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Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
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Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst die Anlage bzw. den Ausbau von Campingplätzen und umfassenderen Campinganlagen.
Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen die Campingflächen inkl. aller begleitender Grünflächen, Entwässerungseinrichtungen, Stromversorgung, Badestrand, Spielplätzen, Abfallentsorgungsanlagen, Wege (Zuwegung und platzintern) und Gebäuden (z. B. Campinghäuser, Rezeptionsgebäude, Sanitäranlagen, Koch- und Spülgelegenheiten, Gaststätten). Weitere Bestandteile wie etwa Sportplätze, Wassersportanlagen, Golfplätze, Reitplätze, Zu- und Abwasseranlagen, Kläreinrichtungen und Parkplätze etc. werden in FFH-VP-Info separat bei den jeweiligen Anlagentypen behandelt. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung. Zu den möglichen betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen zählen insbesondere Gäste und Personal, An- und Abreiseverkehr sowie die Instandhaltung bzw. Unterhaltung der (Grün-)Flächen. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
---|---|---|
1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 2 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung von Flächen.
Eine Überbauung/Versiegelung erfolgt v. a. durch die Errichtung von Gebäuden, Parkplätzen und Wegen. Hinzu kommen baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahmen z. B. durch Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Materiallagerplätze und Maschinenabstellplätze (s. auch unter Bemerkung). |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 2 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Beim Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig oder teilweise entfernt (z. B. Baufeldfreimachung, Einrichtung von Campingparzellen, Anlage von Grünanlagen). Zudem werden ggf. Baumkronen zurückgeschnitten/entfernt. Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant. Auch naturbelassene Bereiche werden durch die verstärkte Nutzung beeinflusst und verändert. Anlagebedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Campinganlagen und -plätze. Hierzu gehören u. a. Baumrückschnitte, die Mahd von Grünflächen und Mahd und Räumung von Entwässerungseinrichtungen. Relevant ist indirekt auch die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierende und ggf. erforderliche Beseitigung von Tot- oder Altholz auf der Anlage selbst und in den seitlich angrenzenden Gehölzbeständen. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik.
Die relevanten Veränderungen können auf der Anlage selbst (z. B. Sukzessionsverlust im Wald durch Baumentnahme) oder auf Flächen in der Umgebung auftreten (z. B. Störung von Dünenbildungsprozessen durch höhere Besucherfrequentierung). |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung, intensive Nutzung etc. hervorgerufen werden.
Zu nennen ist hier beispielsweise die Verdichtung von Böden auf dem gesamten Gelände. |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 1 | Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 1 | Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit etc. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderung klimarelevanter Faktoren.
Die veränderten Beschattungs- (z. B. durch Pflanzungen und Bauten) und Belichtungsverhältnisse (z. B. durch Vegetationsentfernung) können zu einer Veränderung der Artzusammensetzung und zur Meidung von Lebensräumen führen (z. B. Tagfalter, Reptilien), die ggf. relevant sind. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.
Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten beim Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf. Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.
Die Tötung von Tieren ist u. a. darauf zurückzuführen, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Schächte, Gruben, Gullys) nicht mehr entkommen können und darin verenden. Zudem können Individuenverluste durch die Kollision mit Gebäuden auftreten. Anlagebedingt treten Individuenverluste bei Vögeln durch Kollision mit Glasscheiben von Gebäuden auf (vgl. z. B. Schmid et al. 2012). Zudem wirken insbesondere asphaltierte Flächen als Wärme-, Kälte- und Beutefalle für am Boden lebende Kleintiere. Tendenziell steigt die Beeinträchtigung mit höherer Befestigung (GfL 2000). Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann durch die veränderten standörtlichen, mikroklimatischen oder strukturellen Bedingungen, z. B. solare Aufheizung, relative Offenheit und Strukturfreiheit, hervorgerufen werden. Barrieren können auch bei der Querung von Gewässern (z. B. Verrohrung) entstehen. Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestansteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barrierewirkung oder Individuenverlust.
Die Tötung von Tieren ist i. d. R. auf eine Kollision mit Fahrzeugen zurückzuführen. Im Einzelfall kann hier auch die Unterhaltung der Campinganlagen u. -plätzen (z. B. Grünanlagenpflege, Verkehrssicherung) eine Rolle spielen. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).
Beim Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen treten in der Bauphase häufig akustischen Reize (Schall) auf, die ggf. relevant sind. Betriebsbedingt treten im Umfeld von Campinganlagen u. -plätzen akustische Reize durch die Nutzer der Anlagen auf (Anreise, Abreise, Lärm im Bereich der Stellplätze usw.). Akustische Reize können zu Stress und Fluchtverhalten bei sensiblen Arten führen. Eine mögliche verstärkte Nutzung angrenzender Gebiete (z. B. Strandnutzung, Zufahrtsverkehr) ist ggf. ebenfalls zu berücksichtigen. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 2 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).
Beim Aus-und Neubau von Campinganlagen u. -plätzen treten in der Bauphase häufig optische Reize (z. B. durch Baustellenverkehr, Baumaschinen) auf, die ggf. relevant sind. Betriebsbedingt treten bei Campinganlagen u. -plätzen zudem optische Reize durch die Nutzung der Anlagen auf (z. B. An-, Abreiseverkehr, "Camper"). Bei störungssensiblen Arten führt dies zu Stress, Flucht- und Ausweichverhalten. Eine mögliche verstärkte Nutzung angrenzender Gebiete (z. B. Strandnutzung, Zufahrtsverkehr) ist ggf. ebenfalls zu berücksichtigen. |
5-3 Licht | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.
Beeinträchtigungen durch Licht können sowohl während der Bauphase (bei Nachtbauarbeiten) als auch während des Betriebs (z. B. Beleuchtung des Geländes, Beleuchtung von Sanitäteinrichtungen) entstehen. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.
Erschütterungen/Vibrationen können temporär während der Bauphase auftreten, wenn schwere Maschinen oder spezielle Verfahren eingesetzt werden (bspw. Verdichtung durch Vibrationswalzen), und sind ggf. relevant. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.
Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren baubedingt aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeitende). Betriebsbedingt treten auf und im Umfeld von Campinganlagen u. -plätzen häufig Trittschäden auf, die bei wenig tritttoleranten Arten und Lebensraumtypen zu Beeinträchtigungen führen können (z. B. einjährige Spülsäume). Die mögliche Erschließungswirkung von Campinganlagen u. -plätzen kann zu Beeinträchtigungen über die direkte Umgebung der Anlage hinaus führen. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag.
Nährstoffeintrag tritt bei Campinganlagen u. -plätzen ggf. durch die Düngung der Grünanlagen auf. Dezentrale Abwasserbehandlungsanlagen können als möglicher Projektbestandteil zu Nährstoffeinträgen in Gewässer führen (s. Projekttyp "Abwasserbehandlung/Abwassereinleitung"). Ggf. ist auch das erhöhte Verkehrsaufkommen im Bereich der Zufahrten. |
6-2 Organische Verbindungen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-3 Schwermetalle | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Salz.
Betriebsbedingt können bei Campinganlagen u. -plätzen mit Winterbetrieb Streusalzimmissionen auftreten, die ggf. relevant sind. Die stärksten Einträge in den Boden sind im Spritzwasserbereich und an Lagerstätten für abgeschobenen Schnee zu erwarten. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.
Baubedingt kann es zu temporären Staubemissionen kommen (z. B. Kies-/Schotterausbringung), die im Einzelfall relevant sind. Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen, die ggf. relevant sind. |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch olfaktorische Reize.
Abfälle auf Campingplatzen können durch olfaktorische Reize zur Anlockung von Wildtieren führen. Abfälle auf ungesicherten Campingplätzen wurden beispielsweise als möglicher Ausbreitungsweg der Afrikanischen Schweinepest identifiziert (FLI 2019). |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.
Die Ausbreitung von gebietsfremden Arten/Genotypen kann durch die Begrünung der Anlagen gefördert werden (invasive Arten, nicht gebietseigene Anpflanzungen) und ist ggf. relevant. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 1 |
Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.
Bei der Unterhaltung von Campinganlagen u. -plätzen können Pestizide zum Einsatz kommen, die ggf. relevante Beeinträchtigungen bewirken. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |