FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst z. B. die Anlage von Sportplätzen, Golf- oder Reitanlagen und weitere Anlagen mit Freiflächen, die dem terrestrischen Sport oder Freizeitvergnügen dienen und keine eigene Darstellung in FFH-VP-Info haben. Zu geschlossenen Freizeitanlagen siehe Gruppe 14.

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. die Sportflächen, begleitende Grünflächen, Wege und Zuwege, Zuschauerbereiche und Versorgungsbauten; außerdem ggf. Beleuchtungsanlagen, Einzäunungen, Entwässerungseinrichtungen, Stromversorgung etc.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Für Parkplätze siehe Projekttyp "Park- und Rastanlagen". Für die Anlage von Gewässern (z. B. auf Golfplätzen) siehe auch Projekttyp "Anlage/Erweiterung von Stillgewässern". Für Zu- und Abwasseranlagen siehe Projekttypen "Grundwasserentnahme", "Oberflächenwassereinleitung" und ggf. "Abwasserbehandlung/Abwassereinleitung", wenn eine dezentrale Abwasseraufbereitungsanlage Teil des Projekts ist.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung von Flächen.

Versiegelung findet v. a. beim Bau von Gebäuden, Parkplätzen und Wegen statt (vgl. auch Projekttypen "Wirtschaftswege" und "Park- und Rastplätze"). Sportplätze können abhängig von der Befestigung voll- oder teilversiegelt sein.

Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Materiallagerplätze und Maschinenabstellplätze (s. auch unter Bemerkung).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Beim Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen wird regelmäßig die Vegetationsdecke teilweise oder vollständig entfernt (z. B. Baufeldfreimachung, Entfernung von Bäumen und Sträuchern).

Auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung (z. B. Grüngestaltung) führen lokal zu einer veränderten Pflanzendecke. Dies führt insbesondere beim Bau von Rasen- und Golfplätzen zum völligen Verlust des LRT, wenn Rasenflächen modelliert und neu eingesät werden.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation regelmäßig relevant.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Freizeit- und Sportanlagen (z. B. Vegetationsrückschnitt und Mahd). Relevant ist auch die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Gehölzbeständen.

Außerdem kommt es ggf. zu Veränderungen der Vegetations-/Biotopstrukturen durch veränderte Standortfaktoren (z. B. hydrologische/hydrodynamische oder Temperatur-Verhältnisse) oder verändertes Management (z. B. Mahd, Beweidung, Düngung).
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik.

Verändertes Management (z. B. Mahd, Beweidung, Düngung) oder veränderte Standortfaktoren (z. B. hydrologische/hydrodynamische oder Temperatur-Verhältnisse) können insbesondere auch auf nicht bereits durch Flächenverluste betroffenen Neben- oder benachbarten Flächen zu Einschränkungen der charakteristischen Dynamik führen.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege.

Zu einer kurzzeitigen Nutzungsaufgabe kann es insbesondere aufgrund bauprozessbedingter Sperrungen oder Barrieren kommen. Diese können zu einer erschwerten Zugänglichkeit von Flächen und somit zu einer temporären Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen führen.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Der Neu- oder Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Dies resultiert u. a. aus Geländemodellierungen und Oberbodenabtrag (z. B. bei Golfplätzen, Sportplätzen).

Baubedingt tritt Verdichtung im Baufeld regelmäßig auf und führt ggf. zu relevanten Beeinträchtigungen.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.

Insbesondere Geländemodellierung (z. B. Einebnung, Modellierung von Golfplätzen) führt zu relevanten Veränderungen.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserständen, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnissen oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.

Insbesondere Geländemodellierungen und Wasserbaumaßnahmen (z. B. Uferbau, Sohlbefestigung, Aufstau, Vertiefungen, Verkürzungen, Verlegungen oder die Neuanlage künstlicher Gewässer) können zu Veränderungen hydrologischer Verhältnisse führen, die ggf. relevant sind.

Anlagebedingt können Baukörper oder Baugrubenumschließungen einen andauernden Aufstau, Umleitungen oder Absenkungen von Grundwasser bewirken. Beim Bauen im Grundwasser kann es baubedingt zu einer vorübergehenden Entnahme und Absenkung von Grundwasser kommen.

Mittelbar kann die Entnahme von Wasser aus Gewässern oder Grundwasser zur Bewässerung von Grünflächen zu einer Veränderung der hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse führen.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrochemischer Verhältnisse.

Dies geschieht u. a. durch bau- oder betriebsbedingte Einleitungen von Wasser mit einer anderen Beschaffenheit in Oberflächenwasser. Relevant sind hier ggf. auch Belastungen mit Nähr- und Schwebstoffen, Pestiziden und Schwermetallen (vgl. Wirkfaktoren 6-1, 6-6).
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der Temperaturverhältnisse.

Die Schaffung einer vegetationslosen Freifläche führt zu einer Veränderung der Temperaturverhältnisse (z. B. durch Freistellung, Aufheizen von Flächen), die ggf. relevant ist.

Mögliche Temperaturveränderungen (z. B. durch Freistellung, Beschattung, Einleitung erwärmten Oberflächenwassers) können zudem bei Gewässern relevant sein.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderung klimarelevanter Faktoren.

Die Schaffung einer vegetationslosen Freifläche kann zu einer Veränderung der Wind- und Luftfeuchteverhältnisse führen, die ggf. relevant ist. Dies gilt auch für Veränderungen mikroklimatischer Verhältnisse durch Schneisen oder Freistellungen in vormals geschlossenen Gehölzbeständen.

Die Beschattung durch Pflanzungen und Bauten kann zu einer Veränderung der Artzusammensetzung und zur Meidung von Bereichen führen, die ggf. relevant ist.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten beim Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Tieren ist u. a. auf eine Kollision mit Gebäuden (z. B. Glaswände, Vogelschutzwarte Sempach 2020) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Schächte, Gruben) nicht mehr entkommen können und darin verenden.

Zusätzlich wirken insbesondere asphaltierte Flächen als Wärme-, Kälte- und Beutefalle für am Boden lebende Kleintiere. Tendenziell steigt die Beeinträchtigung mit höherer Befestigung (GfL 2000).

Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann durch die veränderten standörtlichen, mikroklimatischen oder strukturellen Bedingungen, z. B. solare Aufheizung, relative Offenheit, Strukturfreiheit und dem Verlust von Offenlandstrukturen ("Kulissenflüchter", vgl. Wirkfaktor 5-2,) hervorgerufen werden.

Barrieren können auch bei der Querung von Gewässern z. B. durch Verrohrung entstehen.

Andererseits können natur- und umweltfreundlich angelegte Anlagen insbesondere in intensiv genutzter Agrarlandschaft zu einer Erhöhung der Biodiversität und zur Schaffung von Korridoren führen. Beispielsweise können die Flächen zwischen den Spielbahnen bei Golfplätzen, die ca. 50 Prozent der Gesamtfläche ausmachen, durch gezieltes Biotopmanagement aufgewertet werden (BWGV 2020).
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Tieren ist i. d. R. auf die Unterhaltung der Freizeit- und Sportanlagen (z. B. Grünanlagenpflege, Verkehrssicherung) zurückzuführen. Grünflächen werden z. T. sehr häufig gemäht (z. B. Golfplatz-Spielflächen bis zu 1 x pro Tag). Im Einzelfall kann hier auch die Kollision mit Fahrzeugen (u. a. Unterhaltungsmaßnahmen, Zufahrtsverkehr, Verkehr auf den Flächen) eine Rolle spielen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine erhöhte Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung von Freizeit- und Sportanlagen bzw. der angrenzenden Bereiche führen.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen treten in der Bauphase akustische Reize auf (auch mit hohen Spitzenlärmpegeln z. B. durch Sprengen, Rammen), die ggf. relevant sind.

Im Umfeld von Freizeit- und Sportanlagen kommt es betriebsbedingt zu akustischen Reizen (Personen, Fahrzeuge), die für sensible Arten ggf. relevant sind. Hinzu kommen temporäre Lärmbelastungen durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege).

Eine mögliche verstärkte (Freizeit-)Nutzung angrenzender Gebiete, z. B. bei Reitanlagen oder durch die Erschließungswirkung von Parkplätzen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen treten in der Bauphase regelmäßig optische Reize durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei Freizeit- und Sportanlagen zudem optische Reize durch Nutzung und Unterhaltungsmaßnahmen auf (v. a. Personen, Fahrzeuge), die für sensible Arten regelmäßig relevant sind.

Eine mögliche verstärkte (Freizeit-)Nutzung angrenzender Gebiete, z. B. bei Reitanlagen oder durch die Erschließungswirkung von Parkplätzen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen, hier z. B. von Baumpflanzungen, Tribünen und Versorgungsgebäuden.
5-3 Licht1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Beim Aus- und Neubau von Freizeit- und Sportanlagen können in der Bauphase Lichtemissionen auftreten (Fahrzeugbeleuchtung, Baustellenbeleuchtung), die ggf. relevant sind.

Bei Freizeit- und Sportanlagen treten anlage- und betriebsbedingte Lichtemissionen ggf. als relevanter Wirkfaktor auf, wenn die Anlage selbst (Wege, Gebäude, Parkplätze etc.) oder Werbeeinrichtungen beleuchtet werden.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.

Erschütterungen/Vibrationen können baubedingt temporär auftreten, wenn schwere Maschinen oder spezielle Verfahren eingesetzt werden (bspw. Verdichtung durch Vibrationswalzen, Sprengungen), und sind ggf. relevant.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren ggf. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Betriebsbedingt treten ggf. mechanische Einwirkungen in Form von Tritt auf, die bei wenig tritttoleranten Arten und Lebensraumtypen zu Beeinträchtigungen führen können.

Beeinträchtigungen gehen von Besuchern oder Sporttreibenden aus (v. a. auf Grünflächen), können aber auch durch Tiere (z. B. Beweidungsflächen bei Reiterhof) hervorgerufen werden.

Eine mögliche verstärkte (Freizeit-)Nutzung angrenzender Gebiete, z. B. durch die Erschließungswirkung von Parkplätzen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag.

Nährstoffe werden v. a. durch die Düngung von Grünanlagen eingetragen (Beispiel Fußballplätze: 200 - 250 kg N/ha/a, DFB 2017: 97).

Außerdem kann die Tierhaltung bei Reitanlagen auf Weiden und ggf. auch konzentriert an Lagerstellen von Mist zu Nährstoffeintrag führen. Dies kann für stickstoffempfindliche Lebensräume und insbesondere Gewässer(-arten) relevant sein.

Weitere Immissionen können bei unzureichenden sanitären Anlagen und durch nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfälle auftreten (vgl. Wirkfaktor 6-9).
6-2 Organische Verbindungen1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag organischer Verbindungen.

Elastische Tragschichten, aber auch andere Bestandteile von Sportplätzen, etwa Kunststoffrasenplätzen, enthalten häufig organische Stoffe (Asphalt, Bitumen), die bzw. deren Inhaltsstoffe in Boden und Grundwasser ausgewaschen werden können. Die gültige DIN 18035-7: 2014-10 definiert Umweltanforderungen von Kunststoffrasenflachen bezogen auf Boden und Grundwasser (DFB 2017).
6-3 Schwermetalle1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.

V. a. alte Sportplatzbeläge (z. B. Aschebahnen, Tartan) können schwermetallbelastet sein (z. B. Kupferschlacke, Arsen, Quecksilber). Beim Umbau ist besondere Vorsicht geboten, um Beeinträchtigungen zu verhindern. Ggf. sind auch die Materialien des Unterbaus hinsichtlich ihres Schwermetallgehalts zu betrachten. Für Freizeitanlagen gelten nach der Bundes-Bodenschutzverordnung Grenzwerte von 125mg/kg für Arsen und 25mg/kg für Thallium.

Kunststoffrasenplätze enthalten u. a. Zink in "beträchtlichen Mengen" (DFB 2017: 220) in den Gummigranulaten und den Latexbeschichtungen. Das eingesetzte Material erfüllt die Anforderungen der Bundesbodenschutzverordnung, wenn es der DIN 18035-7: 2014-10 entspricht (ebd.). Anderenfalls könnten ggf. Schwermetalle freigesetzt werden infolge von Witterungseinflüssen und mechanischem Abrieb.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Salz.

Betriebsbedingt können bei Freizeit- und Sportanlagen durch den Winterdienst auf Wegen, Zuwegen und Parkplätzen Streusalzimmissionen in Boden und Gewässer auftreten, die ggf. relevant sind.

Die stärksten Einträge in den Boden sind im Spritzwasserbereich und an Lagerstätten für abgeschobenen Schnee zu erwarten.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.

Baubedingt kann es z. B. beim Bau von Wegen und Parkplätzen zu temporären Staubemission kommen (z. B. Kies-/Schotterausbringung), die im Einzelfall relevant sind. Sind Flächen für längere Zeit vegetationsfrei (z. B. Neueinsaat nach Geländemodellierung), kann es zu Sedimenttransport kommen, der v. a. für Gewässer relevant sein kann.

Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt können Depositionen mit strukturellen Auswirkungen bei Sportarten mit hoher Staubentwicklung auftreten.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Durch den Einsatz von Kunststoffen (PVC) in Bodenbelägen von Sportanlagen könnten ggf. hormonell wirkende Stoffe in die Umwelt gelangen.

Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand aber für den Projekttyp nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag sonstiger Stoffe.

Insbesondere bei nicht ausreichenden Abfallbehältern wird Müll im näheren Umfeld von Freizeit- und Sportanlagen entsorgt.

Ggf. entstehen Beeinträchtigungen durch die Unterhaltung von Sportrasen (z. B. Kalkung und Schwefelung für den richtigen Rasen-pH, Düngung gegen Regenwürmer mit schwefelsaurem Ammoniak, Ammonsulfatsalpeter, Superphosphat und Kaliumsulfat, s. DFB 2017).
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.

Die Ausbreitung von gebietsfremden Arten/Genotypen kann durch die Begrünung von Freizeit- und Sportanlagen gefördert werden und ist ggf. relevant. Insbesondere bei stark beanspruchten Grünflächen (z. B. Fußball- oder Golfplatz) werden trittresistente Rasengesellschaften gepflanzt.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)1 Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.

Zum Erhalt der Rasenflächen werden v. a. auf Golf- und Rasenplätzen Pflanzenschutzmittel und Herbizide genutzt (DFB 2017). Insbesondere Einträge in Gewässer können relevante Beeinträchtigungen hervorrufen.

Beim Bau von Golfplätzen auf vormals intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen kann sich der Pestizideintrag verringern.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Baden-Württembergischer Golfverband (BWGV) (2020): Lebensraum Golfplatz. Informationen zu dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Pilotprojekt "Wir fördern Artenvielfalt". https://lebensraum-golfplatz.de.

Deutscher Fußballbund (DFB) (Hrsg.) (2017): Sportplatzbau & Erhaltung. 5. überarbeitete Auflage, Frankfurt/Main, 346 S.

Deutscher Golfverband (DGV) (Hrsg.) (2005): Biotopmanagement auf Golfplätzen. 256 S.

Deutsches Institut für Normung (2019): DIN 18035-7, Sportplätze - Teil 7: Kunststoffrasensysteme.

FÖA Landschaftsplanung (2011): Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr. Ausgabe 2011 (Entwurf, Stand Okt. 2011). Auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.256/2004/LR "Quantifizierung und Bewältigung verkehrsbedingter Trennwirkungen auf Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie, hier Fledermauspopulationen" des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Bearb. J. Lüttmann, R. Heuser, W. Zachay (FÖA Landschaftsplanung GmbH) unter Mitarbeit von M. Fuhrmann (Beratungsgesellschaft NATUR GbR), T. Hellenbroich, G. Kerth (Univ. Greifswald), B. Siemers (Max Planck Institute für Ornithologie). Hrsg. Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), 108 S.

Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung: Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 191-196.

GfL Planungs? und Ingenieurgesellschaft GmbH (2000): Radwege in der freien Landschaft. Art der Befestigung. Eine Analyse aus landespflegerischer Sicht. Landesamt für Straßen? und Verkehrswesen Rheinland?Pfalz, 24 S.

Greif, S., Zsebok, S., Schmieder, D. & Siemers, B. (2017): Acoustic mirrors as sensory traps for bats. Science 8 (Sept. 2017) 357 (6355): 1045-1047.

Held, M., Hölker, F. & Jessel, B. (Hrsg.) (2013): Schutz der Nacht - Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft. BfN-Skripten 336, 189 S.

Vogelschutzwarte Sempach (2020): Vögel und Glas. www.vogelglas.info.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von