbehandlungsanlagen freigesetzt werden können, ist projektspezifisch zu ermitteln und beurteilen.
6-5 Salz1 In Abwässern aus der Fahrzeugherstellung können Salze enthalten sein, die entweder in der betriebseigenen oder der kommunalen Abwasseraufbereitung anteilig eliminiert werden können.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Staubemissionen beim offenen Be- und Entladen, staubförmige Rückstände aus Abluft-Filteranlagen, aus dieselbetriebenen Werksfahrzeugen, aus diffusen Quellen u. a. können Einträge von Stäuben aus Anlagen zur Fahrzeugherstellung verursachen.

Mit den Einleitungen schwebstoffhaltiger Klär-Abwässer können ggf. bedeutende Schlammmengen in Einleitungsgewässer verfrachtet werden.

Im Zuge der Bauarbeiten und Transporte beim Bau von Anlagen zur Fahrzeugherstellung kommt es u. U. zur Verwirbelung größerer Mengen an Staub und/oder dem Eintrag von Schlamm in Oberflächengewässer der Umgebung.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)1 Geruchsintensive Stoffe können während der Lagerung, Verarbeitung u. a. Produktionsprozessen aus verschiedenen Ausgangsstoffen oder Abprodukten entweichen, insbesondere z. B. aus der Leichtmetallgießerei. Bei Tieren sensibler, sich hochgradig per Geruchssinn orientierender Arten könnten sie ggf. als olfaktorische Reize wirken.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe1 Aufgrund der breiten inhaltlichen Varianz der Projektgruppe kann eine Anzahl weiterer Stoffe auftreten. Dies ist projektspezifisch zu beurteilen.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Falls bei der Bepflanzung und Pflege von Nebenflächen auf dem Betriebsgelände gebietsfremde Arten oder Genotypen eingebracht und gefördert werden, kann im Weiteren ihre etwaige Ausbreitung in umliegende Flächen erfolgen.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von