FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc.

Bemerkung: Unter dem Begriff "Einkaufszentren" wird nach § 11 BauNVO die räumliche Zusammenfassung von Einzelhandelsbetrieben oder Fachmärkten verschiedener Art und Größe verstanden, die zumeist in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben in einem großen Gebäudekomplex untergebracht sind. Im Folgenden sind unter "Einkaufszentren" zusätzlich alle großflächigen Einzelhandelsbetriebe (Kauf- und Warenhäuser, Verbraucher-Fachmärkte etc.) und flächenintensiven Großhandelsbetriebe (Verkauf an gewerbliche Verbraucher, Großverbraucher) subsumiert.

Zum Gebäudekomplex können z. B. Parkhäuser, Lagerhäuser, Geschäfts- und Bürohäuser, Tankstellen, Gastronomieeinrichtungen, Unterhaltungseinrichtungen, wie (Multiplex-)Kinos etc. gehören.

In ihrer Flächenausdehnung werden die Einkaufszentren außerdem von den Kfz-Stellplätzen und Zufahrtswegen bestimmt, aber auch von Freiverkaufsflächen, versiegelten Hof- und Lagerflächen, Haltestellen des ÖPNV, (S-)Bahntrassen, Geh- und Radwegen, Erschließungs- und Unterhaltungswegen, Umzäunungen, Lärmschutzwänden oder -wällen, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, Beleuchtungen, Regenrückhalteanlagen, Entwässerungsgräben und -mulden, Fließgewässerumgestaltungen und -verrohrungen, Abgrabungen oder Aufschüttungen, (temporären) Brachflächen u. a. mehr.

Die Freiflächengestaltung von Einkaufszentren ist des Weiteren von Grünflächen, (Zier-, Abstands- oder Straßenbegleitpflanzungen), Freizeitanlagen, Spielplätzen, Wasserflächen u. dgl. geprägt.

Der Hauptanteil der betrieblichen Abläufe besteht im Geschäfts- und Zuliefer-Verkehr durch Pkw- und Lkw auf den Zufahrtsstraßen und innerhalb des Einkaufszentrums.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustellen und Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinen und -abstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien. Zum Baubetrieb gehören außer der Ausführung der spezifischen Maschinenarbeiten auch Baufeldberäumung incl. Abrissmaßnahmen, Baustellenverkehr und -beleuchtung, Grundwasserabsenkungs und -haltungs- sowie Gewässer- und Uferbaumaßnahmen (Gewässerbaumaßnahmen s. Wirkfaktorgruppe 6).

Werden Einkaufszentren auf vormaligen (Industrie-)Brachflächen angelegt, sind ggf. Altlastensanierungsarbeiten erforderlich.

Bedingt durch die Firmenfluktuation in Einkaufszentren finden ggf. auch nach der Fertigstellung wiederholt weitere Baumaßnahmen zum Umbau, zur Erweiterung, für Umnutzungen oder auch Rückbau statt.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Neubau von Einkaufszentren führt durch die anlagebedingten Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung), wie Gebäude, Verkehrsflächen etc., regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung von Flächen.

Zeitweilige Überdeckung und teilweise Versiegelung finden bereits im Vorfeld während der Baumaßnahmen im Bereich der Baustellen, Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien statt.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Hierzu zählen die Maßnahmen der Baufeldberäumung und Vegetationsbeseitigung bis hin zu deren Totalverlust, der Baustellenverkehr auf ggf. befahrenen Nebenflächen sowie ggf. auch Gewässer- und Uferbaumaßnahmen.

Strukturverluste kommen ggf. durch Bankettpflege, Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht an Zufahrtsstraßen oder in peripheren Bereichen von Einkaufszentren zustande.

Der Wirkfaktor 2-1 schließt auch die Neuentstehung von Vegetationsflächen ein. Landschaftsbauliche und gärtnerische Maßnahmen zur Anlage und Pflege (Mahd, Mulchen, Herbizideinsatz) von Grünflächen, Straßenbegleitvegetation, Ersatzpflanzungen u. a. können lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege.

Zur kurzzeitigen Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen kann es wegen erschwerter Zugänglichkeit, z. B. aufgrund baubedingter Sperrungen oder Barrieren, beim Bau von Einkaufszentren kommen.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die (länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege.

Hierzu kann es aufgrund anlagebedingter und somit dauerhafter Zerschneidungen oder dauerhaften Barrieren kommen. Durch das Abtrennen können zudem (sehr) kleine Restflächen verbleiben, bei denen die Nutzung aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit aufgegeben wird.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Durch den Bau von Einkaufszentren kommt es aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (Abtrag, Auftrag, Vermischung etc.) - ggf. auch auf anliegenden Flächen - regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge.

Der ursprüngliche Boden wird vor dem Bau großflächig und bei entsprechender Fundamenttiefe auch tiefgründig abgetragen. Der Oberboden wird i. d. R. vor Baubeginn abgetragen und in Mieten gelagert, um ihn nach Bauende, z. B. bei der Gestaltung der Außenanlagen, wieder zu verwenden. Die ursprüngliche Struktur und das typische Bodengefüge gehen dabei verloren. Künstlich aufgetragene Böden bestehen entweder aus umgelagerten, natürlichen Bodensubstraten, aus künstlichen Substraten oder häufig aus Mischungen verschiedener Substrate (Blume 1998: 170 ff.).

Die Bodeneigenschaften in Einkaufszentren und deren Umgebung werden stark durch die Nutzung und (Tiefen-) Verdichtung durch die Fahr- und Trittbelastung beeinflusst.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Bau von Einkaufszentren kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an Mikro- oder Makrorelief, Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Bau von Einkaufszentren kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der hydrologischen oder hydrodynamischen Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserständen, Druckverhältnissen, Fließrichtung, Strömungsverhältnissen oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.

Verschiedene mögliche Wasserbaumaßnahmen, z. B. Uferbau, Sohlbefestigung, Aufstau, Vertiefungen, Verkürzungen, Verlegungen, Hochwasserschutzmaßnahmen oder die Neuanlage künstlicher Gewässer als gestalterische Elemente, können veränderte hydrodynamische Verhältnisse im betroffenen Fließgewässer zur Folge haben. Wenn die Niederschläge zeitversetzt über Regenrückhalteanlagen in die Vorfluter abgeleitet werden, können daraus veränderte hydrodynamische Fließgewässerparameter resultieren.

Anlagebedingt können Baukörper oder Baugrubenumschließungen einen andauernden Aufstau, Umleitungen oder Absenkungen von Grundwasser bewirken. Beim Bauen im Grundwasser kann es baubedingt zu einer vorübergehenden Entnahme und Absenkung von Grundwasser kommen.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Neubau von Einkaufszentren kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrochemischer Verhältnisse, z. B. in Form einer Veränderung der Gewässerbeschaffenheit u. a., durch bau- oder betriebsbedingte Einleitungen von Wasser mit einer anderen Beschaffenheit in Grund-/Oberflächenwasser führen. Relevant sind hier u. a. auch Belastungen mit Schadstoffen, Nährstoffen, Schwebstoffen oder Salzen (vgl. auch Wirkfaktoren 6-1 bis 6-6).
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Der Neubau großer Einkaufszentren kann wegen verschiedener Vorhabensbestandteile zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Temperaturverhältnissen führen.

Folgende Aspekte können - wie z. B. auch beim Stadtklima - zu einer Veränderung des Lokalklimas führen: flächenhafte Versiegelung (Aufheizung von Asphalt bis auf 60 °C möglich), Bausubstanz mit hohem Wärmespeichervermögen, Strahlungsreflexion, größere Gelände-Rauigkeit und massive Gebäudestrukturen beeinflussen die Kaltluftentstehung und Luftströmungen zwischen Warm- und Kaltluftgebieten; Schattenwirkung hoher Bauten; Ableitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation; Wärme- und Partikelemissionen (Kondensationskerne) aus anthropogenen Verbrennungsprozessen (Helbig 2003: 66f.). Der für Abkühlung sorgende Verdunstungsprozess wird durch Beseitigung der Vegetationsdecke wesentlich reduziert (der Schattenwurf der Vegetationsbedeckung ist weniger bedeutsam für die Kühlwirkung, vgl. Hildmann 2008: 230).

Eine unmittelbare Erwärmung von Oberflächengewässern kann mit der Einleitung von erwärmtem Wasser, z. B. von versiegelten Oberflächen oder aus Rückhaltebecken stattfinden.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Der Bau von Einkaufszentren und deren Zufahrtsstraßen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) Beeinträchtiungen durch die Veränderung weiterer Standortverhältnisse zur Folge haben.

Hier zugeordnet sind auch veränderte Beschattungs-/Belichtungsverhältnisse aufgrund von morphologischen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Verschattung durch Gebäude, Wände, Gehölzpflanzungen etc.) oder aufgrund einer Freistellung von Flächen durch Beseitigung der Baum- und Strauchschicht, z. B. beim Anschnitt von Wäldern.

Hierzu zählen auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchtigkeit im bebauten bzw. versiegelten Bereich oder z. B. als mittelbare Folge der Anlage oder Beseitigung von Gewässern oder veränderter Lichtverhältnisse (vgl. auch Wirkfaktoren 3-2 od. 3-5).
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust führen.

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten ggf. im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr, durch offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, durch Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau von Einkaufszentren kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust zur Folge haben.

Die Tötung von Tieren (Vögel, Insekten, Amphibien) kann auf eine Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Glaswänden) zurückzuführen sein oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächte, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.

Eine Barrierewirkung kann einerseits durch große bebaute Flächen, massive Gebäudestrukturen, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (vegetationsfreie, versiegelte Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Faktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau von Einkaufszentren kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust zur Folge haben.

Den Belieferungs- und Öffnungszeiten der Einkaufszentren entspricht die tägliche Dauer des Verkehrsaufkommens aus Zuliefer-, Einkaufs- und Berufsverkehr.

Die Tötung von Tieren ist i. d. R. auf eine verkehrsbedingte Kollision mit Fahrzeugen zurückzuführen. Im Einzelfall können hier auch die Straßenunterhaltung (z. B. Winterdienst, Böschungspflege, Baumschnitt) eine Rolle spielen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine hohe Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung des Gebietes führen.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Beim Bau von Einkaufszentren kommt es während der Bauphase regelmäßig zur Verlärmung mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln durch Maschinen und Bauarbeiten.

Eine bedeutende Lärmquelle ist das über einen Großteil des Tages fortgesetzt hohe Verkehrsaufkommen bei Einkaufszentren (Zuliefer-, Einkaufs-, Berufsverkehr) innerhalb des Einkaufszentrums und auf den Zubringerstraßen. Lärm kann auch von möglicherweise lärmintensiven Lüftungs- und Kühlanlagen der Verkaufs- und Lagerhallen ausgehen.

Hinzu kommen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäudebestand und auf den Grün- und Straßenbegleitflächen.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Bau von Einkaufszentren und das tagsüber stattfindende Verkehrsaufkommen (Zuliefer-, Einkaufs-, Berufsverkehr, Fußgänger) innerhalb des Geländes und auf den Zubringerstraßen führen regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch visuelle Reizeinwirkung.

Auch durch die Pflege und Unterhaltungsarbeiten auf Grün- und Straßenbegleitflächen können optische Reizauslöser auftreten.

Während der Bauphase werden zumindest temporär auch baubedingte Störreize (durch Baustellenverkehr und -betrieb) hervorgerufen.

Anlagebedingt können Einkaufszentren durch strukturelle Störeffekte zu relevanten Beeinträchtigungen bei Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") führen.
5-3 Licht2 Beim Neubau von Einkaufszentren ist Licht als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

Lichtquellen sind in Einkaufszentren z. B. weithin sichtbare, angestrahlte Gebäude und (Innen-)Beleuchtungen von Verkaufsstätten; Leuchtreklame; Schmuckbeleuchtungen; Einbruchsschutz, Kfz -Beleuchtungen; Beleuchtungen von Straßen(-brücken), Plätzen und Haltestellen, Beleuchtungsanlagen in Grünflächen sowie das abgestrahlte, reflektierte, diffuse Licht. Von hoher Lichtstärke sind v. a. Flutlichtanlagen.

Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Beim Neubau von Einkaufszentren können Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor ggf. relevant sein.

Insbesondere im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt werden.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Aus dem Baubetrieb resultierende mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation ergeben sich aus dem Befahren mit schweren Fahrzeugen oder dem regelmäßigem Betreten durch Arbeitskräfte.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag.

Zu den relevanten Stickstoffverbindungen zählen z. B. Stickstoffoxide und Ammoniak. Stickstoffoxide sind überwiegend auf den Straßenverkehr sowie auf Feuerungsanlagen zurückzuführen und zählen zu den wichtigsten luftbürtigen anthropogenen Emissionen.

Auch auf bestehenden Zuwegungen kann es durch die höhere Frequentierung zu einer Zunahme von Stoffeinträgen kommen.

Ferner können sich in gärtnerisch intensiv gepflegten Grünanlagen humose, mit Nährstoffen angereicherte Gartenböden (Hortisole) herausbilden.
6-2 Organische Verbindungen1 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von organischen Verbindungen durch Verkehr, Feuerungsanlagen oder Entwässerungsanlagen.

In den Kraftstoffen und deren Verbrennungsprodukten finden sich verschiedene, z. T. flüchtige organische Verbindungen (z. B. Benzol; FCKW, wie Perchlorethen und polychlorierte Dioxine; polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Benzo[a]pyren), die als Emissionen (z. B. atmosphärisch, aquatisch) freigesetzt werden können.

Auf Siedlungs- und Verkehrsflächen deponierte PAK können über Entwässerungsanlagen in Gewässer gelangen und die verbreitet hohe Vorbelastung zusätzlich erhöhen.
6-3 Schwermetalle1 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle, v. a. durch Einträge in Gewässer.

Schadstoffquelle ist v. a. der Verkehr (Zulieferverkehr, Kunden, Berufsverkehr). In den Kraftstoffen sowie im Abrieb von Reifen und Bremsbelägen finden sich verschiedene Schwermetalle (z. B. Pb, Zn, Cu, Cr, Cd) in unterschiedlichen Mengenverhältnissen, die dann auch als Emissionen an Einkaufszentren und deren Zuwegung auftreten können.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz2 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Salzen.

Im Zuge des Winterdienstes bei Einkaufszentren und an den Zufahrtsstraßen kommt es regelmäßig zu Streusalzimmissionen, die in Boden und Gewässer gelangen können. Das Streusalz wird, wie bei Straßen, durch Altschnee, Spritzwasser, Sprühnebel, Stäube, Oberflächen- und Sicker-/Grundwasser, in die Umgebung eingetragen (Brod 1993). Die stärksten Einträge in den Boden sind im Spritzwasserbereich und an Lagerstätten für abgeschobenen Schnee zu erwarten.

Chloridlasten können durch Regenwasserbehandlungsanlagen nicht verringert werden (ifs 2018).
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)2 Beim Neubau von Einkaufszentren mit Nebenanlagen sind Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe u. Sedimente) als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

Baubedingt kann durch die Schaffung oder das Befahren offener, vegetationsarmer Freiflächen ein Staub- und Feinstaubeintrag in die Umgebung erfolgen.

Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder der Sedimentationsprozesse kommen.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.

Gebietsfremde Pflanzen- und Tierarten können (auch bei Einkaufszentren) z. B. von den Grünanlagen, dem Straßenbegleitgrün, Böschungsansaaten und Abfällen von Pflegemaßnahmen der Grünflächen aus in die Umgebung verbreitet werden (Hubo et al. 2007: 88). Landschaftsgärtnerisch gestaltete Grünflächen können Ausbreitungszentren für Neobiota sein. Etwa die Hälfte der heute invasiven Neophyten wurden ehemals als Zier- und Gartenpflanzen absichtlich in Gärten und Parks eingeführt (a. a. O.: 85,146).

Einen weiteren Pfad für gebietsfremde und auch invasive Arten kann der Einsatz von Baumaterialien oder deren Verpackungen darstellen (wie z. B. für den Asiatischen Laubholzbockkäfer aus Holzpaletten von Pflastersteinen dokumentiert, Hölling 2016).
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)1 Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.

Für die Zwecke der Grün- und Freiflächenunterhaltung in Einkaufszentren und der Straßenrandpflege steht eine Vielzahl (genehmigungspflichtiger) Fungizide, Herbizide, Insektizide, Molluskizide, Akarizide und Rodentizide zur Verfügung, die bei der Anwendung in +/- geringen Mengen in die Umgebung abgegeben werden können.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Blume, H.-P. (1998): Böden. In: Sukopp, H. & Wittig, R. (Hrsg.): 2., überarbeitete und ergänzte Auflage. Stadtökologie. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart - Jena - Lübeck - Ulm: 168-185.

Brod, H.-G. (1993): Langzeitwirkung von Streusalz auf die Umwelt. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe V. Verkehrstechnik V 2, 165 S.

Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung - Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage, C. F. Müller Verlag Heidelberg, 480 S.

Helbig, A. (2003): Das Stadtklima zwischen Wärmeinsel und Smogbelastung. In: Leibniz-Institut für Länderkunde (Hrsg.): Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland. Spektrum Verlag Heidelberg: 66-67.

Held, M., Hölker, F. & Jessel, B. (Hrsg.) (2013): Schutz der Nacht - Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft. BfN-Skripten 336, 189 S.

Hildmann, H. (2008): Klimaschutz braucht einen intakten Landschaftshaushalt. UVP-Report 22 (5): 229-233.

Hildmann, H. (2008): Klimaschutz braucht einen intakten Landschaftshaushalt. UVP-Report 22 (5): 229-233.

Hubo, C., Jumpertz, E., Krott, M., Nockemann, L., Steinmann, A. & Bräuer, I. (2007): Grundlagen für die Entwicklung einer nationalen Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten. BfN-Skripten 213.

Hubo, C., Jumpertz, E., Krott, M., Nockemann, L., Steinmann, A. & Bräuer, I. (2007): Grundlagen für die Entwicklung einer nationalen Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten. BfN-Skripten 213.

Hölling, D. (2016): Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Europa.

ifs - Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie (2018): Immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen. Gutachten im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Hannover. Bearbeiter: D. Grotehusmann & K. Kornmayer. April 2018. 50 S. + 8 Anlagen.

Schmid, H., Doppler, W., Heynen, D. & Rössler, M. (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2., überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach, 57 S.

Schmid, H., Waldburger, P. & Heynen, D. (2008): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. Licht als Vogelfalle. Schweizerische Vogelwarte Sempach: 38-39.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von