FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

15 Freizeit und Erholung >> Wassersportanlagen

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst die Anlage von Wassersportanlagen aller Art, soweit sie nicht (z. B. als Yachthafen) unter "sonstige Anleger an Gewässern" in der Gruppe "Wasserstraßen" fallen oder Schwimmbäder sind (Hallen- oder Freibäder - siehe Projekttypen "Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze" und "Geschlossene Freizeitanlagen".

Zum Projekttyp zählen u. a. Badeanlagen an natürlichen und künstlichen Gewässern, Anlagen zur Nutzung von Jet-Skis und Motorbooten zum Ziehen von Wasserski, Nutzung von Kanus, Tretbooten, Standup-Paddling-(SUP)-Booten und Gummibooten, Bestandteile eines Wasserseilgartens, Sprungtürme sowie Wasserski- und Wakeboardanlagen.

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Stege, Versorgungsbauten (z. B. Kioske, Umkleidekabinen, Sanitäranlagen, Betriebsgebäude), Liegewiesen, Bestandteile von Wasserskiliften (Stützen mit Auslegern, Zugseile, Startstelle) und die Anlage künstlicher Badeinseln und Badestrände (Kies, Sand).

Parkplätze werden gesondert im Projektsteckbrief "Park- und Rastanlagen" behandelt.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Bagger- und Klappstellen, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Zu den möglichen betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen zählen insbesondere Besucher, An- und Abreiseverkehr sowie die Instandhaltung bzw. Unterhaltung der (Grün-)Flächen.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung von Flächen.

Versiegelung tritt hauptsächlich beim Bau von Versorgungsbauten und Anlagen (z. B. Fundamente für Stützen bei Wasserskianlagen) auf.

Hinzu kommen ggf. baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Materiallagerplätze und Maschinenabstellplätze (s. auch unter Bemerkung).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Beim Bau von Versorgungsbauten wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig entfernt (Baufeldfreimachung). Zudem wird ggf. die Vegetation im Bereich von Liegewiesen und Stränden zurückgeschnitten/entfernt. Auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung (z. B. Grüngestaltung) führen lokal zu einer veränderten Pflanzendecke. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wassersportanlagen (z. B. Mahd, Baumrückschnitt).

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation regelmäßig relevant. Beispielsweise führt die Mahd von Wasserpflanzen (Entkrautung) zum Verlust von Versteckmöglichkeiten und Laichhabitaten und zur Veränderung der Artzusammensetzung der Wasserpflanzen-Gesellschaft (UfZ 2017: 11f.). Wird die Gewässersohle oder -struktur verändert (z. B. Startstellen von Wasserskiliften, Anlage künstlicher Badestrände) kommt es zudem zur Entfernung benthischer Besiedlung und zur Veränderung von Habitatstrukturen (siehe auch Projekttyp "Baggerungen in Gewässern").
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik.

Das Freihalten von Badestellen und Badebereichen (z. B. Entfernung von Schilf, Mahd von Wasserpflanzen) kann zu einer künstlichen Offenhaltung des Gewässers führen. Dadurch gehen Laichhabitate verloren (NLWKN 2010). Außerdem wird die Entwicklung von Bruchwald aufgrund des Verlustes von Röhrichtbeständen verhindert.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Zu Beeinträchtigungen kann es durch bauliche Maßnahmen an Land (z. B. Anlage von Liegewiesen), im Wasser (z. B. Setzen von Fundamenten für Wasserskilifte) oder im Uferbereich (z. B. Ufermodellierung) kommen.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.

Zu Beeinträchtigungen kann es durch bauliche Maßnahmen an Land (z. B. Anlage von Liegewiesen), im Wasser (z. B. Setzen von Fundamenten für Wasserskilifte) oder im Uferbereich (z. B. Ufermodellierung) kommen.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse.

V. a. durch bauliche Maßnahmen im Gewässer oder im Uferbereich kann es zu Veränderungen von Wasserständen, Wasserspiegellagen, Überschwemmungshäufigkeiten, Wassertiefen sowie in Tidebereichen zu Veränderungen der Tidedynamik kommen.

Entkrautungsmaßnahmen (z. B. von Armleuchteralgen) können eine Strömungsberuhigung verhindern, was wiederum Auswirkungen auf die Hydrodynamik haben kann (Müller o. J.). Je nach Befestigungsgrad der Ufer, z. B. bei betonierten Anlageflächen, kommt es zur Wellenreflexion (anstatt Streuung der Wellenenergie), wodurch sich die Strömung im Gewässer erhöhen kann (Ostendorp 2014).
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse.

Die Entfernung von Wasserpflanzen (Makrophyten, Phytobenthos) verringert ggf. die Selbstreinigung empfindlicher Gewässer, da die Sauerstoffproduktion vermindert wird.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Individuenverlust bei Tier- und Pflanzenarten können beim Bau von Wassersportanlagen im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch den Baustellenbetrieb (z. B. Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten) entstehen.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Vögeln ist u. a. auf eine Kollision mit Gebäuden (z. B. Glaswände) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Schächte, Gruben) nicht mehr entkommen können und darin verenden. Auch Uferverbauungen/-befestigungen (z. B. Spundwände) können für semiaquatische Arten als Barriere wirken und zu einem erheblichen Mortalitätsrisiko z. B. für Wasserspitzmaus, Ringelnatter und anderer Arten führen (Ostendorp 2014).

Bei Wasserskiliften besteht zudem ein erhöhtes Vogelschlagrisiko durch Umlaufseile und die Abspannseile der Liftstützen.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Betriebsbedingter Individuenverlust ist v. a. auf die Unterhaltung der Wassersportanlagen zurückzuführen. Beispielsweise kann es bei der Mahd von Wasserpflanzen zur Entfernung/Verletzung/Tötung von anhaftenden Tierindividuen und Laich kommen (UfZ 2017: 12). Außerdem kann es hierbei zum Verlust seltener Makrophyten und ggf. von deren Vorkommen abhängiger Nahrungsspezialisten kommen.

Die Freihaltung der Uferzonen durch Entfernung der Ufervegetation kann ebenfalls zur Tötung von Individuen führen (z. B. junge Amphibien, Larven).

Die Nutzung der Gewässer durch die Beladung sowie das Ein- und Ausbooten von Kanus kann zur Tötung von Libellenlarven führen. Das regelmäßige Befahren mit Booten selbst kann an seichten Ufern aufgrund der direkten Nähe zur Bodenoberfläche durch Schrammen zur Vernichtung von Laichhabitaten und zur Verletzung/Tötung von Insektenlarven führen (Sternberg & Buchwald 2000: 325).

Durch ihre Störwirkung (vgl. Wirkfaktorgruppe 5) können Wassersportanlagen als Barrieren wirken.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Bei der Anlage von Wassersportanlagen treten in der Bauphase, z. B. durch Geländemodellierung und Bau von Gebäuden, akustische Reize auf, die ggf. relevant sind.

Im Umfeld von Wassersportanlagen kommt es betriebsbedingt zu akustischen Reizen (Nutzer, Sportgeräte), die für sensible Arten (v. a. Wasservögel während Brut, Rast und Mauser) ggf. relevant sind. Hinzu kommen temporäre Lärmbelastungen durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege).

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).

Für Fische kann der Dauerlärmpegel, v. a. bei häufigem Einsatz von Jetski oder Motorbooten (Wasserski), ggf. zu Beeinträchtigungen führen (Simpson et al. 2016).

Die mögliche verstärkte Nutzung angrenzender Gebiete (z. B. Wander-/Spazierwege, Zufahrtsstraßen, Parkplätze) ist ebenfalls zu berücksichtigen.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Aus- und Neubau von Wassersportanlagen treten in der Bauphase durch den Baustellenbetrieb regelmäßig optische Reize auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei Wassersportanlagen zudem optische Reize durch Nutzung und Unterhaltungsmaßnahmen auf (v. a. Personen, Hunde), die für sensible Arten regelmäßig relevant sind. Insbesondere für Wasservögel während Brut, Rast und Mauser können diese Störungen zu Beeinträchtigungen, wie Brutaufgabe und Habitatverlust führen (AUbE 2004: 35ff.).
5-3 Licht1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Beim Aus- und Neubau von Wassersportanlagen treten in der Bauphase ggf. Lichtemissionen auf (Fahrzeugbeleuchtung, Baustellenbeleuchtung), die ggf. relevant sind.

Bei beleuchteten Wassersportanlagen (z. B. Wasserskiliften) treten betriebsbedingte Lichtemissionen (Beleuchtung der Anlage, Werbung) ggf. als relevanter Wirkfaktor auf.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.

Erschütterungen/Vibrationen können baubedingt temporär auftreten, wenn schwere Maschinen oder spezielle Verfahren eingesetzt werden (bspw. Verdichtung durch Vibrationswalzen, Einrammen von Spundwänden zur Uferbefestigung, Grönemeyer 2005).
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren u. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Betriebsbedingt treten auf Wassersportanlagen (v. a. Grünanlagen) und in der näheren Umgebung häufig mechanische Einwirkungen in Form von Tritt auf, die bei wenig tritttoleranten Lebensraumtypen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können. Hierzu gehören die Schädigung der Ufervegetation (auch durch inoffizielle Wege und Badestellen) und Veränderungen der Gewässersohle und Vegetation im Badebereich. Zudem können Trittschäden im Uferbereich durch die Mahd von Gewässerpflanzen auftreten (v. a. (Ab-)Transport des Mähgeräts, Bergung des Mähguts).

Durch die Nutzung des Gewässers durch Wasserski- und Wakeboardfahrer, aber auch durch Jetskis, kann es zur Erhöhung des Wellengangs kommen. Durch verbaute Ufer kann es zur Wellenreflexion kommen. Dies kann nicht nur zu unmittelbaren Uferschädigungen, sondern auch zu Veränderungen etwas weiter entfernter Uferabschnitte führen (Ostendorp 2014).
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Stickstoff und Phosphateinträge.

Bei der Nutzung von Jet-Skis oder Motorbooten (Ziehen der Wasserski-/Wakeboardfahrer) kommt es unter ungünstigen Umständen zu erhöhten Stickoxideinträgen. Die Nutzung des Gewässers durch Badegäste und Wassersportler kann zum erhöhten Eintrag von Urin führen (MUEEF o. J.). Das kann eine Erhöhung der Nährstoffgehalte und damit eine Förderung der Algenblüte zur Folge haben.
6-2 Organische Verbindungen1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.

Beim Einsatz von Jetskis oder Motorbooten zum Ziehen von Wasserski- oder Wakeboardfahrern kommt es ggf. zu Treibstoff-Tropfverlusten und damit zum Eintrag von organischen Kohlenwasserstoffen.
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.

Baubedingt kann es zu temporären Staubemissionen kommen (z. B. Kies-/Schotterausbringung), die ggf. relevant sind. Bei Bauarbeiten an und in Gewässern (z. B. Ufermodellierung) kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen, die ggf. relevant sind (ARSU & NWP 2008).

Verwirbelungen der Sedimenteinträge (sog. Treibmudde, z. B. durch Wind, aber auch Freizeitnutzung) führen außerdem ggf. zur anhaltenden Trübung des Gewässers und evtl. zur Resuspension von Phosphorverbindungen und damit zur internen Düngung des Sees. Dies wiederum fördert eine Eutrophierung (NLWKN 2010).
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe1 Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch endokrin wirkende Stoffe.

Die Nutzung der Ufer als Liegewiese kann zu einem Eintrag von Müll und Abfall in die Umgebung und ins Gewässer führen (RMA et al. 2017: 35) und dadurch die Gewässerchemie beeinflussen. Zersetzt sich Plastik, kann es zur Freisetzung von Bisphenol A oder Phtalaten kommen, die sich in der Nahrungskette anreichern und als endokrine Disruptoren wirken (NABU 2016). So können bei Bisphenol A aufgrund der Ähnlichkeit zum weiblichen Sexualhormon Östrogen Fische und Frösche verweiblichen, es zu einer Fehlbildung der Fortpflanzungsorgane bei Vögeln und Fischen oder zu einem verzögerten Schlupf bei Insekten kommen (Mohaupt et al. 2010). Ähnliche Wirkungen können auch Phtalate haben.

Die Nutzung des Gewässers durch Badegäste und Wassersportler kann nicht nur zum erhöhten Eintrag von Urin führen (s. Wirkfaktor 6-1), sondern auch damit verbunden zum Eintrag der Wirkstoffe der Anti-Baby-Pille. Gerade in kleineren Gewässern kann dies zu hormonellen Auswirkungen auf Organismen (z. B. Fische) führen (Rögener 2012).
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Akademie für Umweltforschung und -bildung in Europa e. V. (AUbE) (Hrsg.) (2004): Wassersport im Einklang mit der Natur - Praxisleitfaden für Wassersportler & Naturschützer. Bielefeld, 65 S.

ARSU GmbH & NWP Planungsgesellschaft mbH (2008): Errichtung eines Steinkohlekraftwerks am Standort Brunsbüttel Kreis Dithmarschen - FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Im Auftrag der Electrabel Kraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co KG, 256 S.

Grönemeyer, K. (2005): Baupraktische Hinweise zur Ausführung von Spundwandbauwerken. BAW-Kolloquium 22.09.2005, 28 S.

Gutowski, A., Meyer, K. van de, Hofmann, G. & Doege, A. (2011): Makrophyten und Phytobenthos. Indikatoren für den ökologischen Gewässerzustand. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG), 188 S.

Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UfZ) (Hrsg.) (2017): Wasserpflanzenmanagement Projekt AquaMak. 84 S.

Imhof, H. K., Ivleva, N. P., Schmid, J., Niessner, R. & Laforsch, C. (2013): Contamination of beach sediments of a subalpine lake with microplastic particles. Correspondence 23 (19): 867-868.

Imhof, H. K., Ivleva, N. P., Schmid, J., Niessner, R. & Laforsch, C. (2013): Supplemental information: Beyond the ocean: Contamination of beach sediments of a subalpine lake with microplastic particles. 15. S

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) (o. J.): Ursachen und Begrenzung der Eutrophierung stehender Gewässer.

Mohaupt, V., Rechenberg, J., Richter, S., Schulz, D. & Wolter, R. (2010): Gewässerschutz mit der Landwirtschaft. Umweltbundesamt, 37 S.

Müller, W. (o. J.): Problem Verschlammung.

NABU (2016): Müllkippe Meer. Plastik und seine tödlichen Folgen.

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) (2010): Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer. Teil B: Stillgewässer. Empfehlungen zu Auswahl, Prioritätensetzung und Umsetzung von Maßnahmen zur Entwicklung der großen Seen in Niedersachsen. 177 S.

Offenberger, M. (2019): Bundesweites Monitoring belegt hohe Pestizidbelastung von Kleingewässern. Landschaftsplanung und -pflege 41 (1): 169-170.

Ostendorp, W. (2014): Ökologische Auswirkungen von Ufermauern und Uferaufschüttungen am Bodensee-Untersee: Ergebnisse einer Expertenumfrage. Mitteilungen der Thurgauischen Naturforschenden Gesellschaft 67: 85-105.

Ressourcen Management Agentur (RMA), Österreichischer Alpenverein (ÖAV), ÖAV Sektion Edelweiss Wien, [science:talk] Institut für Verkehrssystemplanung (2017): Projekt Alpen Littering - Entwicklung einer regional replizierbaren Strategie zur Vermeidung von Littering in den alpinen Regionen Österreichs (Gesamtbericht) (Vers. 1.0). 224 S.

Rögener, W. (2012): Wasserverschmutzung. Antibabypille im Fluss.

Simpson, S. D., Radford, A. N., Nedlec, S. L., Ferrari, M. & Chivers, D. P. (2016): Anthropogenic noise increases fish mortality by predation. Nature Communications 7, Artikel Nummer 10544 (2016).

Sternberg, K. & Buchwald, R. (2000): Die Libellen Baden-Württembergs. Bd. 2, Ulmer, 712 S.

Umweltbundesamt (UBA) (2019): Makrophyten.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von