FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

15 Freizeit und Erholung >> Personen- / Material- Seilbahnen, Skilifte

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst insbesondere Gondelseilbahnen aller Größen, Sessel- und Schlepplifte und Förderbänder im Ganzjahres- oder Saisonbetrieb sowie Materialseilbahnen.

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Fundamente, Masten, Trag- und Zugseile sowie Tal- und Bergstationen (ggf. mit Sanitäranlagen).

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Seilzugtrassen, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Neben der direkten Wirkung sollten auch indirekte Wirkungen infolge der Erschließung berücksichtigt werden.

Für Anlage/Ausbau von Skiabfahrten und Beschneiungs-Einrichtungen siehe Projekttyp "Skipiste".

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Überbauung/Versiegelung von Flächen.

Versiegelung findet v. a. beim Bau von Fundamenten für Liftmasten, Liftstationen und Förderbänder statt.

Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Materiallagerplätze und Maschinenabstellplätze (s. auch unter Bemerkung).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Beim Neu- und Ausbau von Liftanlagen wird regelmäßig die Vegetationsdecke teilweise oder vollständig entfernt (z. B. Baufeldfreimachung, Entfernung von Bäumen/Sträuchern auf der Lifttrasse).

Bei der Anlage von Schleppliften und Förderbändern kann es im Bereich der Lifttrasse zu weiteren relevanten Veränderungen der Biotopstrukturen kommen. Diese resultieren u. a. aus Planierung, Trockenlegung von Feuchtflächen und Verrohrung/Verbauung/Begradigung von Gewässern.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ggf. relevant.

Weitere Veränderungen der Vegetations-/Biotopstrukturen auf Schlepplift-Trassen ergeben sich ggf. betriebsbedingt sukzessive z. B. durch Beschneiung und Präparation (s. Projekttyp "Skipiste").
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik.

Insbesondere auf Schlepplift-Trassen führen Präparation und Kunstschnee-Einsatz häufig zu einer Veränderung der Vegetationsperiode und Pflanzenphänologie (s. Projekttyp "Skipiste").
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes.

Bei der Errichtung von Lift-Trassen kommt es u. a. durch den Bau von Fundamenten und Gebäuden zu Auftrag, Abtrag, Umschichtungen und Bodenverdichtung.

Bei Schlepplift-Trassen können u. a. Planierung, Präparierung und Beschneiung zu einer Veränderung der Bodenverhältnisse führen (s. Projekttyp "Skipiste").
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Neu- oder Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.

Bei Schlepplift-Trassen kann u. a. die Planierung zu einer relevanten Veränderung der morphologischen Verhältnisse führen (s. Projekttyp "Skipiste").
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse.

Hierzu gehören u. a. Verrohrung, Verbauung und Begradigung von Gewässern sowie Drainierung, Planierung, Präparation und Beschneiung von Schlepplift-Trassen (s. Projekttyp "Skipiste").
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der Temperaturverhältnisse.

Auf Schlepplift-Trassen kann die Verdichtung des Schnees zu Veränderungen der Bodentemperatur führen (s. Projekttyp "Skipiste").

Infolge von Rodungen oder Geländearbeiten können relevante Veränderungen des Kleinklimas (Kaltluft) auftreten.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von klimarelevanten Standortfaktoren.

Hierzu gehören z. B. die Belichtung durch Baumfällungen in der Lifttrasse oder die Beschattung durch Gebäude. Dies kann zu einer Veränderung der Artzusammensetzung und zur Meidung von Bereichen führen (z. B. in Bezug auf Tagfalter, Reptilien), die ggf. relevant ist.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten bei Neu-/Ausbau von Liftanlagen u. a. im Zuge der Baufeld-Freimachung bzw. -räumung und ggf. bei der Planierung von Schlepplift-Trassen auf (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.).

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können zudem durch Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Krananlagen entstehen.

Auch hydrologische Veränderungen (vgl. Wirkfaktor 3-3) führen ggf. zu Barrierewirkung und Individuenverlust (z. B. Trockenfallen/Legen von Gewässern/Feuchtflächen).
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität2 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Dies liegt v. a. an der Kollisionsgefahr für Vögel (z. B. Birk- und Auerhuhn), die von Liftmasten, Trag- und Zugseilen ausgeht (vgl. z. B. Buffet & Dumont-Dayot 2013).

Fallenwirkungen können von Schächten und Gruben ausgehen, die ggf. Bestandteil von Berg- und Talstationen sind. Barrieren können auch bei der Querung von Gewässern (z. B. Verrohrung) entstehen.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung ist v. a. auf Störwirkungen zurückzuführen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung der Liftanlage bzw. der angrenzenden Bereiche führen.

Auch hydrologische Veränderungen durch die Beschneiung von Schlepplift-Trassen führen ggf. zu Barrierewirkung und Individuenverlust (z. B. Trockenfallen von Gewässern/Feuchtflächen, wartungsbedingtes Ablassen von Schneiteichen, vgl. Projekttyp "Skipiste").

Im Einzelfall kann auch die Unterhaltung der Liftanlagen (z. B. Baumschnitt zur Freihaltung der Trasse) eine Rolle spielen.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Neu- und Ausbau von Liftanlagen treten in der Bauphase akustische Reize auf (auch mit hohen Spitzenlärmpegeln z. B. durch Sprengen, Rammen), die ggf. relevant sind.

Durch den Betrieb der Liftanlagen entstehen Schallemissionen (v. a. an Stützen, Liftstationen), die ggf. relevant sind.

Im Umfeld von Liftanlagen treten akustische Reize durch Nutzer und ggf. Pistenpräparation (bei Schlepplift-Trassen) auf. Hinzu kommen temporäre Lärmbelastungen durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Freihaltung der Lifttrasse).

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize.

Beim Aus-und Neubau von Liftanlagen treten in der Bauphase optische Reize auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei Liftanlagen optische Reize durch Nutzung und Unterhaltungsmaßnahmen auf (v. a. Personen, Hunde, Fahrzeuge), die für sensible Arten regelmäßig relevant sind.

Durch die Anlage einer Aufstiegshilfe werden indirekt auch die Besucherzahlen eines Gebietes und damit die Störung im Raum erhöht (vgl. auch Projekttypen "Skipiste", "Wanderwege" und "Sportparcours" (Mountainbiking)).
5-3 Licht1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Lichtemissionen treten ggf. während des Aus-/Neubaus von Liftanlagen im Rahmen der Bautätigkeit auf.

Betriebsbedingte Lichtemissionen treten bei Liftanlagen ggf. durch Beleuchtung der Liftanlage auf (v. a. Skianlagen mit Nachtbetrieb). Bei Schleppliften finden Lichtemissionen ggf. bei der Präparierung und Beschneiung der Lifttrasse statt.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.

Erschütterungen/Vibrationen können baubedingt temporär auftreten, wenn schwere Maschinen oder spezielle Verfahren eingesetzt werden (bspw. Planierung der Lifttrassen, Sprengungen, Verdichtung von Zuwegung durch Vibrationswalzen).
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Durch die Präparation der Lifttrasse und den Skibetrieb wird bei Schleppliften ggf. die Vegetation geschädigt (vgl. Projekttyp "Skipiste").

In der Bewertung sollte berücksichtigt werden, dass durch die Anlage einer Aufstiegshilfe indirekt auch die Besucherzahlen eines Gebietes und damit die Belastung erhöht werden kann (vgl. auch Projekttypen "Skipiste", "Wanderwege" und "Sportparcours").
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag.

Dezentrale Abwasserbehandlungsanlagen (z. B. Sanitäranlage an Bergstation) können als möglicher Projektbestandteil zu Nährstoffeinträgen in Gewässer führen (s. Projekttyp "Abwasserbehandlung/Abwassereinleitung").

V. a. bei Schlepplift-Trassen kann es zu Nährstoffeintrag kommen (z. B. Düngung zur Wiederbegrünung), die ggf. relevant sind (s. Projekttyp "Skipiste").

In Kombination mit erhöhter Wasserverfügbarkeit (vgl. Wirkfaktor 3-3) können die im Beschneiungs-Wasser (auch ohne Zusätze) enthaltenen Nährstoffe (z. B. NH4+, NO3-) zur Veränderung der Artzusammensetzung führen (s. Projekttyp "Skipiste").
6-2 Organische Verbindungen1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt im Betrieb ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag organischer Verbindungen (Abfälle, Betriebsmittel, Abgase).
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Salzeintrag.

In Kombination mit erhöhter Wasserverfügbarkeit (vgl. Wirkfaktor 3-3) kann der Eintrag von im Beschneiungs-Wasser (auch ohne Zusätze) enthaltenen Salzen (z. B. Ca2+, Mg2+, Na+, K+, Cl-, SO42-) zur Veränderung der Artzusammensetzung führen (s. Projekttyp "Skipiste").
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.

Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen kann zu Erosion und damit zu Sedimenteinträgen in Gewässer und Akkumulation am Hangfuß führen. Auslöser können u. a. Waldrodung für die Lifttrasse (insbes. Schutzwald) und Planierung von Schlepplift-Trassen sein (s. Projekttyp "Skipiste").
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Abfällen.

Im Bereich von Liftanlagen werden durch die Nutzer häufig Abfälle eingetragen, die ggf. zu Beeinträchtigungen führen (RMA et al. 2017).
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.

Auf Schlepplift-Trassen können sich gebietsfremde Arten/Genotypen durch Wiederbegrünung und veränderte Standortbedingungen (v. a. durch Planierung, Beschneiung) ausbreiten (s. Projekttyp "Skipiste"). Ab dem 1. Mai 2020 dürfen ohne Genehmigung keine gebietsfremden Arten zur Wiederbegrünung mehr verwendet werden (§ 40 Abs. 4 BNatSchG).
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Buffet, N. & Dumont-Dayot, E. (2013): Bird Collisions with Overhead Ski-Cables: A Reducible Source of Mortality. In: Rixen, C & Rolando, A.: The Impacts of Skiing and Related Winter Recreational Activities on Mountain Environments, Sharjah, U.A.E.; Oak Park, USA; Bussum, The Netherlands, Bentham: 155-183.

FÖA Landschaftsplanung (2011): Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr. Ausgabe 2011 (Entwurf, Stand Okt. 2011). Auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.256/2004/LR "Quantifizierung und Bewältigung verkehrsbedingter Trennwirkungen auf Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie, hier Fledermauspopulationen" des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Bearb. J. Lüttmann, R. Heuser, W. Zachay (FÖA Landschaftsplanung GmbH) unter Mitarbeit von M. Fuhrmann (Beratungsgesellschaft NATUR GbR), T. Hellenbroich, G. Kerth (Univ. Greifswald), B. Siemers (Max Planck Institute für Ornithologie). Hrsg. Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), 108 S.

Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung - Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage, C. F. Müller Verlag Heidelberg, 480 S.

Held, M., Hölker, F. & Jessel, B. (Hrsg.) (2013): Schutz der Nacht - Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft. BfN-Skripten 336, 189 S.

Ressourcen Management Agentur (RMA), Österreichischer Alpenverein (ÖAV), ÖAV Sektion Edelweiss Wien, [science:talk] Institut für Verkehrssystemplanung (2017): Projekt Alpen Littering - Entwicklung einer regional replizierbaren Strategie zur Vermeidung von Littering in den alpinen Regionen Österreichs (Gesamtbericht) (Vers. 1.0). 224 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von