FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Ferien- und Fremdenbeherbergung

Bemerkung: Zum Projekttyp zählen u. a. Hotels (z. B. Ferien-, Kur-, Wellness-, Sport-, Businesshotels), Motels, Gästehäuser, Pensionen, Ferienwohnungsanlagen, Ferienhaus- bzw. Bungalowsiedlungen und sog. Resorts. Im Folgenden werden sie abgekürzt mit "Ferienanlagen und Hotels" bezeichnet.

Größere Komplexe können aus Gebäuden und Anlagen verschiedener Funktionen zusammengestellt sein: Empfangsgebäude; Wohngebäude; befestigte Hofflächen; Fuß- und Radwege; Zufahrtsstraßen und Kfz-Stellflächen; Garagen; Nahverkehrs-Haltestellen; Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, Abwasserbehandlungsanlagen; Abfallbehälter; Lärm- und Sichtschutzwälle; Zäune; (Schmuck-)Beleuchtungen; Garten-, Park- u. a. Grünanlagen; Entwässerungsgräben und -mulden; Hochwasserschutzeinrichtungen; Fließgewässerumgestaltungen, Zierteiche, Springbrunnen oder Swimmingpools. Sie stellen z. T. eigenständige Projekttypen dar.

Je nach Zweckbestimmung der Hotels befinden sich im Außengelände ggf. noch Freizeitanlagen, z. B. für Wellnessangebote, Freiluft-Sportanlagen (z. B. für Tennis oder Golf), Sporthallen (z. B. für Bowling, Squash o. a. Ballsportarten), Sportgeräteverleihstationen, ggf. Bootsstege, Liegewiesen, (Abenteuer-)Kinderspielplätze, Spielhallen, Bankfilialen, Einkaufsstätten sowie Gastronomie. Zu den Umweltauswirkungen spezieller Gebäude, wie z. B. geschlossener Sporthallen, siehe entsprechende Projekttypen.

Zu den Betriebsabläufen gehören die An- und Abreise der Gäste; Ausflüge; Fahrten und Aktivitäten der Gäste innerhalb und im Umfeld der Anlage: Wohnen, Tagungen, größere Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten inkl. Sport, Animationsprogramme; die Versorgung der Gäste; Gepäcktransporte; Liefer- und Entsorgungsfahrten; Grünpflegearbeiten und Gebäudeunterhaltung. Das Pro-Kopf-Aufkommen an Wasser (v. a. bedingt durch Schwimmbadbetrieb), Abwasser und Abfall liegt in der Fremdenbeherbergung im Allgemeinen höher als in Haushalten.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt durch die anlagebedingten Vorhabensbestandteile der Gebäude und dazugehörigen Nebenanlagen (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung von Flächen.

Zeitweilige Überdeckung und teilweise Versiegelung finden bereits im Vorfeld während der Baumaßnahmen im Bereich der Baustellen, Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien statt.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Hierzu zählen die Maßnahmen der Baufeldberäumung und Vegetationsbeseitigung bis hin zu deren Totalverlust, der Baustellenverkehr auf ggf. befahrenen Nebenflächen sowie ggf. auch Gewässer- und Uferbaumaßnahmen.

Strukturverluste kommen durch Grünflächenpflege (z. B. Englischer Rasen) und Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht, z. B. Baumchirurgie u. a., im Hotelgelände und an Zufahrtsstraßen zustande.

Der Wirkfaktor 2-1 schließt auch die Neuentstehung von Garten- und anderen Grünflächen ein. Landschaftsbauliche und gärtnerische Maßnahmen zur Anlage und Pflege (Mahd, Mulchen, Herbizideinsatz) der Grünflächen, Straßenbegleitvegetation u. a. können lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege.

Zur kurzzeitiger Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen kann es wegen erschwerter Zugänglichkeit, z. B. aufgrund baubedingter Sperrungen oder Barrieren, beim Bau von Ferienanlagen und Hotels kommen.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die (länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege.

Hierzu kann es aufgrund anlagebedingter und somit dauerhafter Zerschneidungen oder dauerhaften Barrieren kommen.

Durch das Abtrennen können zudem (sehr) kleine Restflächen verbleiben, bei denen die Nutzung aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit aufgegeben wird.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (Abtrag, Auftrag, Vermischung etc.) - ggf. auch auf anliegenden Flächen - regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge.

Der ursprüngliche Boden wird vor dem Bau großflächig und abhängig von der Fundamenttiefe auch tiefgründig abgetragen. Der Oberboden wird i. d. R. gesondert in Mieten gelagert, um ihn nach Bauende, z. B. bei der Gestaltung der Außenanlagen, wieder zu verwenden. Die ursprüngliche Struktur und das typische Bodengefüge gehen dabei verloren. Künstlich aufgetragene Böden bestehen entweder aus umgelagerten, natürlichen Bodensubstraten, aus künstlichen Substraten oder häufig aus Mischungen verschiedener Substrate (Blume 1998: 170ff.). Die Bodeneigenschaften im Außengelände von Ferienanlagen und Hotels werden ggf. stark durch die Nutzung und (Tiefen-) Verdichtung durch Fahr- und Trittbelastung beeinflusst.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an Mikro- oder Makrorelief, Geländeaufbau oder Gewässermorphologie führen, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserständen, Oberflächenwasserabfluss, Druckverhältnissen, Fließrichtung, Strömungsverhältnissen oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.

Verschiedene mögliche Wasserbaumaßnahmen, z. B. Uferbau, Sohlbefestigung, Aufstau, Vertiefungen, Verkürzungen, Verlegungen, Hochwasserschutzmaßnahmen oder die Neuanlage künstlicher Gewässer als gestalterische Elemente, können veränderte hydrodynamische Verhältnisse im betroffenen Fließgewässer zur Folge haben.

Hinzu kommt ggf. die Errichtung eigener Wasserversorgungs- oder Abwasserbehandlungsanlagen oder von künstlichen Gewässern, wie Swimmingpools o. a., mit etwaigen Folgen für die Grundwasserhöhe im umgebenden Bereich.

Anlagebedingt können Baukörper oder Baugrubenumschließungen einen andauernden Aufstau, Umleitungen oder Absenkungen von Grundwasser bewirken. Beim Bauen im Grundwasser kann es baubedingt zu einer vorübergehenden Entnahme und Absenkung von Grundwasser kommen.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Bau von Ferienanlagen und Hotels kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrochemischer Verhältnisse z. B. in Form einer Veränderung der Gewässerbeschaffenheit u. a. durch bau- oder betriebsbedingte Einleitungen von Wasser mit einer anderen Beschaffenheit in Grund-/Oberflächenwasser führen. Relevant sind hier u. a. auch Belastungen mit Schadstoffen, Nährstoffen, Schwebstoffen oder Salzen (vgl. auch Wirkfaktoren 6-1 bis 6-6).

Der Wirkfaktor ist insbesondere bei Ferienanlagen (Schwimmbecken) von besonderer Bedeutung, da große Mengen an Wasser eingesetzt und zudem z. B. durch Chlorung vorbehandelt werden. Abwässer von Hotel- und Ferienanlagen enthalten diverse Verschmutzungen, es werden überdurchschnittliche Mengen an Reinigungsmitteln eingesetzt. In Schwimmbecken wird das Badewasser z. B. durch Chlorung behandelt. In den angegliederten gastronomischen Einrichtungen fallen größere Mengen an Abwasser belastenden Fetten an. Nach der Aufbereitung, ggf. in eigenen Abwasserbehandlungsanlagen, müssen die Abwasserwerte dann die gesetzlichen Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der AbwasserVO einhalten, vgl. den Projekttyp Abwasserbehandlungsanlagen.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels kann wegen verschiedener Vorhabensbestandteile zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Temperaturverhältnissen führen, z. B. durch die Beseitigung der Vegetationsdecke und dadurch die Minderung des Verdunstungsprozesses (der Schattenwurf der Vegetationsbedeckung ist weniger bedeutsam für die Kühlwirkung) (Hildmann 2008: 230).

Eine unmittelbare Erwärmung von Oberflächengewässern kann durch die Einleitung von erwärmtem Oberflächenwasser aus dem Betriebsgelände oder aus künstlich angelegten Gewässern bedingt sein.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels und deren Zufahrtsstraßen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung weiterer Standortverhältnisse führen.

Hier zugeordnet sind auch Änderungen an Beschattungs-/Belichtungsverhältnissen aufgrund von morphologischen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Verschattung durch Gebäude, Wände, Gehölzpflanzungen etc.) oder aufgrund einer Freistellung von Flächen durch Beseitigung der Baum- und Strauchschicht, z. B. beim Anschnitt von Wäldern.

Hierzu zählen auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchtigkeit im bebauten bzw. versiegelten Bereich oder z. B. als mittelbare Folge der Anlage oder Beseitigung von Gewässern oder veränderter Lichtverhältnisse (vgl. auch Wirkfaktoren 3-2 od. 3-5).
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau von Ferienanlagen und Hotels kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust zur Folge haben.

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten ggf. im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr, durch offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, durch Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau von Ferienanlagen und Hotels kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust zur Folge haben.

Die Tötung von Tieren (Vögel, Insekten, Amphibien) kann auf eine Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Glaswänden) zurückzuführen sein oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächten, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden. Vermeidungsmaßnahmen können den Individuenverlust bei Vögeln deutlich reduzieren (vgl. z. B. Schmid et al. 2012).

Eine Barrierewirkung kann einerseits durch große Grundstücks- oder Wasserflächen, massive Gebäudestrukturen, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (große, vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Faktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau von Ferienanlagen und Hotels kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust zur Folge haben.

Mit dem Bau, Ausbau oder der stark erhöhten Nutzung von Zufahrtsstraßen für Ferienanlagen und Hotels können verkehrsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen/Individuenverluste entstehen, s. hierzu Projekttyp Straßen. Vor allem bei Großveranstaltungen, wie z. B. Kulturevents, Kongressen, Tagungen etc., kommt es zu erhöhten Besucherfrequenzen.

Die Tötung von Tieren ist i. d. R. auf eine Kollision mit Fahrzeugen zurückzuführen. Im Einzelfall können hier auch die intensive Grünflächenpflege und die Straßenunterhaltung (z. B. Winterdienst, Böschungspflege, Baumschnitt) eine Rolle spielen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine hohe Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung des Gebiets führen.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Beim Bau von Ferienanlagen und Hotels kommt es während der Bauphase zur baubedingten Verlärmung mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln durch Maschinen und Bauarbeiten.

Von Ferienanlagen und Hotels ausgehende Lärmemissionen sind auch in den umliegenden Gebieten zu erwarten. Wichtige Lärmquellen können sowohl der Straßenverkehr auf den Zubringerstraßen als auch der Freizeitbereich (z. B. Sportstätten), Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen auf den Garten- u. a. Grünflächen und am Gebäudebestand sowie zeitweilig erhöhte Geräuschpegel bei Großveranstaltungen bzw. Kulturevents sein.

Hinzu kommen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäudebestand und auf den Grün- und Straßenbegleitflächen.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize.

Bei diesem Projekttyp ist die häufige Anwesenheit des Menschen den ganzen Tag über, innerhalb des Geländes und in dessen Umgebung zu erwarten. Die Freizeit- und Erholungsnutzung, z. B. die Sportausübung oder das Ausführen und der Freilauf von Hunden, können als optische Reizauslöser auf störungsempfindliche Tiere der betroffenen Habitate einwirken.

Besonders bei Großveranstaltungen sind durch das kurzzeitig erhöhte Verkehrsaufkommen verstärkte visuelle Störwirkungen möglich.

Auch durch die Pflege und Unterhaltung auf Grün- und Straßenbegleitflächen können optische Reizauslöser auftreten.

Während der Bauphase werden zumindest temporär auch baubedingte Störreize (durch Baustellenverkehr und -betrieb) hervorgerufen.

Anlagebedingt können Ferienanlagen und Hotels durch strukturelle Störeffekte zu relevanten Beeinträchtigungen bei Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") führen.
5-3 Licht2 Beim Neubau von Ferienanlagen und Hotels ist Licht als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

In Ferienanlagen und Hotels sind oftmals auffällige (Schmuck- oder Reklame-)Beleuchtungen an Gebäuden wie auch im Außengelände installiert: an Wohn-, Empfangs-, Gastronomie-, Wellness-, Freizeit- und Sportgebäuden (in Gebäuden z. T. auch Innenbeleuchtungen); auf Höfen; Stellplätzen; Zufahrtsstraßen; ÖPNV-Haltestellen; Fuß- und Radwegen; Pools; in Garten-, Park- u. a. Grünanlagen; als Einbruchschutz, künstlerische Installationen oder Lichteinsatz bei Großveranstaltungen oder Diskotheken. Viele Beleuchtungsanlagen sind von hoher Lichtstärke.

Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Beim Neubau von Ferienanlagen und Hotels können Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor ggf. relevant sein.

Insbesondere im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt werden.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Aus einer hochfrequenten Freizeitnutzung (Erholungsdruck) innerhalb eines gewissen Radius um Ferienanlagen und Hotels können Trittbelastungen durch Trampelpfade oder inoffizielle Fahrspuren entstehen. Insbesondere bei Anlagen in Küstennähe kann die Nutzung des Strandes zu Beeinträchtigungen führen (z. B. Dünen, Spülsäume). In besonders empfindlichen Lebensräumen, z. B. Gebieten mit Orchideen oder anderen Interesse weckenden, dabei aber seltenen Pflanzen, kann die absichtliche Entnahme über längere Zeit gesehen zu einer beträchtlichen Dezimierung der Bestände von Arten und Lebensgemeinschaften führen.

Aus dem Baubetrieb resultierende mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation ergeben sich aus dem Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeitskräfte.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag.

Zur intensiven Pflege der gärtnerisch gestalteten Grün- und Parkflächen der Ferienanlagen und Hotels gehören naturgemäß hohe Düngemittelgaben. Es können sich humose, mit Nährstoffen angereicherte Gartenböden (Hortisole) herausbilden.

Mit der Anlage von Stillgewässern in den Garten- oder Parkflächen von Ferienanlagen und Hotels kann es (wie in städtischen Parks, vgl. Schuhmacher 1998: 211f.) zu erhöhtem Fischbesatz und der Tendenz zur Eutrophierung kommen.

Ggf. sind im Bereich der Zufahrtsstraßen verkehrsbedingte Schadstoffeinträge zu berücksichtigen.
6-2 Organische Verbindungen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Salzen.

Im Zuge des Winterdienstes auf dem Außengelände und den Zufahrtsstraßen von Ferienanlagen und Hotels treten Streusalzimmissionen regelmäßig auf, die auch in Böden und Gewässer gelangen können.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)2 Beim Neubau von Ferienanlagen und Hotels sind Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe u. Sedimente) als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

Baubedingt kann durch die Schaffung offener, vegetationsarmer Freiflächen oder das Befahren offener, sandiger Flächen ein erhöhter Staub- und Feinstaubeintrag in die Umgebung erfolgen.

Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder der Sedimentationsprozesse kommen.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.

Die Förderung und eine Ausbreitung von gebietsfremden Arten, z. B. Zier- und Gartenpflanzen, in die umgebenden Lebensgemeinschaften kann von den gärtnerisch gestalteten Außenflächen von Ferienanlagen und Hotels, Abfällen von Pflegemaßnahmen, vom Straßenbegleitgrün, von Ausgleichsflächen oder Böschungsansaaten ausgehen. Etwa die Hälfte der invasiven Neophyten wurden ehemals als Zier- und Gartenpflanzen absichtlich in Gärten und Parks eingeführt (Hubo et al. 2007: 85,146).

Einen weiteren Pfad für gebietsfremde und auch invasive Arten kann der Einsatz von Baumaterialien oder deren Verpackungen darstellen (wie z. B. für den Asiatischen Laubholzbockkäfer aus Holzpaletten von Pflastersteinen dokumentiert, Hölling 2016).
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)1 Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.

Für den Gebrauch zum Zwecke der Grün- und Freiflächenunterhaltung steht eine Vielzahl an Fungiziden, Herbiziden, Insektiziden, Molluskiziden, Akariziden und Rodentiziden zur Verfügung, die bei der Anwendung in +/- geringen Mengen in die Umgebung abgegeben werden können.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Blume, H.-P. (1998): Böden. In: Sukopp, H. & Wittig, R. (Hrsg.): 2., überarbeitete und ergänzte Auflage. Stadtökologie. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart - Jena - Lübeck - Ulm: 168-185.

Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung - Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage, C. F. Müller Verlag Heidelberg, 480 S.

Greif, S., Zsebok, S., Schmieder, D. & Siemers, B. (2017): Acoustic mirrors as sensory traps for bats. Science 8 (Sept. 2017) 357 (6355): 1045-1047.

Held, M., Hölker, F. & Jessel, B. (Hrsg.) (2013): Schutz der Nacht - Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft. BfN-Skripten 336, 189 S.

Hildmann, H. (2008): Klimaschutz braucht einen intakten Landschaftshaushalt. UVP-Report 22 (5): 229-233.

Hildmann, H. (2008): Klimaschutz braucht einen intakten Landschaftshaushalt. UVP-Report 22 (5): 229-233.

Hubo, C., Jumpertz, E., Krott, M., Nockemann, L., Steinmann, A. & Bräuer, I. (2007): Grundlagen für die Entwicklung einer nationalen Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten. BfN-Skripten 213.

Hölling, D. (2016): Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Europa.

Schmid, H., Doppler, W., Heynen, D. & Rössler, M. (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2., überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach, 57 S.

Schuhmacher, H. (1998): Stadtgewässer. In: Sukopp, H. & Wittig, R. (Hrsg.): 2., überarbeitete und ergänzte Auflage. Stadtökologie. Gustav Fischer Verlag Stuttgart - Jena - Lübeck - Ulm: 201-218.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von